Ausfüllhilfe: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in Elster – Update 2024
Bürokratie

Ausfüllhilfe: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in Elster – Update 2024

Matthias
Matthias

Redaktion

· Dezember 2022

· aktualisiert Februar 2024

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Dieser Artikel ist Teil unserer Freelance Academy

Hier lernst du alles, was du für deinen erfolgreichen Start als Freelancer:in wissen musst.

In diesem Artikel

Inhaltsverzeichnis zum Thema "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"

Auf dem Weg in deine Selbstständigkeit musst du einige bürokratische Hürden meistern. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist eine dieser Hürden. Bis Ende 2020 gab es die Möglichkeit, den Fragebogen sowohl über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung als PDF auszufüllen, herunterzuladen und per Post zu versenden – als auch, seine Daten direkt online via Elster zu übermitteln. Außerdem konnte man sich den Bogen jederzeit beim zuständigen Finanzamt persönlich abholen.

Seit 2021 wird in der Regel nur noch die Übermittlung via Elster angeboten! Wir haben unsere Ausfüllhilfe deshalb erweitert – und erklären dir Seite für Seite, worauf du als angehende:r Freelancer:in zu achten hast. Diese Elster-Ausfüllhilfe ist sowohl für Freiberufler:innen als auch Gewerbetreibende geeignet!

Da das jeweils zuständige Finanzamt in Sonderfällen weiterhin die 8-seitigen Papiervordrucke zur Verfügung stellt, findet ihr auch weiterhin die für die Papierform gültige Ausfüllhilfe weiter unten in diesem Artikel. Denn: Während die Nummerierung die gleiche ist, unterscheidet sich die Anordnung der Zeilen an einigen Stellen stark.

Übrigens: Bei uns registrierte Nutzer:innen können sich ebenfalls über ein einfach zu bedienendes Tool, welches die Daten direkt an Elster übermittelt, selbstständig melden. Du willst dich online selbstständig melden? Den Link dazu gibt's direkt auf dem Dashboard, auf das man nach der Registrierung kommt. Weiter unten im Artikel gehen wir noch einmal auf die Vorteile unseres Tools ein.

Grundsätzlich versuchen wir, diese Ausfüllhilfe(n) immer aktuell zu halten! Da wir nicht direkt informiert werden, wenn sich etwas ändert, freuen wir uns, wenn du dich bei uns meldest, wenn dir auffällt, dass der Artikel nicht mehr aktuell ist. Wir versuchen dann, den Artikel so schnell wie möglich wieder auf den neuesten Stand zu bringen.

Falls du noch minderjährig bist, ist hierbei zu beachten, dass Minderjährige sich nicht selbst auf der Elster-Plattform registrieren können! Daher sollte das Elster-Konto eines Elternteils zur elektronischen Übermittlung genutzt werden und deine Eltern müssten so eine zweite Steuererklärung für dich abgeben.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online via Elster übermitteln

Mit seinen 22 Seiten wirkt er zunächst abschreckend - dank unserer Hinweise wirst du jedoch sehen, dass viele der Punkte gar nicht auf dich zutreffen und einfach übersprungen werden können. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist somit schneller ausgefüllt als zunächst angenommen.*

Die eingeklammerte Nummerierung unter den nachfolgenden Punkten beziehen sich auf die Zeilen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, wie du ihn bei Elster findest. Nicht wundern, die Nummerierungen auf den Formularseiten sind ziemlich wild. 🦁

Wenn du dich jetzt fragst, was eine Elster mit dem ganzen Thema zu tun hat… es geht hier nicht um den Vogel, sondern eine vom Bund bereitgestellte Online-Software. Bei dem Namen handelt es sich um ein Acronym (Elektronische Steuererklärung).

So findest du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in Elster

  1. Falls du noch kein Konto bei Elster hast, lege ein solches an – das ist nicht ganz so simpel wie eine Registrierung bei Junico, aber auch kein Hexenwerk – hier wird erklärt, wie die Elster-Registrierung abläuft.
  2. Nachdem du dir dein Elster-Login-Zertifikat gesichert hast, logge dich mit dieser und deinem Passwort bei Elster ein.
  3. Rufe dann den Link zum "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" auf.
  4. Alternativ findest du diesen im Elster-Menü über Formulare/Alle Formulare/Fragebogen zur steuerlichen Erfassung/Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen.
  5. Nun kann die wilde Fahrt durch 22 Teilseiten beginnen!

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Vorbereitung aka "Bevor du startest"

Folgendes solltest du bereithalten bzw. wissen bevor du mit der steuerlichen Erfassung beginnst (im Idealfall: denn glücklicherweise werden deine Angaben beim Ausfüllen in Elster zwischengespeichert, sofass du den Prozess auch unterbrechen kannst):

0 – Startseite des Formulars

Bevor es in die eigentlichen Formularseiten geht, wähle auf der Startseite zunächst bei der Datenübernahme „Mein Profil (für mich)“ aus ­– die Daten hast du während der Registrierung bereits eingegeben. Danach noch "Neue Steuernummer beantragen" – denn dafür sind wir schließlich hier. 😇 Gebe hier das Bundesland an, in dem du wohnst. Als Nächstes wirst du nach deinem zuständigen Finanzamt gefragt. Über das Fragezeichen-Symbol kommst du bei Elster direkt zu der Finanzamt-Suche, die dir diese Frage beantwortet. Hast du schon eine Steuernummer, gebe diese entsprechend an.

