Texterin & Kommunikationsmanagerin
· Juni 2025
Du träumst von deinem eigenen Business, aber die finanzielle Unsicherheit hält dich zurück? Eine Möglichkeit, sanft in der Selbstständigkeit zu landen, ist der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur. Diese Förderung gibt dir eine finanzielle Starthilfe für die ersten Gründungsmonate. Wie das genau funktioniert, wer Anspruch auf den staatlichen Zuschuss hat und worauf du unbedingt achten solltest, erklären wir dir in diesem Artikel. 🚀
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Starthilfe für Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen. Die Arbeitsagentur zahlt dir in der Anfangszeit deiner Selbstständigkeit weiterhin Geld, damit du dich voll auf den Aufbau deines Business konzentrieren kannst.
Die Idee dahinter: Nicht jede:r kann sofort genug verdienen, um alle Kosten zu decken. Mit dieser Unterstützung hast du eine gewisse Sicherheit und vor allem Zeit, um Kunden zu akquirieren und dein Unternehmen nachhaltig aufzubauen. Der Gründungszuschuss ist zuzusagen dein Fallschirm, der dir eine sanfte Landung in deiner neuen Finanzsituation ermöglicht.
Das Beste: Der Gründungszuschuss ist kein Kredit oder Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden. Zudem musst du keine Einkommenssteuer auf die Förderung zahlen. Was du bekommst, ist deins – no strings attached!
Du bist auch nicht verpflichtet bestimmte Erfolge nachzuweisen, einen kleinen Disclaimer gibt es jedoch: Deine Tätigkeit muss der entsprechen, die du beantragt hast. Die Tätigkeit muss während der Förderphase zudem das Zentrum deiner beruflichen Aktivität bilden – und nicht etwa nur nebenberuflich ausgeübt werden.
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Die wichtigste Voraussetzung, um den Gründungszuschuss zu erhalten, ist – so paradox es klingt – Arbeitslosigkeit. Die Existenzgründung wird gefördert, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Aber auch schon nach kurzer Arbeitslosigkeit hast du Anspruch auf die Förderung. Kurz gesagt, kannst du kündigen und direkt am ersten Tag nach Ende deines Arbeitsverhältnisses den Gründungszuschuss beantragen.
Einen garantierten Anspruch auf die Förderung gibt es jedoch nicht und es müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Detaillierte Informationen erhältst du direkt von der Agentur für Arbeit.
✅ Du beziehst zum Zeitpunkt der Antragstellung Arbeitslosengeld I.
✅ Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I läuft zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 150 Tage.
✅ Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III können den Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
✅ Du planst eine hauptberufliche Selbstständigkeit.
✅ Dein Businessplan zeigt, dass dein Vorhaben tragfähig ist.
✅ Eine fachkundige Stelle (z. B. IHK, Handwerkskammer oder eine Bank) bestätigt dein Konzept.
✅ Du verfügst über die notwendigen Qualifikationen für dein Geschäftsfeld.
Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach deinem letzten Arbeitslosengeld I. In den ersten sechs Monaten bekommst du:
💡 Dein bisheriges Arbeitslosengeld I in voller Höhe plus 300 Euro monatlich für deine Sozialversicherungsbeiträge
Nach sechs Monaten kannst du eine Verlängerung für weitere neun Monate beantragen. Dann erhältst du allerdings nur noch die 300 Euro Sozialversicherungsunterstützung monatlich.
Die erste Förderphase läuft sechs Monate. Wenn du nachweisen kannst, dass dein Geschäft Potenzial hat, du jedoch weiter auf Unterstützung angewiesen bist, kannst du eine Verlängerung um neun Monate beantragen. Wichtig: Die Verlängerung ist nicht garantiert und erfordert eine neue Antragstellung.
Insgesamt kannst du also bis zu 15 Monate gefördert werden, wobei du in den letzten neun Monaten nur den Sozialzuschuss in Höhe von 300 Euro monatlich erhältst.
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Im Folgenden stellen wir dir fünf Tipps vor, die dir beim Beantragen des Gründungszuschusses helfen. Darüber hinaus gibt es sicherlich noch weitere Vorbereitungen, die du treffen kannst. Mit unseren Hinweisen sollte dem Antrag erstmal aber nichts im Wege stehen.
Der Businessplan ist das Herzstück deines Antrags auf Gründungszuschuss. Er sollte klar aufzeigen, dass deine Idee realistisch ist und du eine Strategie hast, um langfristig erfolgreich zu sein. Eine gute Marktanalyse und eine durchdachte Finanzplanung sind dabei entscheidend.
Pro-Tipp: Du weißt bestimmt, dass du während einer Arbeitslosigkeit Anspruch auf Weiterbildung hast. Wenn du dich selbstständig machen willst, kannst du dieses Angebot nutzen, um dir Unterstützung bei deinem Businessplan zu holen. Sprich deine:n Sachberater:in direkt darauf an und kläre unbedingt vorab, welche Programme in dem Rahmen gefördert werden.
Dein Businessplan muss von einer fachkundigen Stelle geprüft und das Potenzial bestätigt werden. Hole dir frühzeitig Feedback von der IHK, der Handwerkskammer oder einer Gründungsberatung – das erhöht deine Erfolgschancen.
