Gesetzliche Krankenversicherungen für Studierende im Vergleich
Bürokratie

Gesetzliche Krankenversicherungen für Studierende im Vergleich

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· November 2020

· aktualisiert März 2024

In diesem Artikel

Die richtige Krankenversicherung zu finden, ist für studentische Freelancer:innen nicht immer ganz einfach. Vor allem, wenn die kostenfreie Familienversicherung für euch nicht mehr greift, müsst ihr einige Dinge beachten. Wir haben für euch die wichtigsten Informationen zusammengetragen und zudem die Angebote verschiedener gesetzlicher Krankenkassen miteinander verglichen. Den Vergleich findet ihr am Ende dieses Artikels.

Welche Krankenversicherungen gibt es für Studierende?

Zunächst einmal allgemein: Für Studierende besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Wenn ihr euch an einer Uni einschreiben wollt, müsst ihr euch also um die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung kümmern. Für die Immatrikulation benötigt ihr deshalb auch eine Versicherungsbescheinigung. Diese könnt ihr euch von der jeweiligen Krankenkasse auf telefonische oder persönliche Anfrage hin ausstellen lassen.

Familienversicherung

Im Gegensatz zur Altersvorsorge begegnet dir die Familienversicherung früh in deinem Berufsleben. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist es für Studierende möglich, in der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern mitversichert zu sein. Dies gilt, solange alle weiteren Kriterien (z. B. kein zu hohes Einkommen) erfüllt sind. Die Familienversicherung ist für euch beitragsfrei und kann unter Umständen sogar um bis zu 12 Monate verlängert werden. Gründe für eine Verlängerung können das Ableisten eines anerkannten Freiwilligendienstes, eines freiwilligen Wehrdienstes, oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer:in sein.

Ist nur ein Elternteil gesetzlich, der andere hingegen privat versichert, muss zunächst deren Einkommen überprüft werden, um eine Familienversicherung des Kindes bewilligt zu bekommen.

Neben den Eltern könnt ihr euch unter Umständen auch über eure:n Ehe-, bzw. Lebenspartner:in im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes beitragsfrei mitversichern. Hier muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob alle Bedingungen erfüllt sind.

Private Krankenversicherung

Privat Krankenversicherte können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht für Studierende befreien lassen und weiterhin privat versichert bleiben. Diese Befreiung gilt im Regelfall für die gesamte Zeit des Studiums und ist nicht mehr rückgängig zu machen. Der Eintritt in eine gesetzliche Krankenkasse ist also erst nach Ende des Studiums wieder möglich. Achtung: Den Antrag für die Befreiung müsst ihr spätestens drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht eingereicht haben.

(Gesetzliche) Krankenversicherung der Studenten (KVdS)

Für Studierende, die das 25. Lebensjahr vollendet haben (oder die Kriterien für die Familienversicherung aus einem anderen Grund nicht erfüllen) und nicht privat versichert sind, greift die studentische Krankenversicherung. Diese kostenreduzierte Versicherung könnt ihr nutzen, bis ihr 30 Jahre alt werdet oder das 14. Fachsemester erreicht habt. Dabei müsst ihr einen bestimmten monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung bezahlen.

Der Beitrag zur Krankenversicherung berechnet sich auf Grundlage des aktuell geltenden BAföG-Höchstsatzes. Dieser beträgt für das Wintersemester 20/21 752,00 €. Dabei liegt der Beitragssatz für Studierende bei 70 Prozent des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen (aktuell: 14,6 Prozent - für Studierende dementsprechend 10,22 Prozent). Daraus ergibt sich ein aktueller Beitrag von monatlich 76,85 €. Hinzu kommt noch ein Zusatzbeitrag, der sich von Kasse zu Kasse unterscheidet. Einen Vergleich dieser Zusatzbeiträge findet ihr weiter unten im Artikel.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt zurzeit monatlich bei 24,82 € für kinderlose Studierende über 23 Jahren. Seid ihr jünger als 23 oder habt ein oder mehrere Kinder, reduziert sich dieser Beitrag auf 22,94 € im Monat. Er wird ebenfalls auf Grundlage des aktuellen BAföG-Höchstsatzes errechnet.