Steuernummer beantrag via Elster

1 – Angaben zur Person

Die Angaben zu deiner Person sollten weitestgehend selbsterklärend sein. Unter Identifikationsnummer (11) gibst du deine SteuerID ein. In diesem Artikel erfährst du mehr über die unterschiedlichen Nummern, unter denen du beim Finanzamt geführt wirst.

2 – Ehegatte / Ehegattin / eingetragene(r) Lebenspartner(in)

Bist du verheiratet, gibst du in den Zeilen (13) – (19) Informationen zu deine:r Partner:in ein. Schließlich hat dies Einfluss auf deine Steuerklasse und letztlich auch auf die später zu entrichtende Einkommensteuer.

3 – Bankverbindungen

Zu Beginn deiner Selbstständigkeit überweist du deine Steuer in der Regel selbst, nachdem du deine Steuererklärung abgegeben und deinen Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt erhalten hast. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist vor allem dann praktisch, wenn du bei erfolgreicher Selbstständigkeit später monatliche Vorauszahlungen tätigen musst. Das hierfür notwendige SEPA-Lastschriftmandat musst du separat beim Finanzamt einreichen. Schaden tut es nicht!

Das Konto, dass du in den Zeilen (26) – (28) angibst, dient in erster Linie für die Steuererstattungen. Bei Punkt (28) kannst du als Freelancer:in bzw. Solo-Selbstständige:ralle Steuerarten“ angeben.

Du darfst hier dein Privatkonto angeben, wobei wir empfehlen, von Anfang an private und berufliche Einnahmen und Ausgaben zu trennen: Das erspart dir am Ende einiges an Arbeit! Wir haben für dich deshalb eine Hand voll kostenfreier Freelancer-Konten (KontistN26HOLVICommerzbankFidor) bzw. Unternehmens-Konten (HOLVICommerzbankFidorQontoFyrst) getestet. Schau doch mal, ob hier ein passendes für dich dabei ist.

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4 – Steuerliche Beratung

In den Zeilen (36) – (42) machst du (falls vorhanden) Angaben zu deiner:deinem Steuerberater:in. Keine Sorge, wenn das auf dich nicht zutrifft – zu Beginn muss eine professionelle Steuerberatung nicht zwingend sein. Falls du dich spätestens an dieser Stelle wunderst, warum die Nummerierungen der Zeilen bei Elster etwas kreuz und quer sind: Die Nummerierungen sind die gleichen wie auf dem 8-seitigen Fragebogen in Papierform – nur, dass dieser etwas anders aufgebaut ist. Mach dir also keine Sorgen!

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5 – Empfangsbevollmächtigte(r) für alle Steuerarten

Hast du keine:n Steuerberater:in, kannst du diese Zeilen leer lassen. Besitzt du eine:n und möchtest, dass das Finanzamt diese:n direkt kontaktiert, so setze einen Haken bei (43) „Steuerliche Beratung mit Empfangsvollmacht“. Sollte man, wenn man schon beraten wird, ruhig machen. Die anderen Zeilen fülle nur dann aus, wenn weder du noch dein:e Steuerberater:in kontaktiert werden soll – ein eher seltener Fall.

6 – Bisherige persönliche Verhältnisse

Solltest du in den letzten 12 Monaten umgezogen sein, trage dies und deine bisherige Adresse in die Zeilen (52) – (55) ein. Mach hier außerdem Angaben, solltest du (und/oder dein:e Ehepartner:in) in den letzten drei Jahren bereits zwecks Einkommensteuer erfasst worden sein. Wenn du aktuell noch studierst, wurdest du dies bisher in der Regel noch nicht.

7 – Angaben zum Unternehmen

Gib unter (24) an, womit du dich selbstständig machen möchtest. Du solltest hier weder zu grob noch zu spezifisch sein: Wenn du einen auf eierlegende Wollmilchsau machst und hier jeden erdenklichen Tätigkeitsbereich angibst, kann es sein, dass das Finanzamt Rückfragen stellt und bzgl. der geplanten Unternehmung stutzig wird. Bist du auf der anderen Seite zu spezifisch, passiert es schnell, dass du nach wenigen Monaten vor einem Projekt stehst und dich fragst, ob du eine Anpassung bei der Art der Tätigkeit beantragen solltest. Ein guter Mittelweg ist ein klarer Fokus mit etwas Raum zur Interpretation. Die Bezeichnung des Unternehmens kann ein eigener Name, also eine Marke oder auch ganz nüchtern etwas wie Maxi Musterfrau IT-Beratung sein. Beim Beginn der Tätigkeit (73) ist es auch erlaubt, ein Datum aus der Vergangenheit zu wählen, wobei dies nur dann geschehen sollte, wenn beispielsweise bereits große Anschaffungen für die Unternehmung getätigt worden sind (z. B. Kauf eines neuen Laptops).

