Junico vermittelt als exklusive Plattform seit über 10 Jahren geprüfte Freelancer:innen aus dem DACH-Raum an Unternehmen — mit persönlicher Vorauswahl, individuellen Empfehlungen, Qualitätsprüfung und mehr als 10.000 erfolgreich besetzten Projekten.
Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert und informieren euch vorab transparent über die neue Fassung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Junico GmbH („Junico“) gelten für die Nutzung der auf der Website www.junico.de angebotenen Dienste. Über die Website vermittelt Junico projektbasierte Unterstützungsleistungen zwischen Freelancer:innen und Auftraggeber:innen. Weitere Informationen über Junico finden sich in unserem Impressum.
Die Website richtet sich nicht an Verbraucher:innen oder Privatpersonen, sondern ausschließlich an volljährige Freelancer:innen (Freiberufler:innen und gewerbetreibende Einzelpersonen) sowie an Auftraggeber:innen (Unternehmen und sonstige Unternehmer:innen) – gemeinsam „Nutzer:innen“. Auftraggeber:innen können ausschließlich Unternehmer:innen im Sinne von § 14 BGB sein. Natürliche Personen dürfen sich nur registrieren, wenn sie bei Abschluss und Nutzung des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Freelancer:innen können ein Profil mit ihren angebotenen Fähigkeiten und Leistungen anlegen, Auftraggeber:innen benötigte Unterstützungsleistungen als Auftrag einstellen. Voraussetzung für Freelancer:innen ist ein Unternehmens- bzw. Freiberufssitz in der EU oder der Schweiz (siehe Ziffer 2.5). Die angebotenen Dienste richten sich ausschließlich nach diesen AGB sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Personalvermittlungen, die im Namen von Endkund:innen handeln, dürfen Junico nur nach vorheriger Genehmigung und Rücksprache zu etwaigen abweichenden Bedingungen nutzen. Agenturen oder Dienstleistungsunternehmen dürfen ein Freelancer:innen-Profil ebenfalls nur nach vorheriger Genehmigung erstellen oder nutzen.
Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs und Nutzung des Aktivierungslinks in der Bestätigungs-E-Mail zustande („Registrierung“). Mit der Registrierung versichert der:die Nutzer:in, teilnahmeberechtigt im Sinne von Ziffer 1.2 zu sein. Der:die Nutzer:in erlangt den Status als Nutzer:in – unabhängig davon, ob als Freelancer:in oder Auftraggeber:in –, sobald die Registrierung einschließlich der Bestätigung dieser AGB abgeschlossen und die angegebene E-Mail-Adresse über den Aktivierungslink verifiziert ist. Solange die E-Mail-Adresse nicht verifiziert ist, besteht weder ein Nutzungsvertrag noch ein Nutzerstatus. Junico erinnert die Nutzer:innen an geeigneten Stellen der Plattform an die Geltung dieser AGB; eine erneute ausdrückliche Bestätigung ist hierfür nicht erforderlich. Der:die Nutzer:in ist zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der erhobenen Daten verpflichtet, hat stets eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben (die zugleich der Kommunikation mit Junico dient) und Änderungen unverzüglich im Konto zu aktualisieren. Mit erfolgreicher Registrierung stellt Junico ein Nutzerprofil zur Verfügung.
Mit der Registrierung und Verifizierung (siehe Ziffer 1.4) erhalten Nutzer:innen zunächst einen Nutzerstatus. Um Junico in vollem Umfang nutzen zu können, müssen sie zusätzlich das Onboarding abschließen.
Für Freelancer:innen umfasst das Onboarding einen Bewerbungs- und Aufnahmevorgang mit folgenden Schritten:
Konto einrichten;
Nice Person Agreement (NPA; siehe Ziffer 1.7) unterzeichnen;
Freelancer:in-Profil ausfüllen;
Motivationsschreiben verfassen.
Sobald diese Schritte erfüllt sind, prüft Junico die Bewerbung und behält sich vor, Bewerber:innen im Rahmen dieser Aufnahmeprüfung abzulehnen; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Nimmt Junico die Bewerbung an, erhält die:der Bewerber:in den Fair Work Contract (siehe Ziffer 1.6) zur Unterzeichnung. Erst mit dessen Unterzeichnung ist das Onboarding abgeschlossen. Für Auftraggeber:innen beinhaltet das Onboarding das Einrichten des Kontos und die Unterzeichnung des Nice Person Agreements (NPA; siehe Ziffer 1.7).
Ergänzend zu diesen AGB schließt Junico mit Freelancer:innen einen gesondert per elektronischer Signatur (eSign) zu unterzeichnenden „Fair Work Contract“, der die wesentlichen Regeln einer fairen Zusammenarbeit – insbesondere zum Umgehungsverbot, zu Folgeprojekten und zur Weitergabe von Kontakten – hervorhebt und bestätigt. Seine inhaltlichen Regelungen sind zugleich in diesen AGB enthalten; er ergänzt diese AGB. Die Unterzeichnung des Fair Work Contract ist verpflichtender Bestandteil des Onboardings und Voraussetzung dafür, sich auf Aufträge zu bewerben und im Zuge von Handpicked-Projekten von Junico ausgewählt zu werden. Mit Inkrafttreten dieser AGB gilt diese Pflicht auch für bereits bestehende Freelancer:innen; solange sie den Fair Work Contract nicht unterzeichnet haben, ist eine weitere Nutzung dieser Funktionen nicht möglich.
