Web Accessibility Specialist
· Juni 2025
Web Accessibility? Klingt wie ein Nischenthema für “später” – ein Edge Case. Doch mit dem European Accessibility Act (EAA), der ab dem 28. Juni 2025 viele EU-Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet, wird klar: Das Thema betrifft uns alle.
Auch Statistiken sprechen dafür. Laut Eurostat leben derzeit über 100 Millionen Menschen über 16 Jahre mit einer Form von Behinderung in der EU – mehr als ein Viertel der EU-Bewohner:innen. Aber auch die alternde Gesellschaft mit geringer digitaler Kompetenz sowie Menschen mit temporären Alltagseinschränkungen, wie einer gebrochenen Hand oder dem Kind auf dem Arm, gewinnen durch barrierefreie Angebote an digitaler Teilhabe, Komfort und Selbstständigkeit im Internet.
Für diese Menschen definiert der EAA erstmals EU-weite, verbindliche Mindestanforderungen für barrierefreie digitale Angebote – und nimmt nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch privatwirtschaftliche Unternehmen deutlich stärker in die Verantwortung.
Doch tun sich viele Unternehmen schwer damit, digitale Barrierefreiheit konsequent und systematisch umzusetzen – oft aus Unklarheit, fehlenden Verantwortlichkeiten, mangelndem Know-how oder der Angst vor kostspieligem Mehraufwand ohne ROI.
Deshalb erfährst du in diesem Beitrag, was genau der EAA ist und wen er betrifft, was „barrierefrei“ konkret bedeutet, welche wirtschaftlichen Chancen Web Accessibility für Unternehmen bietet und wie du als Gründer:in oder Freelancer:in die neuen Richtlinien gezielt für dich nutzen kannst. 🚀
Der EAA ist eine EU-weite Accessibility-Richtlinie, die Standards zur Barrierefreiheit für digitale Angebote in der EU auf Basis der WCAG 2.1 definiert – konkret auf dem Level AA. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das, wie der EAA, am 28. Juni 2025 endgültig in Kraft tritt.
In der Pflicht stehen alle Unternehmen, die innerhalb der EU digitale Produkte oder Services für Endkund:innen anbieten, wie zum Beispiel:
✅ Online-Shops mit Verkaufs- oder Buchungsfunktionen
✅ Vergleichs- & Reiseportale
✅ SaaS-Angebote und Web-Apps
✅ E-Books & E-Reader
✅ PDF-Dokumente
✅ Mobile Apps
✅ Digitale Hardware mit einem UI, wie Fahrkartenautomaten oder Bankterminals
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Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro – es sei denn, sie bieten explizit Services für Menschen mit Behinderung an.
Für Gründer:innen und Agenturen ist der EAA somit gleich mehrfach relevant: einerseits als Anbieter:innen eigener digitaler Produkte – andererseits als potenzielle Auftragnehmer:innen für barrierefreie Lösungen. Selbst wenn man formal (noch) nicht unter die Pflichten fällt, wird digitale Barrierefreiheit mittelfristig zum Standard, den Kund:innen aktiv einfordern.
Neben Abmahnungen und Bußgeldern können teure Schadensersatzforderungen auf die Unternehmen zukommen, die ihre digitalen Angebote nicht den WCAG 2.1 AA-Standards entsprechend anpassen. In der Praxis setzen Aufsichtsstellen und Behörden jedoch häufig zunächst auf Ermahnungen und Beratungsangebote, bevor Bußgelder verhängt werden.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortium (W3C) bilden die Grundlage der technischen Anforderungen für digitale Barrierefreiheit. Diese sind in drei Abstufungen, von “Ausreichend” bis “Exzellent” eingeordnet: A, AA und AAA. Der EAA und das BFSG geben die Stufe AA der WCAG-Version 2.1 als Mindestanforderung vor.
Der W3C definiert die WCAG nach dem POUR-Prinzip:
Das bedeutet: Barrierefreiheit betrifft nicht nur Code, sondern auch Texte, Medieninhalte, Interaktionen und Strukturen. Je früher digitale Barrierefreiheit im Projekt berücksichtigt wird, desto effizienter (und günstiger) ist die Umsetzung.