Du wirst wahrscheinlich einige Fragen zu deinem Vorhaben beantworten müssen. Sei darauf vorbereitet und zeige, dass du weißt, was du tust. Erkläre, warum deine Idee Potenzial hat und welche Maßnahmen du bereits getroffen hast.
Entscheidend für eine Förderzusage: Für die Arbeitsagentur ist die höchste Priorität, dich möglichst schnell und langfristig in Arbeit zu bringen. Mache deutlich, warum für deine persönliche Situation eine Existenzgründung bessere Chancen darauf bietet als eine Bewerbung auf eine Feststellung. Ein sehr gutes Argument für eine Bewilligung ist z. B. auch, wenn du mit deinem Unternehmen neue Arbeitsplätze schaffen wirst.
Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur ist nicht die einzige Unterstützung, die Gründer:innen zur Verfügung steht. Informiere dich über zusätzliche Förderprogramme wie Mikrokredite, KfW-Darlehen oder regionale Zuschüsse.
Deinen Gründungszuschuss kannst du ab dem ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit beantragen – auch wenn die Erstellung deines Businessplans noch Zeit in Anspruch nimmt. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn du aufgrund deiner Kündigung in den ersten drei Monaten keinen Anspruch auf die Auszahlung deines Arbeitslosengeldes hast. Dann erhältst du (rückwirkend) für die Zeit schon deinen Gründungszuschuss und kannst direkt mit deiner selbstständigen Arbeit starten.
Erhältst du Arbeitslosengeld, kannst du die erste Zeit nutzen, um deinen Businessplan zu erstellen und die ersten Schritte für deine Selbstständigkeit vorzubereiten. Dein Gründungsdatum kannst du bis zu 150 Tage vor Auslauf deines Anspruchs auf Arbeitslosengeld I legen.
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Jetzt registrieren!Ob dein Antrag auf den Gründungszuschuss bewilligt wird, liegt im Ermessen des:der Sachbearbeiter:in. Erfüllst du die Voraussetzungen für die Förderung in den Augen der Arbeitsagentur nicht, kann dein Antrag abgelehnt werden. Die genauen Gründe erfährst du im Ablehnungsbescheid der Arbeitsagentur.
Im Falle einer Ablehnung, hast du die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen. Schaue dir die Bedenken seitens der Arbeitsagentur genau an und überlege, wie du die Voraussetzungen doch erfüllen kannst. Deine Unterlagen kannst du überarbeiten und erneut zur Prüfung einreichen. Hole dir im Zweifel (rechtliche) Hilfe!
Der Gründungszuschuss ist eine gute Möglichkeit, um mit etwas weniger finanziellem Druck in die Selbstständigkeit zu starten. Für den Antragsprozess und die Bewilligung musst du mehrere Wochen einplanen. Lass dich davon nicht entmutigen, sondern nutze die Zeit, um dich optimal auf deine Selbstständigkeit vorzubereiten. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und deinen Antrag sorgfältig vorbereitest, hast du gute Chancen auf eine Förderzusage von der Arbeitsagentur.
Win-Win: Ein guter Businessplan erhöht nicht nur deine Chancen auf eine Bewilligung vom Gründungszuschuss, sondern erleichtert dir auch den Aufbau deines Unternehmens.
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen. Er unterstützt Gründer:innen in der Startphase mit monatlichen Zahlungen, um den Übergang in die Selbstständigkeit finanziell abzusichern – ohne Rückzahlungspflicht.
Beantragen kann den Gründungszuschuss, wer Arbeitslosengeld I bezieht, mindestens 150 Tage Restanspruch hat, eine hauptberufliche Selbstständigkeit plant und einen tragfähigen Businessplan vorlegt. Auch Menschen mit Behinderung erhalten unter bestimmten Bedingungen Zugang.
Die Förderung beträgt in den ersten sechs Monaten das volle Arbeitslosengeld I plus 300 € monatlich. Bei Verlängerung (max. neun weitere Monate) wird nur noch die Pauschale von 300 € für Sozialversicherungen gezahlt.
Voraussetzung ist der Bezug von ALG I mit mindestens 150 Tagen Restanspruch, ein tragfähiger Businessplan, eine Bestätigung durch eine fachkundige Stelle und die Absicht, hauptberuflich selbstständig zu arbeiten.
Zunächst wird der Zuschuss für sechs Monate gezahlt. Eine Verlängerung um weitere neun Monate ist möglich – dann jedoch nur noch mit 300 € monatlich. Insgesamt kann die Förderung also maximal 15 Monate andauern
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Anne hat sich nach fast 10 Jahren in der Marketingbranche 2021 als Texterin und Kommunikationsmanagerin selbstständig gemacht. Sie entwickelt Werbetexte, Social-Media-Auftritte und Inhalte für Webseiten, Onlineshops u. v. m. Mit Fokus auf kreatives Texten und strategisches Projektmanagement sorgt sie dafür, dass maßgeschneiderte Botschaften nicht nur gehört, sondern auch verstanden werden.
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