Sowohl Freelancer:innen als auch Auftraggeber:innen unterzeichnen zusätzlich das „Nice Person Agreement“ (NPA). Das NPA beschreibt die gemeinsamen Werte, Qualitätsstandards und Erwartungen an einen fairen, respektvollen und professionellen Umgang innerhalb der Junico-Community. Hierzu gehören insbesondere transparente Kommunikation, Zuverlässigkeit, respektvolles Verhalten sowie die rechtzeitige Rückmeldung im Rahmen laufender Projekte und Vermittlungsprozesse.
Das NPA dient der Förderung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Sicherung der Qualität innerhalb der Community.
Verstöße gegen die im NPA beschriebenen Werte und Qualitätsstandards können bei der Bewertung der Zusammenarbeit innerhalb der Plattform berücksichtigt werden. Junico ist berechtigt, hierfür angemessene Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorzusehen, insbesondere:
Hinweise;
Verwarnungen;
Einschränkungen einzelner Plattformfunktionen;
in schwerwiegenden oder wiederholten Fällen den Ausschluss von der Nutzung der Plattform nach Maßgabe dieser AGB.
Die vorstehenden Maßnahmen können im Sinne eines abgestuften Verfahrens (etwa Hinweis, Verwarnung, Einschränkung, Ausschluss) und bei wiederholtem Fehlverhalten auch kumulativ ergriffen werden. Da das NPA wertebasierte Verhaltensregeln und keine vertraglichen Pflichten im engeren Sinne enthält, sind mit Verstößen gegen das NPA keine Vertragsstrafen verbunden; Junico kann jedoch auch ohne einen vertraglichen Verstoß Konten einschränken oder schließen. Auch wiederholtes Fehlverhalten im operativen Ablauf – etwa mehrfaches, beispielsweise dreimaliges Nichtzurückmelden – kann aus Gründen der Qualitätssicherung zur Einschränkung oder Schließung des Kontos führen. In schwerwiegenden Fällen kann Junico ein Konto nach Abschnitt 12 auch ohne vorheriges Durchlaufen dieser Stufen sperren.
Dienstleistungen, die über die auf dieser Website angebotenen Dienste hinausgehen (z. B. „Junior Go“ – Vermittlung von Praktikant:innen, Werkstudent:innen und Young Professionals), richten sich nach den individuell vereinbarten Bedingungen und nicht nach diesen AGB.
Junico kann diese AGB ändern, ergänzen oder neu fassen und unterscheidet dabei zwischen drei Stufen:
Wesentliche Änderungen – also alle für Nutzer:innen relevanten Änderungen, die deren Rechte oder Pflichten oder die Bedingungen der Plattformnutzung nicht nur unerheblich berühren – kündigt Junico mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an. Sie werden erst wirksam, wenn der:die Nutzer:in aktiv zustimmt (z. B. über ein Pop-up im Dashboard nach dem Login). Bis zur Zustimmung gilt für die betroffene Person die bisherige Fassung weiter, und Junico weist wiederkehrend, insbesondere bei jedem Login, auf die ausstehende Zustimmung hin. Stimmt der:die Nutzer:in dauerhaft nicht zu, kann Junico den Nutzungsvertrag mit angemessener Frist kündigen.
Unwesentliche Änderungen – also Änderungen, die die Nutzer:innen nicht oder nur unerheblich berühren und keinen Nachteil für sie mit sich bringen – teilt Junico ebenfalls 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mit; einer Zustimmung bedarf es nicht, und sie gelten nach Ablauf der 30 Tage automatisch.
Bloße Korrekturen ohne inhaltliche Auswirkung (z. B. die Berichtigung von Rechtschreibfehlern oder reine Umformulierungen) nimmt Junico ohne gesonderte Information vor.
Zur Nutzung aller Funktionalitäten müssen Nutzer:innen ein Profil anlegen und sich anmelden. Jede:r darf höchstens ein Profil als Freelancer:in und ein Profil als Auftraggeber:in anlegen; Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Junico. Für die Registrierung sind eine gültige E-Mail-Adresse, ein selbstgewähltes sicheres Passwort sowie die weiteren aus der Eingabemaske ersichtlichen Daten erforderlich. Nach Abschluss erhalten Nutzer:innen eine Bestätigungs-E-Mail sowie Zugang zur Website. Login-Daten sind Dritten unzugänglich zu halten; bei Verlust oder bei Verdacht eines Zugriffs durch Dritte ist Junico unverzüglich zu informieren und das Passwort zu ändern. Das Nutzerprofil ist personengebunden und darf nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Junico auf Dritte übertragen werden.
Registrierte und angemeldete Nutzer:innen können eigene Aufträge erstellen oder sich mit einem Vorschlag (ggf. unter Angabe der eigenen Honorarvorstellung) bewerben. Eine direkte Kontaktaufnahme zwischen Nutzer:innen ist möglich; zudem kann Junico Kontakte per Empfehlung herstellen. Junico kann Kontaktanfragen zur Qualitätssicherung prüfen. Ist nichts zu beanstanden, kann der:die Empfänger:in die Anfrage als interessant oder nicht interessant einstufen; bei „interessant“ startet der Dialog, in dem Honorarvorstellungen übermittelt werden können. Ergibt sich der Wunsch einer Zusammenarbeit, ist dies über den Button „Zusammenarbeit starten“ anzugeben; sowohl Auftraggeber:innen als auch Freelancer:innen können dies veranlassen und sind gleichermaßen verpflichtet, Junico hierüber zu informieren. Ist ein Kontakt über Junico entstanden, ist eine Abrechnung abseits der Plattform nicht zulässig (siehe Abschnitt 6).