Auch die studentische Krankenversicherung kann unter gewissen Umständen (Ableisten von Freiwilligendienst, Wehrdienst etc.) verlängert werden.

Freiwillige Krankenversicherung für Studierende

Nach Überschreiten des 30. Lebensjahres oder dem Erreichen des 14. Fachsemesters endet im Regelfall die kostengünstigere studentische Krankenversicherung (KVdS). Für Studierende kommt in diesem Fall neben anderen sinnvollen Versicherungen die freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Betracht. Für die Berechnung wird hierbei ein fiktives Mindesteinkommen von 1061,67 € zugrunde gelegt und ein ermäßigter Beitragssatz von 14 Prozent (plus Zusatzbeiträge, die je nach Krankenkasse variieren) angewendet.

Bis Ende 2019 boten die Krankenkassen einen Übergangstarif von studentischer zu freiwilliger Krankenversicherung über den Zeitraum eines Semesters an. Seit Beginn dieses Jahres kann dieser Tarif jedoch aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr gewährt werden.

Was muss ich als Freelancer:in bei Krankenversicherungen außerdem beachten?

Um die kostengünstige studentische Krankenversicherung nutzen zu können, muss eure „Zeit und Arbeitskraft […] überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.“ Entschieden wurde das im Urteil des Bundessozialgerichts vom 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R.

Für Freelancer:innen und andere Studierende, die neben dem Studium arbeiten, bedeutet dies, dass die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht übersteigen darf. Als studentische Freelancer:innen können sich aufgrund variierender Stundenzahl und Einkünfte deshalb Änderungen bezüglich des Versicherungsstatus für euch ergeben.

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Gesetzliche Krankenversicherungen für Studierende im Vergleich

Damit ihr eine schnelle und gute Übersicht bekommt, haben wir für euch fünf der beliebtesten Krankenkassen für Studierende verglichen. Dabei haben wir neben den monatlichen Beiträgen auch die verschiedenen Bonusprogramme und den Online-Service der Kassen berücksichtigt.

Sind wir ehrlich: Grundsätzlich ist der Beitragssatz wohl das Erste, worauf ihr bei der Wahl eurer Krankenkasse achtet. Gerade, weil die Unterschiede in puncto Kosten jedoch so marginal sind, raten wir euch, bei eurer Entscheidung primär auf die angebotenen Leistungen der Krankenkassen zu schauen. 

SBK

Monatliche Beiträge:

KV + PV = 111,45 € für kinderlose Studierende über 23 Jahren.

109,57 € für Studierende unter 23 Jahren / Studierende mit Kind

Online-Service:

Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle, AU-Bescheinigungen in elektronischer Form versenden (auch per App möglich), Sofortausdruck von Auslandskrankenscheinen, Hochladen von Studienbescheinigungen, Online-Coaching „Novego“ bei depressiven Verstimmungen, Depression und Burnout, Freelancer-Service inkl. dem oben vorgestellten Tool, Online-Gesundheitsangebote (Stresslevel-Check, Gewichtsreduktion online)

Bonusprogramme:

Studierende erhalten für zehn gesundheitsfördernde Maßnahmen bis zu 100 €. Außerdem gibt es weitere Zuschüsse in Höhe von bis zu 160 € für Sport-, Fitness- und Gesundheitskurse – in Summe also 260 €.

DAK

Monatliche Beiträge:

KV + PV = 112,95 € für kinderlose Studierende über 23 Jahren.

111,07 € für Studierende unter 23 Jahren / Studierende mit Kind.

Online-Service:

Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle, AU-Bescheinigungen in elektronischer Form versenden (auch per App möglich), Online-Beratungs-Chat

Bonusprogramme:

Für die Durchführung von Vorsorge- und Gesundheitsmaßnahmen erhalten Studierende eine jährliche Barprämie von bis zu 210,00 €.

Techniker Krankenkasse

Monatliche Beiträge:

KV + PV = 106,93 € für kinderlose Studierende über 23 Jahren.