Wir gehen davon aus, dass du als Freelancer:in oder Solo-Gewerbetreibende:r nicht sofort ein eigenes Büro hast, weshalb du in den Zeilen (61) – (64) in der Regel deine Privatadresse einträgst. Gleiches gilt für Telefon, E-Mail und Internetauftritt: Wenn du bereits eine separate Rufnummer für die Arbeit bzw. eine extra E-Mail-Adresse hast, dann angeben. Sonst einfach die privaten angeben oder – im Falle des Internetauftritts – leer lassen.

8 – Abweichender Ort der Geschäftsleitung

Zeilen (66) – (72)  des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung haben für Freelancer:innen keine Relevanz.

9 – Betriebstätten

Gleiches gilt für die Zeilen (74) – (78). Zur Erklärung: Die Formulare sind so ausgelegt, dass auch neu gegründete Kapitalgesellschaften mit diesen erfasst werden können.

10 – Handelsregistereintrag

Eingangs sind wir kurz auf die Gretchenfrage der Solo-Selbstständigkeit eingegangen, nämlich, ob Freiberufler:in oder Gewerbebetrieb, und haben auf den entsprechenden Artikel hingewiesen. Je nachdem, welchen Weg du gehst, hat dies Auswirkungen auf die Zeilen (84) – (88), da man als Freiberufler:in nicht zu einer Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist. Ein Vorteil, da hiermit jährlich Kosten einhergehen. Auf der anderen Seite bringt die Eintragung auch Vorteile mit sich und ist anfangs, weil am Gewinn der Unternehmung bemessen, nicht teuer. Wenn du also ein (Klein-) Gewerbe angemeldet hast, trage unter (84) ein Ja ein.

11 – Gründungsform

Du bist höchstwahrscheinlich auf diesen Artikel gestoßen, weil du dich neu selbstständig melden möchtest. Trage unter (89) entsprechend Neugründung ein und gebe das gleiche Datum wie auf Seite 7 an. Die anderen Punkte kannst du hier ignorieren.

12 – Bisherige betriebliche Verhältnisse

Davon ausgehend, dass du deine Selbstständigkeit mit dieser Anmeldung neu beginnst, kannst du bei (97) Nein angeben. Warst du zuvor schon freiberuflich oder gewerblich tätig, an genannter Stelle Ja und in den folgenden Zeilen die Daten zu dieser Tätigkeit angeben.

13 – Konzernzugehörigkeit

Machen wir es kurz: Nein, hier musst du nichts angeben – sollte doch einmal jemand auf diesen Artikel stoßen, der dabei ist, eine Tochtergesellschaft innerhalb eines Konzerns zu gründen, bitten wir um eine Nachricht. Wir kümmern uns binnen 24 Stunden um den Nachtrag in diesem Artikel. Promise!

14 – Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Damit das Finanzamt die Möglichkeit hat, sinnvolle Vorauszahlungen für die Einkommensteuer festzulegen, musst du hier Prognosen zu deinen Finanzen (und denen deiner:deines Ehegattin:Ehegatten) machen. In der Regel wirst du hier am Anfang Angaben in einer Größenordnung machen, die keine Vorauszahlungen bewirken werden.

Einnahmen, die du als Arbeitnehmer:in in Form eines tatsächlichen Lohns, den dir dein:e Arbeitgeber:in zahlt, verdienst, trägst du unter (110) „Nichtselbständiger Arbeit“ ein. Hierbei handelt es sich um deinen Bruttoarbeitslohn abzüglich deiner Werbungskosten. Prognostizierte Einkünfte aus deiner Freiberuflichkeit trägst du unter (109) ein. Hast du ein (Klein-) Gewerbe, nutze Punkt (108). Unter Einkünften ist hier jeweils der Gewinn (nicht der Umsatz) zu verstehen, da dieser für die Besteuerung relevant ist. Wenn du nicht weißt, was du zu erwarten hast, dann kalkuliere hier erst einmal vorsichtig. Plane z. B. erst mal mit 500 € pro Monat und multipliziere diesen Betrag dann für das aktuelle Jahr mit der Anzahl der Restmonate des laufenden Jahrs – und für das kommende Jahr entsprechend mit 12. Solange du angibst, was du im Moment des Ausfüllens vermutest, musst du keine Angst haben, etwas falsch zu machen. Dass es gerade zu Beginn finanziell auch einmal überraschend gut oder schlecht laufen kann, ist normal. Die Punkte (114) und (115) sind nur dann relevant, wenn du neben deiner Selbstständigkeit einer festen Arbeit nachgehst.