Junico unterzieht sämtliche Aufträge vor Veröffentlichung oder Vermittlung einer inhaltlichen Prüfung und kann einen Auftrag nach sachgerechtem, jedoch nachvollziehbarem Ermessen ablehnen, insbesondere wenn er:
Produkte oder Dienstleistungen betrifft, die geeignet sind, das Vertrauen in die Seriosität der Plattform oder der vermittelten Projekte zu beeinträchtigen;
direkte oder indirekte Heils-, Gesundheits- oder Wirkversprechen ohne anerkannt unabhängige wissenschaftliche Studien oder belastbare Evidenz enthält;
einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zu politischen Parteien, Bewegungen, Kampagnen oder politischer Meinungsbeeinflussung aufweist;
einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zu Waffen, Rüstungsgütern, militärischer Ausrüstung oder vergleichbaren sicherheitsrelevanten Produkten oder Dienstleistungen hat;
kein angemessenes Honorar vorsieht und dadurch keine faire, professionelle Beauftragung erwarten lässt;
ausschließlich oder überwiegend provisionsbasiert ausgestaltet ist; oder
Tätigkeiten betrifft, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, insbesondere fingierte Bewertungen, unzulässiges Ghostwriting oder die Täuschung Dritter.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung oder Vermittlung besteht nicht; auf Wunsch kann Junico eine kurze Begründung für die Ablehnung mitteilen.
Junico kann die Ausspielung eines Auftrags vorläufig pausieren, wenn zehn geprüfte Vorschläge an den:die Auftraggeber:in weitergeleitet wurden, auf die keine Reaktion erfolgt ist; die Pause endet, sobald die offenen Vorschläge als interessant oder nicht interessant markiert werden. Junico prüft eingehende Vorschläge und Kontaktanfragen, kann sie unter Angabe des Grundes ablehnen oder Nachfragen stellen, und prüft Nachrichten algorithmisch auf mögliche Verstöße gegen diese AGB, um die Sicherheit der Nutzer:innen zu gewährleisten.
Zur Erfüllung der Pflichten im Kampf gegen Schwarzarbeit sowie der Transparenzvorschriften (KYC – Know Your Customer) zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Freelancer:innen spätestens nach der ersten Rechnungsstellung über Junico die erforderlichen Dokumente hochladen. Die Prüfung erfolgt nicht durch Junico, sondern durch die MANGOPAY S.A. (siehe Ziffer 2.6); Junico hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf diese Dokumente. Den KYC-Prozess kann Junico seit Dezember 2025 nur noch für Freelancer:innen mit Unternehmens- bzw. Freiberufssitz in der EU oder der Schweiz zuverlässig sicherstellen; Freelancer:innen mit Sitz in anderen Ländern können seitdem nicht mehr berücksichtigt werden.
Zur Umsetzung des Zahlungssystems hat Junico die MANGOPAY S.A. beauftragt, ein als E-Geld-Institut akkreditiertes Unternehmen (eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B173459, Sitz: 2 Avenue Amélie, L-1125 Luxembourg, „Mangopay“). Hinsichtlich des Finanztransfers gehen die Nutzer:innen einen direkten Vertrag mit Mangopay nach dessen online verfügbaren Allgemeinen Bedingungen ein; mit Annahme dieser AGB erklären sich Freelancer:innen zugleich mit den Allgemeinen Bedingungen von Mangopay einverstanden.
Mit Einrichtung eines Junico-Kontos erteilen Freelancer:innen Junico vorbehaltlos den Auftrag und die Vollmacht zur Rechnungsstellung (Abrechnungsmandat). Danach betrauen sie ausschließlich Junico mit der Erstellung und Versendung von Rechnungen an Auftraggeber:innen, mit denen sie erstmals über Junico Kontakt aufgenommen haben. Das Abrechnungsmandat tritt mit Annahme dieser AGB in Kraft und gilt für die Dauer des Kontos und darüber hinaus, soweit dies zur Abwicklung von während der Vertragslaufzeit vermittelten Kontakten, Projekten und Folgeprojekten erforderlich ist.
Nutzer:innen machen alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß, nehmen erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vor und willigen ein, dass die die Website betreffende Korrespondenz im Regelfall per E-Mail erfolgt. Junico kann Nutzer:innen Informations-Pop-overs, Push-Benachrichtigungen sowie Messenger-Nachrichten zukommen lassen, die in den Profileinstellungen deaktiviert werden können.
Nutzer:innen verpflichten sich, keine rechtswidrigen, irreführenden, bösartigen, diskriminierenden, pornografischen, bedrohlichen, beleidigenden, obszönen, diffamierenden, ethisch anstößigen, gewaltverherrlichenden, belästigenden, für Minderjährige ungeeigneten, rassistischen, volksverhetzenden, ausländerfeindlichen oder sonst verwerflichen Inhalte zu übermitteln, und nur Inhalte frei von Viren, Würmern, Trojanern oder anderem Schadcode zu übermitteln, der die Funktionsfähigkeit der Systeme gefährden kann.