105,05 € für Studierende unter 23 Jahren / Studierende mit Kind.

 

Online-Service:

Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle, AU-Bescheinigungen in elektronischer Form versenden (auch per App möglich), Online-Beratung und -Coaching

 

Bonusprogramme:

Punktesystem mit Gutschriften durch Nachweis der Teilnahme an bonifizierbarenen Gesundheitsmaßnahmen (z.B. Gesundheitskurse, Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchungen)

AOK Nordwest

Monatliche Beiträge:

KV + PV = 108,44 € für kinderlose Studierende über 23 Jahren.

106,56 € für Studierende unter 23 Jahren / Studierende mit Kind.

 

Online-Service:

Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle, AU-Bescheinigungen in elektronischer Form versenden (auch per App möglich), Online-Seminare rund ums Studium, kostenloser Download von Fachbüchern

 

Bonusprogramme:

Punktesystem mit Gutschriften durch Nachweis der Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen + Treuebonus für dauerhafte Teilnahme am Programm

Barmer

Monatliche Beiträge:

KV + PV = 109,94 € für kinderlose Studierende über 23 Jahren.

108,06 € für Studierende unter 23 Jahren / Studierende mit Kind.

 

Online-Service:

Kennwortgeschützte Online-Geschäftsstelle, AU-Bescheinigungen in elektronischer Form versenden (auch per App möglich), Online-Beratungs-Chat

 

Bonusprogramme:

Geld-, Sach- oder Zuschussprämien durch Punktesystem. Punkte durch gesundheitsfördernde Maßnahmen und Mitgliedschaft in Sportvereinen oder Fitnessstudios

📌Das Fazit zu gesetzlichen Krankenversicherungen

Schon als Student:in und auch später als Freelancer:in hast du in Sachen Krankenversicherung also einiges zu beachten. Gerade im Vergleich solltest du genau auf die Zahlen achten und gucken, was schlussendlich für dich die beste Option ist. Betrachte deine momentane Lebenssituation und finde mit Junico heraus, welche Versicherung für dich die beste ist. 

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Krankenversicherungen gibt es für Studierende?

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    • Familienversicherung: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist es für Studierende möglich, in der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern mitversichert zu sein. Dies gilt, solange alle weiteren Kriterien (z. B. kein zu hohes Einkommen) erfüllt sind. Die Familienversicherung ist für euch beitragsfrei.
    • Private Krankenversicherung: Privat Krankenversicherte können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht für Studierende befreien lassen und weiterhin privat versichert bleiben. Diese Befreiung gilt im Regelfall für die gesamte Zeit des Studiums und ist nicht mehr rückgängig zu machen.
    • (Gesetzliche) Krankenversicherung der Studenten (KVdS): Für Studierende, die das 25. Lebensjahr vollendet haben (oder die Kriterien für die Familienversicherung aus einem anderen Grund nicht erfüllen) und nicht privat versichert sind, greift die studentische Krankenversicherung. Diese kostenreduzierte Versicherung könnt ihr nutzen, bis ihr 30 Jahre alt werdet oder das 14. Fachsemester erreicht habt.
    • Freiwillige Krankenversicherung für Studierende: Nach Überschreiten des 30. Lebensjahres oder dem Erreichen des 14. Fachsemesters endet im Regelfall die kostengünstigere studentische Krankenversicherung (KVdS). Für Studierende kommt in diesem Fall neben anderen sinnvollen Versicherungen die freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Betracht.
  • Was muss ich als Freelancer:in bei der Krankenversicherung beachten?

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    Um die kostengünstige studentische Krankenversicherung nutzen zu können, muss eure „Zeit und Arbeitskraft […] überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.“

    Für Freelancer:innen und andere Studierende, die neben dem Studium arbeiten, bedeutet dies, dass die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht übersteigen darf. Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) hat deswegen ein Freelancer:innen-Tool auf ihrer Website eingerichtet, mit dem ihr schnell und unkompliziert berechnen könnt, inwieweit dies für euch der Fall ist.

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