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15 – Angaben zur Gewinnermittlung

Unter (116) gibst du Einnahmenüberschussrechnung an. Die anderen Punkte musst du in der Regel nicht beachten.

16 – Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG (Bauabzugssteuer)

Machen wir es kurz: Als Freelancer:in ist diese Seite des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung für dich nicht von Bedeutung

17 – Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

Auch Mitarbeiter:innen wirst du zu Beginn nicht beschäftigen. Hier sind deshalb keine Angaben nötig.

18 – Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

Nach drei mehr oder weniger irrelevanten Seiten kommt nun ein sehr wichtiger Punkt! Deine Angabe unter (130) ist nämlich entscheidend dafür, ob du die Kleinunternehmer:innenregelung in Anspruch nehmen kannst, oder nicht! Die voraussichtlichen Umsätze sind in der Regel höher als die erwarteten Einkünfte (Gewinn), die du unter (108 oder 109) angegeben hast. Gerade bei Neu-Freelancer:in muss diese Abweichung aber nicht groß sein. Lies dir, bevor du diese Punkte ausfüllst, unseren Artikel zum Thema Steuern (Kleinunternehmerregelung) durch.

Bleibst du unter den für die Kleinunternehmer:innenregelung gesetzlich festgelegten Umsätzen (22.000 € im vergangenen Jahr und voraussichtlich weniger als 50.000 € im aktuellen Jahr), kannst du frei entscheiden, ob du die Regel beanspruchen möchtest (131) oder nicht (132). Um es kurz zu machen: Zu Beginn deiner Freelancer:innen-Karriere wirst du unter den Werten bleiben und für die meisten bietet sich die Beanspruchung an, da der bürokratische Aufwand i. d. R. größer ist als der Nutzen. Dazu kommt: Ein nachträglicher Verzicht ist leichter zu erwirken als sich zur:zum Kleinunternehmer:in herunterzustufenEine Frage zur geschätzten Umsatzsteuer-Zahllast kommt ebenfalls auf, zu der Angaben gemacht werden müssen (133) - (134). 

Die Zeilen (144) – (146) können von Kleinunternehmer:innen ignoriert und auch von den anderen in der Regel mit Nein beantwortet werden. Zumindest unterliegen die Aufträge, die über Junico vermittelt werden, in der Regel nicht dem ermäßigten Steuersatz. Wenn du als Nicht-Kleinunternehmer:in im Bereich Freie Kunst oder Ähnliches tätig werden möchtest, empfehlen wir dir jedoch, dich noch einmal intensiv mit diesem Punkt auseinanderzusetzen.

Auch die Zeilen (144) – (146) sind nur relevant, wenn du überhaupt Umsatzsteuer abführen möchtest. Ist dem so, empfehlen wir dir die Istversteuerung – mit der Begründung im Punkt (152). Istversteuerung in einem Satz: Du versteuerst nur dann, wenn du Geld erhalten und nicht schon dann, wenn du es eingefordert hast.

Punkt (152) ist nur dann relevant, wenn du Kunden außerhalb Deutschlands erwartest. Übrigens kann hierdurch auch der Spezialfall entstehen, dass Kleinunternehmer:innen eine USt-ID benötigen, ohne Umsatzsteuer abzuführen. Kommt hier gerne direkt auf uns zu, sollte euch dies betreffen. Die Zeilen (155) – (157) sind wie Formularseite 16 für dich nicht relevant.

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19 – Umsatzsteuerliche Organschaft (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 UStG)

Nach der kniffligen Seite eben, hier mal wieder eine Seite des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, die du getrost überspringen kannst.

20 – Besonderes Besteuerungsverfahren "Mini-one-stop-shop"

…und noch eine Seite hinterher, bei der du als Freelancer:in nichts eintragen musst.

21 – Umsätze im Bereich des Handels mit Waren über das Internet

Auch der Betrieb eines Online-Shops hat mit Dienstleistungen, wie du sie als Freelancer:in ausführst, nichts zu tun. Da wir wissen, dass der Betrieb eines Online-Shops jedoch für die meisten unserer Nutzer:innen deutlich näher liegt als beispielsweise das Baugewerbe, sei gesagt, dass du die entsprechenden Angaben in den Zeilen (170) – (173) machen würdest.

22 – Gesondert einzureichende Unterlagen

Das große Finale: Kreuze unter (184) – (188) an, welche Unterlagen du nachreichen wirst. Und viel wichtiger: Vergiss nicht über „Alles prüfen deine Angaben prüfen zu lassen – und vor allem, das Formular zu übermitteln! Glaub uns, du wärest nicht die:der Erste, der:die sich so kurz vorm Ziel wegen eines fehlenden Klicks um die ganze Arbeit bringt. Keine Angst, Elster speichert deine Daten während der Bearbeitung permanent zwischen. ;)

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Die wichtigsten Fehler, die man beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vermeiden sollte

❌ Ungenaue Angaben zur Gewinnprognose

Basierend auf der Gewinnprognose verlangt das Finanzamt Steuervorauszahlungen fest, die quartalsweise gezahlt werden müssen. Wenn die Gewinnprognose zu hoch liegt, sind die Vorauszahlungen ebenfalls zu hoch und können gerade am Anfang sehr belasten. Wenn die Gewinnprognose aber zu niedrig ausfällt, wird die Nachzahlung umso höher sein und kann dann überraschen. 