Ein Anspruch auf Registrierung oder Aufnahme in die Plattform besteht nicht. Nach Abschluss des Nutzungsvertrags richten sich Einschränkungen, Sperrungen und Schließungen ausschließlich nach diesen AGB, insbesondere Abschnitt 12.
Junico berechtigt Nutzer:innen, die auf der Website bereitgehaltenen Funktionalitäten ausschließlich nach den Vorgaben der Website und dieser AGB zu nutzen; eine darüber hinausgehende Berechtigung besteht nicht.
Nutzer:innen räumen Junico das Recht ein, die von ihnen bereitgestellten Inhalte in dem Umfang zu nutzen, der zur Bereitstellung und zum Betrieb der Website und ihrer Funktionalitäten erforderlich ist – insbesondere zum Speichern, Anzeigen, Vervielfältigen, Übermitteln und technischen Bearbeiten, soweit dies für Vermittlung, Kommunikation und Abwicklung zwischen den Nutzer:innen erforderlich ist.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die werbliche Verwertung oder öffentliche Wiedergabe, ist Junico nur bei Profilinformationen sowie bei ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmten Inhalten gestattet. Projektbezogene Inhalte, Nachrichten und hochgeladene Dateien werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und nicht zu Werbezwecken.
Junico darf Dritten (z. B. Dienstleistern) die zur Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte einräumen. Die Rechteeinräumung erfolgt kostenfrei und endet, soweit sie zur Zweckerfüllung nicht mehr erforderlich ist.
Erstellung, Verhandlung, Abschluss und Erfüllung von Projektverträgen obliegen allein den beteiligten Nutzer:innen. Sie sind dafür verantwortlich, dass ihre Projekte und der Vertragsabschluss mit deutschem Recht und dem für sie geltenden Recht in Einklang stehen; der:die Freelancer:in hat insbesondere erforderliche Belehrungen ordnungsgemäß zu erbringen. Junico stellt lediglich die Infrastruktur bereit, handelt nicht als Stellvertreter:in oder Erfüllungsgehilf:in und wird nicht Partei des Projektvertrags. Ausnahmen gelten im Enterprise-Service (in der Regel für Großkund:innen), wo Leistungen Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung zwischen Junico und dem:der Auftraggeber:in werden können.
Der Projektvertrag kommt zustande, indem der:die Auftraggeber:in eine unverbindliche Projektanfrage (Auftrag) erstellt, Vorschläge erhält und sich für eine:n Freelancer:in entscheidet; ebenso ist eine direkte Kontaktaufnahme ohne vorherigen Auftrag möglich. Beide Seiten sind verpflichtet, Junico über eine Beauftragung (Zusammenarbeit) zu informieren.
Die Nutzer:innen sind in der Ausgestaltung der Projektverträge frei, dürfen dabei aber nicht gegen diese AGB, gegen deutsches Recht oder gegen die für sie geltende Rechtsordnung verstoßen. Da ihr Verhalten bei der Erfüllung auch die Reputation von Junico beeinflusst, verpflichten sie sich auch gegenüber Junico zur ordnungsgemäßen Erfüllung.
Für Freelancer:innen sind Registrierung, Anmeldung und Bewerbung kostenfrei. Bei erfolgreicher Vermittlung erhebt Junico von Freelancer:innen – unabhängig vom gewählten Paket – eine Community Fee, die über das Abrechnungssystem berechnet wird; sie beträgt zwischen 10 % und 15 % des Rechnungsvolumens (des auf der jeweiligen Rechnung abgerechneten Honorars) und richtet sich nach dessen Höhe sowie der Aktivität (dem Level) der:des Freelancer:in. Sie ist nicht gesondert zu begleichen, sondern wird bei der Zahlungsabwicklung direkt einbehalten (siehe Ziffer 5.5). Einzelheiten zur Berechnung und zur Ermittlung des Levels ergeben sich aus unserer Übersicht zur Community Fee; weitere Informationen finden sich in der Hilfe für Freelancer:innen.
Für Auftraggeber:innen im Standard-Modell ist die Plattform für selbst erstellte Aufträge kostenfrei und unverbindlich. Auftraggeber:innen wählen, kontaktieren und beauftragen eigenständig; Kosten entstehen ausschließlich durch die individuell vereinbarten Honorare. Beim kostenpflichtigen Handpicked-Service, bei dem Junico aktiv bei der Vorauswahl unterstützt, erhebt Junico im Erfolgsfall von den Auftraggeber:innen eine gesondert in Rechnung gestellte Service Fee in Höhe von 5 % des Rechnungsvolumens. In beiden Fällen stellen Freelancer:innen die Rechnungen über das Abrechnungssystem; diese sind innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen. Auftraggeber:innen müssen Junico unverzüglich über außerhalb des Systems gestellte Rechnungen informieren und darauf hinwirken, dass die Abrechnung ordnungsgemäß über Junico korrigiert bzw. abgewickelt wird; dies gilt auch für Folgeaufträge (siehe Abschnitt 6).
