Freiberufliche Tätigkeit anmelden: Vorgehen, Tipps & Tricks
Bürokratie

Freiberufliche Tätigkeit anmelden: Vorgehen, Tipps & Tricks

Nick
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Redaktion

· September 2022

· aktualisiert September 2023

Du hast dich also entschieden, Freelancer:in zu werden. Du wurdest gelockt von den vielen Vorteilen, die ein solches Arbeitsverhältnis bringen kann und möchtest jene auch gerne genießen? Super, erst einmal! Die Tätigkeit einer:eines Freiberufler:in wird in Zukunft nur noch mehr an Stellenwert gewinnen. Doch jetzt soll es losgehen und du fragst dich: Was ist der erste Schritt, um meine freiberufliche Tätigkeit anzumelden? Welche Schritte muss ich konkret gehen, welche Ämter muss ich kontaktieren etc.? Welche Steuern muss ich eigentlich abgeben? Wie in allen anderen Fragen rund um das Thema Freelancing sind wir von Junico, auch hier, für dich da, geben dir alle nötigen Antworten und haben sogar ein paar nützliche Tipps für dich parat.

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Was muss ich nicht tun, um meine freiberufliche Tätigkeit anzumelden? 👀

Konzentrieren wir uns zunächst erst einmal auf das, was du nicht tun musst. Als Freiberufler:in übst du z. B. in der Regel keine gewerbliche Tätigkeit aus, musst also dementsprechend auch kein Gewerbe anmelden. Auch wenn die Grenzen hier immer nicht ganz klar sind, lässt sich doch als Faustregel formulieren: Wenn du kein Massenprodukt anbietest, auf Honorarbasis arbeitest und es ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dir und deiner:deinem Arbeitgeber:in herrscht, dann bist du Freiberufler:in und kein:e Erwerbstätige:r. Dies ist praktisch, weil unter anderem die Gewerbesteuer für dich wegfällt. Außerdem musst du, wenn du allein arbeitest und keine Mitarbeiter:innen beschäftigst, nicht das Arbeitsamt aufsuchen, um für jene Mitarbeiter:innen eine Betriebsnummer zu beantragen. Sollte dies aber der Fall sein, ist das selbstverständlich nötig. Auch eine Anmeldung beim Handelsregister ist nur in Ausnahmen nötig.

Freiberufliche Tätigkeit anmelden, Schritt 1: Finanzamt 🚀

Als angehende:r Freiberufler:in sollte dein erster Gang der zum Finanzamt sein. Damit du deine freiberufliche Tätigkeit auch offiziell ausführen kannst, musst du sie natürlich ordnungsgemäß anmelden. Spätestens vier Wochen, nachdem angefangen hast, als Freelancer:in zu arbeiten, musst du dies dem Finanzamt mitteilen. Hier schreibst du ganz einfach ein formloses Anschreiben an das Finanzamt. Dann bekommst du von jenem deine Steuernummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dies wird wohl das erste amtliche Dokument sein, welches du im Zuge deiner Bestrebungen ausfüllen wirst. Auch hierfür haben wir im GREATJOB Magazin einen nützlichen Leitfaden zur Ausfüllung für dich zusammengestellt, der dir in allem Wichtigen unter die Arme greifen sollte. Du kannst hier ebenso angeben, ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest, die besonders für Einsteiger:innen attraktiv ist.

Muss ich in eine Standeskammer eintreten?

Manche freiberuflichen Tätigkeiten sind kammerpflichtig, verlangen also von dir, dass du in eine sogenannte Standeskammer eintrittst, damit deine Interessen und die Einhaltung deiner Berufspflicht auch überwacht werden. Bist du beispielsweise als Arzt:in, Architekt:in, Rechtsanwält:in oder Steuerberater:in tätig, musst du in die jeweilige Standeskammer eintreten.

Freiberufliche Tätigkeit anmelden, Schritt 2: Versicherungen 💰

Einer der größten und wichtigsten Punkte deiner Tätigkeit als Freelancer:in sind natürlich die Versicherungen. Auch wenn es im Allgemeinen gilt, dass du dich als Freelancer:in selbst um deine Sozialversicherungen kümmern musst, weil du ja eben keine:n feste:n Arbeitgeber:in hast, stimmt das nicht immer ganz. Auch als Freelancer:in gibt es eine Vielzahl von Organisationen, staatlich, privat und gemischt, die dir bei deiner Tätigkeit unterstützen können. Für manche Berufsgruppen sind sie Pflicht, bei manchen hast du die freie Entscheidung eines Eintritts.