❌ Privates Konto angeben 

Gerade frisch selbstständig, aber du möchtest noch kein Geschäftskonto eröffnen? Das solltest du lieber machen, da für betriebliche Zwecke die Nutzung eines privaten Girokontos oftmals verboten ist. Das strikte Trennen von privaten und beruflichen Finanzen kann außerdem nützlich sein, damit das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung nicht gleich Einblick in dein Privatleben hat. Du brauchst noch ein Geschäftskonto? Als einer der Junico-Benefits kannst du Qonto sechs Monate kostenlos nutzen.

❌ Keine Gedanken über die Kleinunternehmerregelung machen 

Über die Kleinunternehmerregelung solltest du dir ausreichend Gedanken machen, da sie die Finanzen durch die Umsatzsteuer erheblich beeinflusst. Wann genau die Kleinunternehmerregelung genau Sinn macht und was du dabei beachten solltest, kannst du auch hier bei uns im GREATJOB Magazin nachlesen. 

❌ Falsche Wahl bei Sollversteuerung vs Istversteuerung 

Hierbei beeinflusst diese Angabe, wann die Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Bei der Istversteuerung wird die Umsatzsteuer erst bei Erhalt der Einnahmen fällig, während man bei der Sollversteuerung schon bei Rechnungsstellung an den Kunden zahlen muss. Auch hier beeinflusst diese Entscheidung die Finanzen und sollte fundiert getroffen werden.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in Papierform (seit 2021 nur noch in Ausnahmen)

In manchen Fällen bekommst du den Fragebogen vom Finanzamt zugesandt oder dir wird dieser in Papierform vom Finanzamt ausgehändigt. In diesem Fall ist die Reihenfolge eine etwas andere – die Punkte aber die gleichen.

Punkt (1): Trage hier den Namen deines zuständigen Finanzamts ein.

Punkt (2): Setze einen Haken bei „Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit …“ 

Punkt (3): Betrifft dich in der Regel nicht, es sei denn, du möchtest eine Personengesellschaft (GbR) gründen. In einer GbR müssen sich alle beteiligten Personen einzeln erfassen lassen.

Punkte (4-12): Hier trägst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Angaben zu deiner Person wie Name, Adresse und Geburtsdatum oder Religion ein. Im Feld „Identifikationsnummer“ (Punkt 12) trägst du deine SteuerID ein. Falls vorhanden, kannst du die SteuerID auch einer alten Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Findest du die SteuerID nicht, so kannst du sie ohne Probleme telefonisch bei deinem Finanzamt erfragen.

Punkte (14-20): Bist du verheiratet, so musst du dieselben Angaben auch für deinen/deine Ehegatten/Ehegattin angeben.

Punkte (21-24): Trage hier deine Kontaktdaten ein. In der Regel genügt es, eine Telefonnummer anzugeben, unter der dich das Finanzamt bei Rückfragen erreichen kann.

Punkte (25-26): Die Angabe der Tätigkeit(en) entscheidet, ob du vom Finanzamt als Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r eingestuft wirst. Bist du dir nicht sicher, was du hier eintragen sollst, empfehlen wir dir unseren Artikel "Freiberufler:in oder Gewerbe?" zu studieren. Grundsätzlich lohnt es sich, an dieser Stelle alle potentiellen Tätigkeiten/Bereiche einzutragen, in denen du planst, selbstständig zu arbeiten.

Punkte (27-30): Unter dem Punkt "Bankverbindung für Steuererstattungen" gibst du deine IBAN an. Die IBAN (international bank account number) findest du in der Regel auf deinen Kontoauszügen. Solltest du noch kein Konto für deine selbstständige Tätigkeit besitzen, raten wir dir, einmal unsere Empfehlungen für kostenfreie Freelancer-Konten (Kontist, N26, HOLVI, Commerzbank, Fidor) bzw. Unternehmens-Konten (HOLVI, Commerzbank, Fidor, Qonto, Fyrst) anzusehen. Die Punkte 28 und 29 musst du nur ausfüllen, wenn du ein Konto im Ausland besitzt. Setze unter Punkt 30 bei Kontoinhaber einen Haken bei „lt. Zeile 5“, wenn das Konto auf deinen Namen angemeldet ist oder auf „lt. Zeile 13“, wenn das Konto auf deinen Ehepartner angemeldet ist. Ist das Konto auf eine andere Person angemeldet, so trage den Namen dieser Person unter „Ggf. abweichende(r) Kontoinhaber“ ein und setzte keinen Haken. 