Im Plus-Modell tritt Junico als alleinige Vertragspartnerin gegenüber den Auftraggeber:innen auf; diese zahlen das vereinbarte Honorar an Junico, die die Auszahlung an die Freelancer:innen vornimmt. Junico erhebt hierfür von den Auftraggeber:innen eine im Rahmen der Rechnungsstellung transparent ausgewiesene Service Fee in Höhe von 10 % des Rechnungsvolumens. Die Entgelte für Enterprise-Lösungen (früher „Pro“ und „Teams“) werden individuell verhandelt; weiterführende Informationen sind auf unserer Angebotsseite abrufbar.
Angegebene Entgelte (Stundensätze der Freelancer:innen bereits inkl. Community Fee) verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Junico ist berechtigt, irrtümlich falsch angegebene Entgelte zu berichtigen; führt eine Berichtigung zu einer Erhöhung, ist der:die Auftraggeber:in zum Rücktritt berechtigt.
Freelancer:innen übermitteln Junico per Formular eine Auflistung der geleisteten Stunden bzw. verhandelten Entgelte. Junico versendet im Namen der:des Freelancer:in eine elektronische Rechnung an die im Profil der:des Auftraggeber:in hinterlegte E-Mail-Adresse (eine abweichende Adresse für den Rechnungsversand ist möglich), erstellt auf Grundlage der von der:dem Freelancer:in bereitgestellten Informationen; diese:r ist verpflichtet, alle rechtlich erforderlichen Rechnungsangaben zu übermitteln, so wie es das Abrechnungsmandat (siehe Ziffer 2.7) vorsieht. Der Rechnungsbetrag ist fristgerecht auf das auf der Rechnung angegebene Treuhandkonto einzuzahlen, das Junico spätestens nach der ersten Rechnungsstellung kostenlos über die MANGOPAY S.A. (siehe Ziffer 2.6) einrichtet; die Einzahlung erfolgt per Kreditkarte über einen sicheren Online-Zahlungsservice, per Überweisung oder per Lastschrift. Nach Begleichung wird der Betrag abzüglich der Community Fee unverzüglich auf das ebenfalls über Mangopay eingerichtete E-Geld-Konto (Wallet) der:des Freelancer:in übermittelt; die Community Fee geht im gleichen Zuge auf ein E-Geld-Konto von Junico, worüber Freelancer:innen eine Abrechnung erhalten. Den Betrag auf dem Treuhandkonto erhält die:der Freelancer:in auf ein Empfängerkonto eigener Wahl, sofern die KYC-Verifizierung (siehe Ziffer 2.5) erfolgreich abgeschlossen ist; andernfalls erfolgt die Auszahlung unmittelbar nach erfolgreicher Verifizierung. Eine direkte Abrechnung zwischen Auftraggeber:in und Freelancer:in ist nicht zulässig; dies gilt auch für Folgeaufträge (siehe Abschnitt 6).
Im Rahmen des Plus-Modells oder einer Enterprise-Lösung kann der:die Auftraggeber:in berechtigt sein, den Gesamtpreis ohne Nutzung eines Treuhandkontos direkt innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfristen zu zahlen; die konkreten Bedingungen werden in einer separaten Vereinbarung festgelegt.
Aufrechnungsansprüche stehen Nutzer:innen nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Junico anerkannt oder unstrittig sind.
Ergibt sich aus einer Vermittlung (maßgeblich ist der Erhalt der Bewerbung über das Junico-Konto) eine Anstellung als Werkstudent:in, Praktikant:in oder Minijobber:in, wird eine Vermittlungsprovision von 750 € an Junico fällig; ergibt sich hieraus später eine Festanstellung, gilt Ziffer 5.9 abzüglich der bereits gezahlten Provision.
Ergibt sich aus einer Freelancer:innen-Vermittlung (maßgeblich ist der Erhalt der Bewerbung über das Junico-Konto) eine Festanstellung (Voll- oder Teilzeit), wird für den:die Auftraggeber:in eine Provision von 1 % des im Arbeitsvertrag genannten Bruttojahresgehalts pro Monat fällig, für höchstens 24 Monate, abgerechnet quartalsweise im Voraus. Der Zeitraum verringert sich um die seit dem Start der Zusammenarbeit vergangene Zeit; der Anspruch erlischt 24 Monate nach dem Start der Zusammenarbeit. Die Provision ist nur so lange zu zahlen, wie die vermittelte Person im Unternehmen angestellt bleibt (maßgeblich ist der letzte vertragliche Arbeitstag). Endet das Anstellungsverhältnis vor Ablauf eines bereits im Voraus abgerechneten Quartals, wird der auf die verbleibenden Monate entfallende Anteil der Provision anteilig erstattet. Beispiel: Wechselt ein:e Freelancer:in nach 12 Monaten in eine Festanstellung mit einem Jahresgehalt von 60.000 € und bleibt mindestens 12 Monate angestellt, werden vier Raten zu je 1.800 € fällig.
Kommt es durch einen Auftrag, eine direkte Kontaktaufnahme oder eine persönliche Empfehlung von Junico zu einer Zusammenarbeit, sind Freelancer:innen und Auftraggeber:innen gleichermaßen verpflichtet, Junico über die Zusammenarbeit zu unterrichten und Projekte sowie Folgeprojekte nicht unter Umgehung der Rechnungsstellung über Junico – und damit ohne Abführung der Community Fee gemäß Ziffer 5.1 – abzuwickeln.