Das Versorgungswerk

Das Versorgungswerk ist in erster Linie für die Rentenvorsorge von Freiberufler:innen zuständig. Alle Freelancer:innen können sich freiwillig im Versorgungswerk registrieren, wenn sie nicht privat für ihre Renten sorgen wollen. Ist deine Tätigkeit jedoch kammerpflichtig, dann ist der Eintritt in das entsprechende Versorgungswerk ebenfalls Pflicht. Auch für andere Berufe, die als besonders schutzbedürftig gelten, wie z. B. Lehrer:innen, Hebammen oder Seelots:innen, ist der Eintritt verpflichtend. Wenn du weißt, ob deine Tätigkeit einer Kammer angehört, dann wird sich dir die Frage der Rentenvorsorge also auch ziemlich schnell klären.

Die Künstlersozialklasse

Übst du allerdings eine künstlerische Tätigkeit freiberuflich aus, dann wird in Hinblick auf Sozialversicherungen die Künstlersozialklasse für dich interessant sein. Sie erbringt die Hälfte deiner Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen, sich ergebend aus Zuschüssen des Landes und Abgaben von Unternehmen der künstlerischen Branche. Wenn du Künstler:in oder Publizist:in bist, dann kannst du einen Antrag an die Organisation stellen und jene entscheidet dann über die Aufnahme oder Ablehnung. Künstler:innen und Publizist:innen müssen ebenfalls pflichtgemäß eintreten, können aber frei zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungsleistungen wählen, denn sie können selbst entscheiden, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Die Abgrenzung „Künstler:innen und Publizist:innen“ hört sich erst einmal nebulös an, schließt aber längst modernere Tätigkeiten wie Social-Media-Redakteur:innen, Webdesigner:innen oder SEO-Texter:innen mit ein.

Berufsgenossenschaften

Wenn es um die Unfallversicherung geht, dann sind die Berufsgenossenschaften dein Anlaufpunkt. Als Freelancer:in musst du dich in eine Berufsgenossenschaft eintragen. Sollte dir bei deiner Tätigkeit also irgendwann einmal ein Unfall passieren, dann ist die Berufsgenossenschaft dafür zuständig. Hier solltest du besonders zügig sein, da du dich innerhalb einer Woche nach Start deiner Tätigkeit bei einer Berufsgenossenschaft anmelden musst. Bei welcher Berufsgenossenschaft du dich genau melden musst, erfährst du auf den Internetseiten der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

Freiberufliche Tätigkeit anmelden, Tipps und Tricks 📌

Um deine Finanzen in Ordnung zu halten, empfehlen wir dir auf jeden Fall das Erstellen eines Geschäftskontos. Es wird dir viel Aufwand und Kopfschmerzen sparen, privates und geschäftliches Geld zu trennen. Wir haben dir ebenfalls einen nützlichen Vergleich von Geschäftskonten erstellt, damit du herausfinden kannst, welche Möglichkeit für dich am attraktivsten ist. Auch solltest du dich nicht allzu sehr scheuen, eine:n Steuerberater:in zurate zu ziehen, ehe du wichtige monetäre Entscheidungen triffst oder dir unsicher bist oder dir alles über den Kopf wächst. Dies mag vielleicht ein wenig Geld kosten, lässt sich aber in vielen Fällen im Wert kaum aufwiegen.

Das Fazit zur Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit, Schritt 3: den Traum leben 💪

Sich als Freelancer:in anzumelden, mag auf den ersten Blick wie eine Sisyphusarbeit aussehen. Doch wenn du jeden Schritt einzeln gehst, einer nach dem anderen, wirst du schnell merken, dass auch du diese Herausforderung meistern kannst. Und wenn Versicherungen, Anträge und Formulare ausgefüllt und bestätigt sind, dann geht es für dich endlich an das, was du liebst und wofür du brennst: deine Tätigkeit als Freelancer:in. Bei allem Weiteren greifen wir von Junico dir selbstverständlich unter die Arme und sorgen gemeinsam mit dir dafür, dass die Zukunft nichts als Erfolg für dich bereithält. 

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Nick

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Redaktion

Nick studiert Linguistik und Japanologie an der Universität Hamburg. Im Zuge seiner Tätigkeit bei Junico war er mit Texten aller Art betraut. In seiner Freizeit schreibt er Romane und macht gerne Sport.

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