Gerade für Freelancer:innen im Bereich Design, Development oder Content bietet das Wissen um die WCAG eine wertvolle Zusatzkompetenz – vergleichbar mit SEO oder Performance-Optimierung. Wer sie versteht und anwenden kann, hebt sich ab: durch fundiertes Fachwissen, hochwertige Deliverables und eine stärkere Marktposition gegenüber rein visuell orientierten Wettbewerber:innen.
Du brauchst Hilfe, um die EAA-Regularien umzusetzen?
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Jetzt Auftrag erstellenWeb Accessibility lohnt sich nicht nur aus ethischer oder rechtlicher Sicht. Auch aus wirtschaftlicher Sicht bietet sie einige Vorteile für Unternehmen:
✅ Besseres SEO durch digitale Barrierefreiheit
Eine klare, logische Seitenstruktur mit korrekter Überschriften-Hierarchie und semantisch sauberem HTML-Code erleichtert Suchmaschinen das Verstehen und Indexieren von Inhalten. Ergänzend sorgen aussagekräftige Alternativtexte für Bilder und gut strukturierte, verständliche Inhalte dafür, dass deine Website bei relevanten Suchanfragen besser gerankt wird und mehr organischen Traffic bekommt.
✅ Weniger Absprünge durch verbesserte User:innen-Experience
Barrierefreie Webseiten bieten allen Nutzer:innen, egal mit welchen Fähigkeiten, Einschränkungen oder Geräten, eine intuitive und angenehme Bedienung. Wenn Inhalte leicht zugänglich sind und die Navigation verständlich ist, bleiben Besucher:innen länger auf der Seite und kehren eher zurück. So bauen die User.innen eine stärkere Bindung zu den Angeboten auf.
✅ Höhere Conversion durch verständliche und barrierefreie Prozesse
Formulare und Kaufprozesse, die barrierefrei gestaltet sind, vermeiden Frustration und technische Hürden. Klar beschriftete Eingabefelder, nachvollziehbare Fehlermeldungen und eine einfache Bedienung mit Maus, Tastatur oder an Touchscreens, und Kompatibilität mit Accessibility-Tools wie Screenreadern, senken die Abbruchraten deutlich. Das führt zu mehr erfolgreichen Abschlüssen bei Kontaktanfrage, Newsletter-Anmeldungen oder Verkäufen – und damit zu einer messbaren Steigerung der Conversion-Rate.
✅ Neue Zielgruppen erschließen durch inklusive Angebote
Wer Menschen mit Behinderungen, älteren Nutzer:innen, Personen mit geringer digitaler Kompetenz sowie Menschen mit temporären Einschränkungen den Zugang zu digitalen Services erleichtert, öffnet sein Angebot für einen großen, oft unterschätzten Kund:innenkreis. Diese Zielgruppe verfügt über hohe Kaufkraft und Loyalität, wird aber von vielen Websites noch nicht ausreichend berücksichtigt. Digitale Barrierefreiheit macht es möglich, diese wachsende und wichtige Nutzer:innengruppe effektiv zu erreichen.
Laut der Accenture-Studie „Getting to Equal: The Disability Inclusion Advantage“ (auf deutsch etwa: Gleichberechtigt werden: Der Vorteil der Eingliederung von Behinderten) erzielen Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen aktiv einbeziehen, bis zu 28 % höhere Umsätze als weniger inklusive Wettbewerber:innen. Globale Unternehmen wie IKEA, Google oder Apple haben das frühzeitig erkannt und beweisen: Digitale Barrierefreiheit ist kein Kostenfaktor, sondern ein smartes Investment in einen Wettbewerbsvorteil.
Hinzu kommt: Barrierefreie Gestaltung ist ein wachsendes Beschaffungskriterium.
Immer mehr Unternehmen und öffentliche Einrichtungen erwarten von ihren Dienstleister:innen barrierefreie Lösungen – sei es durch gesetzliche Verpflichtung oder im Rahmen von ESG-Initiativen. Das eröffnet klare Marktchancen für alle, die sich frühzeitig darauf spezialisieren.