Punkte (31-35): Diese Punkte müssen nur ausgefüllt werden, wenn du die verschiedenen Steuererstattungen – also die Personensteuererstattungen (z. B. Einkommensteuer) und die Betriebssteuererstattungen (z. B. Umsatzsteuer) – auf separate Konten erhalten möchtest, was zu Beginn deiner Freelancer:innen-Karriere eher eine Besonderheit wäre.

Punkt (36): Um den Zahlungsverkehr zu vereinfachen, empfehlen wir dir, an diesem Punkt der steuerlichen Erfassung dem SEPA-Lastschriftverfahren zuzustimmen. Achtung: Nicht vergessen, das entsprechende Formular mit dem ausgefüllten Fragebogen an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.

Punkte (37-46): Wirst du von einem Steuerberater beraten, so trägst du hier die Kontaktdaten deines Steuerberaters ein. Wenn nicht, dann nicht.

Punkte (49-59): Wenn du keinen Steuerberater hast, kannst du diese Zeilen leer lassen. Besitzt du einen und möchtest, dass das Finanzamt deinen Steuerberater kontaktiert, so setze einen Haken bei „Die unter 1.6 angegebene steuerliche Beratung ist empfangsbevollmächtigt. Die gesonderte Vollmacht ist beigefügt“. Willst du, dass das Finanzamt eine andere Person kontaktiert, dann trägst du die Daten dieser Person unter den Punkten (51-57) ein. Setze unter Punkt 58 „Die gesonderte Vollmacht ist beigefügt“ einen Haken. Erklärst du deinen Steuerberater oder eine andere Person als empfangsbevollmächtigt, dann musst du dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eine Vollmacht beilegen. Einen Vordruck für eine solche Vollmacht findest du ebenfalls auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen unter Formulare.

Punkte (60-63): Wenn du in den letzten 12 Monaten umgezogen bist, dann trage hier deine alte Anschrift ein.

Punkte (64-67): Falls du (oder dein:e Ehepartner:in) in den letzten drei Jahren zum Zwecke der Einkommensteuer bereits steuerlich erfasst wurdest, trage die entsprechenden Informationen hier ein.

Punkte (68-78): Unter dem Punkt „Anschrift des Unternehmens“ trägst du die Adresse ein, unter der dich das Finanzamt erreicht. Da du sicherlich noch kein eigenes Büro hast, trägst du hier deine persönliche Anschrift ein.

Punkt (79): Trage hier das Startdatum deiner freiberuflichen Tätigkeit ein.

Punkte (80-90): Wir nehmen an, dass du als Gründer:in keine Betriebsstätten unterhältst - du kannst diese Zeilen entsprechend unausgefüllt lassen.

Punkte (91 - 95): Als Freiberufler:in musst du dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Du kannst in diesem Fall einen Haken bei „nein“ setzen. Wenn du unter die Gewerbetreibenden fällst, musst du dich hingegen beim Handelsregister registrieren – kreuze "Eine Eintragung ist beabsichtigt" an und melde dich, wenn nicht schon geschehen, beim Handelsregister.

Punkte (96-104): Da du deine Selbstständigkeit gerade erst anmeldest, kannst du unter Punkt 96 "1" eintragen und dahinter das Datum angeben, das du auch bei „Beginn der Tätigkeit“ angegeben hast. Ein vorheriges Unternehmen musst du in der Regel nicht eintragen.

Punkte (105-109): Wir gehen davon aus, dass du deine Selbstständigkeit mit dieser Anmeldung neu beginnst. Du kannst daher einen Haken bei „nein“ setzen. Warst du zuvor schon freiberuflich oder gewerblich tätig, dann setzte einen Haken bei „ja“ und gebe in den Punkten 105-109 Daten zu dieser Tätigkeit an.

Punkte (110-116): Hier gibst du eine Prognose zu den Einkünften in diesem und im Folgejahr für dich und ggf. deine:n Ehegattin:Ehegatten an. Einnahmen, die du als Arbeitnehmer:in in Form eines tatsächlichen Lohns, den dir dein Arbeitgeber zahlt, verdienst, trägst du unter Punkt 113 „Nicht selbstständiger Arbeit“ ein. Hierbei handelt es sich um deinen Bruttoarbeitslohn abzüglich deiner Werbungskosten. Erwartete Einkünfte aus deiner Tätigkeit als Freiberufler:in bzw. Gewerbetreibende:r trägst du unter Zeile 112 „Selbstständiger Arbeit“ ein. Unter Einkünften ist hier der Gewinn (nicht der Umsatz) zu verstehen, da dieser für die Besteuerung relevant ist. Hast du keine richtigen Vorstellungen über die Höhe deiner Einkünfte (deines Gewinns), dann kalkuliere hier erst einmal vorsichtig. Plane z.B. erst einmal mit 500 € pro Monat, und multipliziere diesen Betrag dann für das laufende Jahr mit der Anzahl der Restmonate des laufenden Jahres, und für das kommende Jahr mit 12. Solange du hier angibst, was du im Moment des Ausfüllens vermutest, musst du dir keine Sorgen machen. Dass es gerade beim Start in die Selbstständigkeit finanziell auch einmal überraschend gut oder schlecht laufen kann, ist normal. Bevor du diese Punkte ausfüllst, empfehlen wir dir, zunächst unseren Artikel zum Thema Steuern (Kleinunternehmerregelung) zu lesen.