Ein Kontakt gilt als durch Junico vermittelt, wenn Freelancer:in und Auftraggeber:in über Junico oder auf Initiative von Junico in geschäftlichen Kontakt treten, insbesondere durch:
Bewerbungen auf Projekte über Junico;
direkte Kontaktaufnahme über die Plattform;
Empfehlungen oder ein Intro durch Junico;
die Vorstellung eines Freelancer:innen-Profils durch Junico;
Kontaktaufnahme infolge eines über Junico sichtbaren Profils oder Projekts.
Soweit eine Kontaktaufnahme über Junico dokumentiert oder nachvollziehbar ist, gilt der Kontakt grundsätzlich als durch Junico vermittelt.
Kein durch Junico vermittelter Kontakt liegt vor, wenn nachweislich bereits vor der ersten Kontaktaufnahme über Junico eine aktive geschäftliche Beziehung zwischen Freelancer:in und Auftraggeber:in bestand; der Nachweis obliegt der jeweiligen Nutzer:in. Eine solche bereits bestehende Beziehung ist Junico unverzüglich mitzuteilen.
Als Umgehung gelten insbesondere:
direkte Zusammenarbeit außerhalb der Plattform;
Abrechnung außerhalb des Junico-Abrechnungssystems;
die Nichtmeldung einer Zusammenarbeit;
bewusste Falschangaben zu Projektumfang oder Honorar, insbesondere die Angabe eines zu niedrigen Vertragsvolumens zur Ermäßigung der Community Fee;
die Beauftragung über Dritte oder verbundene Unternehmen mit dem Ziel, Junico zu umgehen.
Bereits der Versuch einer Umgehung kann als Vertragsverstoß gewertet werden. Wird zum Vertragsschluss unter Umgehung dieser Regelung aufgefordert, ist dies abzulehnen, auf den ordentlichen Vertragsabschluss über Junico zu verweisen und das Umgehungsersuchen unverzüglich per E-Mail an legal@junico.de zu melden.
Die Verpflichtung zur Abwicklung über Junico gilt auch für Folgeprojekte. Als Folgeprojekte gelten insbesondere:
weitere Projekte zwischen denselben Parteien;
Projekte mit anderen Teams oder Ansprechpartner:innen desselben Unternehmens;
Projekte mit verbundenen Unternehmen;
Projekte über Dritte, sofern der ursprüngliche Kontakt über Junico zustande kam.
Dabei ist unerheblich, ob Gegenstand oder Umfang mit dem ursprünglichen Projekt identisch sind.
Über Junico entstandene Kontakte dürfen nicht ohne Zustimmung von Junico an Dritte weitergegeben oder außerhalb von Junico wirtschaftlich verwertet werden. Dies gilt insbesondere, wenn:
Auftraggeber:innen Freelancer:innen an weitere Unternehmen oder Personen weiterempfehlen;
Freelancer:innen weitere Freelancer:innen oder Dienstleister:innen zur Unterstützung eines Projekts hinzuziehen;
bestehende Projekte auf weitere Teams, Unternehmen oder Beteiligte erweitert werden.
Soll ein:e Freelancer:in oder Auftraggeber:in weiterempfohlen werden, ist dies über die:den Ansprechpartner:in bei Junico oder die hierfür vorgesehene Funktion zu veranlassen; entstehende weitere Zusammenarbeiten sind ebenfalls über Junico abzuwickeln oder vorab mit Junico abzustimmen.
Junico respektiert die Privatsphäre der Nutzer:innen und überprüft Inhalte wie Nachrichten oder Projektverläufe grundsätzlich nicht. Bei konkretem Verdacht auf einen AGB-Verstoß (z. B. eine mutmaßliche Umgehung der Community Fee) kann Junico Inhalte überprüfen, die in direktem Zusammenhang mit dem vermuteten Verstoß stehen – nur soweit erforderlich und unter Bevorzugung weniger eingreifender Maßnahmen. Nutzer:innen werden nachträglich informiert, es sei denn, dadurch würden Ermittlungen beeinträchtigt; alle gewonnenen Informationen werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Durchsetzung dieser AGB oder zur Verhinderung illegaler Aktivitäten genutzt.
Bei einem Verstoß gegen das Umgehungsverbot wird je betroffener Geschäftsbeziehung eine Vertragsstrafe fällig; maßgeblich ist das gesamte außerhalb von Junico abgerechnete Rechnungsvolumen, nicht die einzelne Rechnung. Die Vertragsstrafe beträgt 1.000 € oder – sofern höher – das Dreifache der auf dieses gesamte außerhalb von Junico abgerechnete Rechnungsvolumen nach Ziffer 5.1 zu berechnenden Community Fee; dies gilt für beide am Verstoß beteiligten Nutzer:innen. Die Vertragsstrafe tritt für das umgangene Volumen an die Stelle der andernfalls angefallenen Community Fee und wird nicht zusätzlich zu dieser erhoben (Beispiel: Statt einer Community Fee von 400 € wird die dreifache Vertragsstrafe von 1.200 € fällig). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Die Vertragsstrafe tritt neben die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abwicklung über Junico und ersetzt diese nicht; ein Verstoß und die Zahlung einer Vertragsstrafe befreien nicht davon, die betroffene Geschäftsbeziehung – einschließlich künftiger Rechnungen und Folgeprojekte – innerhalb der Schutzfrist (siehe Ziffer 6.9) wieder ordnungsgemäß über Junico abzurechnen. Ist das maßgebliche Rechnungsvolumen nicht bekannt, kann Junico es sowie die darauf entfallende Community Fee und etwaige Vertragsstrafen nach billigem Ermessen auf Grundlage der verfügbaren Informationen schätzen; dabei werden insbesondere der ursprünglich angegebene Projektumfang (Auftraggeber:in) und die ursprünglich angegebene Honorarvorstellung (Freelancer:in) zugrunde gelegt. Verstöße gegen die wertebasierten Regeln des Nice Person Agreement lösen keine Vertragsstrafe aus und richten sich nach Ziffer 1.7.