Auch für kleine Teams und Solo-Unternehmer:innen kann Barrierefreiheit zum USP werden. Viele größere Unternehmen suchen gezielt nach externen Partner:innen, die pragmatisch, zuverlässig und verständlich bei der Umsetzung helfen – besonders im Vorfeld der EAA-Deadline. Wer hier mit lösungsorientierten Angeboten und gutem Storytelling auftritt, kann gezielt Sichtbarkeit, Vertrauen und Aufträge aufbauen.
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Unternehmen wissen zwar, dass sie „etwas tun sollten" – aber nicht, wie sie starten. Hier ein möglicher Fahrplan:
Wichtig dabei: Konsequente digitale Barrierefreiheit ist kein „On-top"-Feature, sondern ein integraler Bestandteil digitaler Prozesse. Wer sie als Innovationstreiber begreift, sorgt nicht nur für Compliance bei seinen Angeboten, sondern schafft auch bessere digitale Produkte für alle User:innen.
💡 Und an dieser Stelle eine Warnung vor automatisierten „Accessibility Plugins" oder Overlays. Sie versprechen einfache Lösungen, liefern aber oft nur Schein-Barrierefreiheit – und lösen weder strukturelle Probleme noch reichen sie aus, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Deshalb: Finger weg davon!
Der EAA macht digitale Barrierefreiheit von einem „Nice to Have" für einige wenige Anbieter:innen zu einem „Must-have" für fast alle EU-Unternehmen, die online Dienstleistungen oder Produkte anbieten und verkaufen.
Barrierefreiheit wird damit zur Pflicht – und zur Chance: für mehr Reichweite, verbesserte User:innen- & Customer Experience, bessere Conversion-Rates und ein positives Markenimage. Wer jetzt proaktiv wird und erste Schritte geht, verschafft sich nicht nur rechtlich Sicherheit – sondern macht sein digitales Angebot inklusiver und zukunftsfähig. Digitale Barrierefreiheit ist ein zukunftssicherer Wettbewerbsvorteil.
Für dich als Gründer:in oder Freelancer:in bedeutet das:
Noch nie war es sinnvoller, sich mit Web Accessibility zu beschäftigen. Ob als Beratungsleistung, als Teil deines UX-Designs oder beim Launch eigener digitaler Produkte – Barrierefreiheit stärkt deine Position am Markt.
Und für Unternehmen, die jetzt mit Web Accessibility starten wollen:
Es braucht keine riesigen Budgets oder komplexen Prozesse. Schon kleine Anpassungen an Content, Struktur und Interaktionen können große Unterschiede für die Nutzer:innen bedeuten. Der erste Schritt? Sich ehrlich mit der eigenen Website auseinandersetzen, Hilfe holen und pragmatisch starten.
Der EAA ist eine EU-Richtlinie, die ab 28. Juni 2025 verpflichtende Standards für digitale Barrierefreiheit vorschreibt – für viele Online-Shops, Apps und digitale Services in der EU.
Alle Unternehmen mit digitalen Angeboten für Endkund:innen – außer Kleinstunternehmen – müssen ihre Websites, Apps und PDFs barrierefrei gestalten.
Unternehmen drohen Bußgelder, Abmahnungen und Reputationsverluste, wenn sie ihre digitalen Services nicht barrierefrei anbieten.
Mit Tools wie axe oder Lighthouse lassen sich technische Barrieren identifizieren. Zusätzlich helfen Nutzertests mit Menschen mit Behinderung, praxisnahe Einblicke zu gewinnen.
Barrierefreie Angebote sorgen für bessere Usability, mehr Reichweite und eine inklusivere Markenwahrnehmung – auch ohne gesetzliche Verpflichtung.
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Web Accessibility Specialist
Christian Heins ist Web Accessibility Specialist & Inclusive UX Designer aus dem Norden Hamburgs. Er unterstützt Unternehmen in Nordeuropa dabei, digitale Barrierefreiheit pragmatisch und nachhaltig umzusetzen – unter anderem durch Web Accessibility Audits, inklusive UX-Design Prozesse und Accessibility Facilitation Workshops für In-House Teams in Unternehmen und Agenturen.
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