Punkt (117): Sofern du bei der Prognose deiner Einkünfte unter „Nicht selbstständige Arbeit“ Angaben gemacht hast, trägst du hier deine voraussichtlichen Sonderausgaben ein. Unter Sonderausgaben werden im Einkommensteuerrecht eine Reihe unterschiedlicher Ausgaben verstanden. Genau kannst du diese unter § 10 ff EStG nachlesen. Insbesondere zählen hierzu Vorsorgeaufwendungen (also alle privaten Versicherungen zur eigenen Person wie: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung).

Punkt (118): Als Steuerabzugsbeträge gelten beispielsweise die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag, die von deiner:deinem Arbeitgeber:in einbehalten werden.

Punkt (119): Wir gehen davon aus, dass du deine Selbstständigkeit mit dieser Anmeldung beginnst. Du kannst daher unter dem Punkt "Angaben zur Gewinnermittlung" eine "1" setzen, die für "Einnahmenüberschussrechnung" steht. Informationen zum Thema Einnahmenüberschussrechnung findest du in unserem Artikel zum Thema Steuern.

Punkt (123): Im Normalfall entspricht dein Wirtschaftsjahr als Freelancer:in dem Kalenderjahr, weshalb du diesen Punkt mit „nein“ beantworten kannst.

Punkt (124): Da du als Freelancer:in vermutlich keine Bauleistungen erbringen wirst, kannst du diesen Punkt auslassen.

Punkte (125-131): Da wir davon ausgehen, dass du zu Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit keine Angestellten hast, kannst du diese Punkte überspringen.

Punkt (132): Dieser Punkt ist sehr wichtig, da von den Umsatzprognosen, die du hier einträgst, deine umsatzsteuerliche Erfassung abhängt. Die Umsatzprognose sollte in der Regel etwas höher sein als der erwartete Gewinn. Schließlich hast du als Freelancer:in auch Ausgaben. Noch mal sei erwähnt: Mach dir hier keine zu großen Sorgen, sondern gib einfach die Werte an, die du wirklich erwartest. Lies dir, bevor du diese Punkte ausfüllst, unseren Artikel zum Thema Steuern (Kleinunternehmerregelung) durch.

Punkt (133): Wir gehen davon aus, dass du neu gründest und kein bestehendes Unternehmen erworben hast und weiterführst. Du kannst diesen Punkt daher mit "Nein" beantworten.

Punkte (134-135): Hier entscheidest du, ob du die Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung in Anspruch nimmst (in kurz: dies darfst du ab 2020 tun, insofern deine Umsätze im aktuellen Jahr nicht 22.000 € übersteigen werden und im kommenden Jahr voraussichtlich nicht 50.000 € übersteigen werden. Bis 2019 galt der Wert von 17.500 € für das aktuelle Jahr). Wie schon unter Punkt 132 erwähnt, empfehlen wir dir vor dem Ausfüllen dieser Punkte dringend, unseren Artikel zum Thema Steuern zu lesen.

Punkte (136-144): Diese Punkte sollten dich als Neugründer:in nicht betreffen. Du kannst sie daher auslassen.

Punkte (145-147): Die von uns vermittelten Aufträge unterliegen in der Regel dem allgemeinen Steuersatz von 19 % (beachte die coronabedingte Umsatzsteuersenkung auf 16 %, die für den Leistungszeitraum vom 01.07. bis zum 31.12.2020 gilt). Und auch auf andere Aufträge, die du annimmst, wird vermutlich lediglich der allgemeine Steuersatz Anwendung finden. Du kannst diese Punkte daher mit „nein“ beantworten.

Punkte (148–152): Hast du dich unter Punkt 134 für die Kleinunternehmerregelung entschieden, so kannst du diese Punkte auslassen. Hast du dich hingegen für die Regelbesteuerung entschieden, empfehlen wir dir, die Wahl der Istversteuerung. Istversteuerung bedeutet hier, dass du die Umsatzsteuer erst dann abführst, wenn du sie auch tatsächlich, durch das Bezahlen der Rechnung, erhalten hast. Im Gegensatz zur Sollversteuerung, bei der du die Umsatzsteuer bereits nach Rechnungsstellung, unabhängig vom tatsächlichen Zahlungseingang, abführen musst, entsteht dir bei der Istversteuerung kein Liquiditätsnachteil. Da die Istbesteuerung genau wie die Einnahmenüberschussrechnung auf den Zeitpunkt der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben abstellt, kannst du die für die Umsatzsteuervoranmeldung erforderlichen Angaben direkt aus deiner Einnahmenüberschussrechnung ablesen. Als Begründung für die Istbesteuerung (Punkte 149-152), kannst du Punkt 152 ankreuzen.