Die Regelungen zum Umgehungsverbot gelten 24 Monate ab dem Start der Zusammenarbeit (maßgeblich ist der Tag, an dem die Zusammenarbeit gestartet wurde). Nach Ablauf der 24 Monate ist die Abrechnung über die Junico-Plattform freiwillig; ein Anspruch auf rückwirkende Rückzahlung der Community Fee besteht nicht.
Nutzer:innen versichern, über alle nach diesen AGB eingeräumten Berechtigungen uneingeschränkt verfügen zu können und keine Rechte Dritter zu verletzen, und stellen Junico sowie von Junico berechtigte Dritte von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter wegen eines Verstoßes gegen diese Garantie frei. Das Hochladen oder Übermitteln von Inhalten kann ein „Öffentlich-Zugänglich-Machen“ im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellen, das nur bei entsprechenden Berechtigungen zulässig ist; Nutzer:innen laden daher nur Inhalte hoch, an denen sie alle erforderlichen Berechtigungen besitzen und deren Verwendung weder gegen gesetzliche Vorschriften noch gegen Rechte Dritter verstößt. Junico ist nicht verpflichtet, Inhalte auf die Berechtigung zu prüfen, und übernimmt insoweit keine inhaltliche Verantwortung. Nutzer:innen teilen Junico bekannt werdende Beeinträchtigungen der eingeräumten Berechtigungen unverzüglich mit; Junico und berechtigte Dritte können dann selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen oder zur Rechtsverfolgung ergreifen, wobei Nutzer:innen eigene Maßnahmen vorab abstimmen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Verteidigungskosten, soweit nicht von Dritten (z. B. Rechtsschutzversicherungen) erstattet; sonstige Ansprüche bleiben unberührt.
Junico haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), auf deren Einhaltung Nutzer:innen regelmäßig vertrauen dürfen; in diesen Fällen haftet Junico – soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht – der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung der Nutzer:innen gegenüber Junico richtet sich nach diesen AGB und den gesetzlichen Bestimmungen und wird durch Ziffer 7.2 nicht beschränkt.
Junico hat bei der Hiscox SA eine Vermögensschaden-Haftpflicht und eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen, um Freelancer:innen Versicherungsschutz im Rahmen der über die Website durchgeführten Aufträge zu den im Bedingungswerk festgelegten Bedingungen zu ermöglichen. Versichert sind sämtliche über Junico abgewickelten Projekte; maßgeblich sind Beauftragung und Abwicklung über Junico. Projekte, die nicht über Junico abgewickelt werden, sind nicht versichert.
Einzelheiten zum Versicherungsschutz (Art der Leistungen, Beschränkungen, Selbstbehalte etc.) und die besonderen Versicherungsbedingungen sind über das Bedingungswerk abrufbar; mit Annahme dieser AGB bestätigen Freelancer:innen, dieses vollständig zur Kenntnis genommen zu haben. Im Falle eines Rechtsstreits, dessen Kosten über die von Junico im Namen und auf Rechnung der Freelancer:innen abgeschlossene Police übernommen werden, schulden Freelancer:innen Junico die vorgesehene Selbstbeteiligung (bei Sachschäden 250 €, sonst kein Selbstbehalt). Bei Nichtanwendung der Police kann Junico nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Es steht Freelancer:innen frei, selbst eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um insbesondere den Anwendungsbereich, den geografischen oder zeitlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes zu erweitern oder die Selbstbeteiligung zu verringern.
Junico bietet registrierten Nutzer:innen die Teilnahme am Empfehlungsprogramm „Connect & Earn“ an und kann dessen Bedingungen oder Anreize jederzeit ändern, aussetzen oder einstellen.
Einladende müssen registrierte Nutzer:innen mit einem aktiven Junico-Konto sein. Eingeladene dürfen kein bestehendes oder früheres Junico-Konto (einschließlich des Vorgängers Freelance Junior) haben, und die Einladung muss über einen eindeutigen Empfehlungslink oder -code der:des Einladenden erfolgen.
Eine Empfehlung gilt als qualifiziert, wenn:
der einmalige Empfehlungslink oder -code an die:den Eingeladene:n weitergegeben wird;
die:der Eingeladene sich darüber registriert und das Onboarding innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens abschließt;
alle weiteren im jeweiligen Angebot des Empfehlungsprogramms festgelegten Anforderungen erfüllt sind.
Prämien für Registrierung, Auftragserstellung, Beauftragung oder Umsätze werden erst nach Bestätigung bzw. Validierung der jeweiligen Aktivität durch Junico vergeben; bei Spam-Verdacht kann Junico die Validierung verweigern. Für jede qualifizierte Empfehlung erhält die:der Einladende eine Prämie in Form einer Kontogutschrift nach den Bedingungen des Programms.