Punkte (153-155): Wir nehmen an, dass du als Gründer:in zunächst nur inländische Kund:innen bedienen wirst. Daher kannst du diese Punkte unausgefüllt lassen.

Punkte (156-158): Dieser Punkt trifft auf dich als Freelancer:in im Allgemeinen nicht zu und kann daher ausgelassen werden.

Punkte (159-170): Diese Punkte treffen auf dich in der Regel ebenfalls nicht zu.

Punkte (171-179): Betreibst du einen Online-Shop oder handelst grundsätzlich über das Internet mit Waren, gebe die dazugehörigen Angaben hier an. Als Freelancer:in betrifft dich dies allerdings in der Regel nicht.

Punkte (180-185): Hast du dich mit anderen Freiberufler:innen zusammengeschlossen und eine Personengesellschaft, wie beispielsweise eine GbR, gegründet, so musst du hier Angaben zu dieser Gesellschaft machen. Weiterhin musst du dem Fragebogen eine Kopie eures Gesellschaftsvertrages beilegen.

Punkte (186-190): Hier kreuzt du an, welche Anlagen du dem Fragebogen beilegst.

Punkt (191): Vergiss nicht, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu unterschreiben.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Online mit unserem Tool!

Junico richtet sich an Freelancer:innen der Gen Y–Z (Solo-Selbstständige). Viele unserer Neu-Nutzer:innen sind zuerst einmal mit der doch relativ komplizierten Anmeldung der Selbstständigkeit konfrontiert. "Das muss doch einfacher gehen", dachten wir uns und haben gemeinsam mit einem Kooperationspartner ein Tool entwickelt, mit dem das Selbstständig-Melden deutlich vereinfacht wird.

Selbstständig melden online

In unserem Tool werden nur die wirklich relevanten Dinge abgefragt. Die Angaben, die du hier machen kannst, sind für Freelancer:innen und Solo-Selbstständige in 99 % der Fälle absolut ausreichend. Dadurch ist die Anmeldung viel übersichtlicher und kann ohne großes Vorwissen durchgeführt werden. Auch, weil es direkt im Tool nützliche (verständliche!) Erklärungen gibt. Das Tool ist in folgende Abschnitte unterteilt:

  • Persönliche Daten
  • Geschäftliche Daten
  • Steuerliche Angaben
  • Steuerschätzung
  • Bankkonto
  • Prüfen und abschicken

Den Link zum Tool findest du auf deinem Dashboard in der Sektion "Als Freelancer:in durchstarten", auf das du nach der Anmeldung direkt weitergeleitet wirst. Natürlich sind hiermit keinerlei Kosten verbunden!

Jetzt online selbstständig melden

Werde Teil unserer Community und nutze unser praktisches Tool für die Anmeldung deiner Selbstständigkeit.

Online selbstständig melden

📌 Und nach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung? Weitere Tipps für die Selbstständigkeit!

Fragebogen ausgefüllt? Dann findest du bei uns weitere nützliche Tipps für deinen Start. Unter anderem haben wir Konten für Freelancer:innen und passende Krankenkassen für dich verglichen. Wenn du bereit bist, haben wir hier deine ersten Aufträge!

* Die Inhalte dieses Artikels haben wir mit großer Sorgfalt erstellt und aktualisieren ihn regelmäßig. Trotzdem übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen, übernehmen wir nicht.

Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online ausfüllen?

    icon down

    Seit 2021 wird in der Regel nur noch die Übermittlung via Elster – online – angeboten! Wir erklären dir Seite für Seite, worauf du als angehende:r Freelancer:in zu achten hast. Diese Elster-Ausfüllhilfe ist sowohl für Freiberufler:innen als auch Gewerbetreibende geeignet!

    Gemeinsam mit einem Kooperationspartner haben wir außerdem ein Tool entwickelt, mit dem das Selbstständig-Melden deutlich vereinfacht wird.

    --> Hier gehts zum Tool!

  • Wann muss ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?

    icon down

    Auf dem Weg in deine Selbstständigkeit musst du einige bürokratische Hürden meistern. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist eine dieser Hürden. Du musst den Fragebogen ausfüllen, damit du deine Steuernummer bekommst. Ohne Steuernummer darfst du als Selbstständige:r nämlich *keine Rechnungen *stellen.

    Bis Ende 2020 gab es die Möglichkeit, den Fragebogen sowohl über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung als PDF auszufüllen, herunterzuladen und per Post zu versenden. Das hat sich 2021 geändert – in der Regel wird nur noch die Übermittlung via Elster (online) angeboten!

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Matthias

Matthias

Redaktion

Während er selbst sein Studium mit freier Arbeit finanzierte, hatte Matthias gemeinsam mit Paul die Vision einer Freelancer*innen-Plattform, die sich exklusiv an Studierende richtet. Als mittlerweile hauptberuflicher Freelancer weiß er, worauf man als Selbstständige*r zwingend achten muss.

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Ausfüllhilfe: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in Elster – Update 2024