Die Auszahlung der Prämien erfolgt ab einem Mindestguthaben von 100 €; wird dieser Betrag nicht erreicht, wird das Guthaben in den nächsten Monat übertragen, bis der Mindestbetrag erreicht ist. Empfehlungsprämien-Guthaben sind nicht übertragbar.
Junico kann Konten sperren und Guthaben entfernen, wenn Aktivitäten gegen die Bedingungen des Empfehlungsprogramms oder die allgemeinen Nutzungsbedingungen verstoßen, und kann das Programm jederzeit ohne Vorankündigung ändern, aussetzen oder beenden.
Voraussetzung für die Gutschrift und Auszahlung von Prämien ist ein bestehendes, aktives Junico-Konto der:des Einladenden. Wird das Konto geschlossen, entfällt der Anspruch auf noch nicht ausgezahlte Prämien; bereits erworbenes, noch nicht ausgezahltes Prämienguthaben verfällt mit der Schließung des Kontos.
Junico bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb und eine möglichst dauerhafte Verfügbarkeit der Website, übernimmt hierfür aber keine Gewährleistung, da eine vollständige oder lückenlose Verfügbarkeit technisch nicht realisierbar ist. Junico kann Inhalte, Dienste und einzelne Funktionalitäten aus technischen, betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft ändern, einschränken, einstellen oder neue verfügbar machen; dies umfasst auch die Einführung oder Aufhebung verbindlicher, einheitlicher Vorgaben. Nutzer:innen sollten eigene bei Junico gespeicherte Daten selbst sichern; ein Anspruch auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten besteht nicht.
Das Extrahieren und Sammeln von Daten der Website ist in jeglicher Form untersagt, insbesondere der Einsatz von Software, Bots oder anderen Mechanismen zum Web Scraping von Nutzer:innen-Daten oder zum Kopieren von Informationen zu den Dienstleistungen von Junico, unabhängig davon, ob automatisiert oder nicht.
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit zulässig, der Sitz von Junico (Hamburg); Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Junico (Hamburg). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der durch die Bestätigung dieser AGB zustande gekommene Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Jede Nutzung von Junico, die diesen AGB, dem Verhaltenskodex von Junico (Nice Person Agreement; siehe Ziffer 1.7) oder den geltenden Gesetzen und Vorschriften widerspricht, berechtigt Junico, das betroffene Konto ohne vorherige Ankündigung zu sperren; etwaige Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüche (siehe Ziffer 6.8) bleiben auch nach einer Sperrung unberührt. Derartige Maßnahmen kommen insbesondere in folgenden Fällen in Betracht:
Angabe falscher Informationen durch die:den Nutzer:in;
beleidigende Äußerungen oder Drohungen gegenüber anderen Nutzer:innen oder Mitarbeiter:innen von Junico;
Umgehung von Junico;
Weitervergabe gewonnener Projekte.
Bei wertebasierten Verstößen gegen das Nice Person Agreement gilt vorrangig das abgestufte Verfahren nach Ziffer 1.7; das Recht zur sofortigen Sperrung bleibt für schwerwiegende Verstöße unberührt.
Junico kann die Sichtbarkeit von Nutzer:innen einschränken oder betroffene Konten sperren, wenn diese Gegenstand wiederholter Streitigkeiten mit anderen Nutzer:innen geworden sind, über die der Junico-Support bzw. Mitarbeiter:innen von Junico in Kenntnis gesetzt wurden.
Zur Sicherung eines gepflegten und aktiven Nutzerbestands kann Junico Konten schließen, insbesondere in folgenden Fällen:
Registrierungen, bei denen die E-Mail-Adresse nicht innerhalb von 30 Tagen verifiziert wurde und für die daher kein Nutzerstatus entstanden ist (siehe Ziffer 1.4);
Konten mit unvollständigem Onboarding – etwa weil die Bewerbung abgelehnt oder der Fair Work Contract nicht unterzeichnet wurde – die auch innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung nicht vervollständigt werden;
Konten mit abgeschlossenem Onboarding, die über einen längeren Zeitraum – in der Regel mehr als drei Jahre ohne Login – inaktiv geblieben sind.
Vor der Schließung eines Kontos, für das ein Nutzerstatus besteht, kündigt Junico die Schließung mit angemessener Frist per E-Mail an und gibt Gelegenheit zur Reaktivierung. Diese Ziffer regelt allein die Schließung des Kontos; die Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
Die Schließung des Kontos durch Junico beendet von Rechts wegen die Bindung an diese AGB.
Die Beendigung oder Schließung des Kontos lässt solche Rechte und Pflichten unberührt, die ihrer Natur nach über die Vertragsbeendigung hinaus fortgelten. Dies gilt insbesondere für Abschnitt 6, bereits entstandene Zahlungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche sowie das Abrechnungsmandat, soweit es zur Abwicklung bereits vermittelter Kontakte und Projekte erforderlich ist.
Junico vermittelt als exklusive Plattform seit über 10 Jahren geprüfte Freelancer:innen aus dem DACH-Raum an Unternehmen — mit persönlicher Vorauswahl, individuellen Empfehlungen, Qualitätsprüfung und mehr als 10.000 erfolgreich besetzten Projekten.
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