Head of Marketing & Business Development @Junico
· Februar 2024
· aktualisiert Juli 2024
In der jüngeren Vergangenheit hat die Anzahl an Personen, die sich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheiden, weltweit zugenommen. Immer mehr Menschen möchten sich lieber selbstständig machen und ihr:e eigene:r Chef:in sein, statt ein kleines Zahnrad in einem großen Konzern darzustellen. Einer der Hauptgründe hierfür ist die größere Flexibilität, aber auch die Aussichten auf ein höheres Einkommen sowie die Verfolgung der eigenen Leidenschaft spielen eine zentrale Rolle. Der Schritt hin zur Selbstständigkeit hat allerdings nicht nur Vorteile, sondern geht auch mit gewissen Herausforderungen einher, die du kennen solltest. Freiberufler:innen müssen sich gegenüber den Herausforderungen und Risiken, die im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit entstehen, richtig absichern. Zuerst solltest du klären, ob du freiberuflich tätig oder gewerbetreibend bist. Die wichtigsten Infos zu Sozialversicherungen für Freiberufler:innen haben wir in diesem Artikel für dich zusammengestellt.
Die Sozialversicherung nimmt eine zentrale Rolle ein, wenn es um die Absicherung von bestimmten Risiken geht. Zur Sozialversicherung zählen die Rentenversicherung, die Krankenversicherung sowie die Arbeitslosen- und die Pflegeversicherung. Bei Arbeitnehmer:innen sorgt der Arbeitgeber dafür, dass die entsprechenden Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt werden. Freiberufler:innen dagegen müssen sich selbst um ihre Risikoabsicherung kümmern. Das bedeutet, dass du selbst tätig werden musst, um dich gegen die Risiken einer freiberuflichen Tätigkeit abzusichern und dich so um die Sozialversicherung für dich als Freiberufler:in zu kümmern.
Als Freiberufler:in kannst du unter Umständen in die freiwillige Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem solltest du dich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Abschluss einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung in deinem Fall Sinn ergibt. Grundsätzlich ist diese Form der Sozialversicherung für Freiberufler:innen vorwiegend dann zu empfehlen, wenn du dir unsicher bist, ob du im Rahmen deiner freiberuflichen Tätigkeit dauerhaft Einnahmen erwirtschaften wirst. In einem solchen Fall kann der Abschluss einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung zur Risikoabsicherung empfehlenswert sein.
In Deutschland besteht eine Pflicht zur Krankenversicherung. Dementsprechend musst du dich auch dann krankenversichern, wenn du einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehst. Du hast gegenüber Arbeitnehmer:innen allerdings den Vorteil, dass du dir die Krankenversicherung frei aussuchen kannst. Du musst nicht die gesetzliche Krankenversicherung wählen, sondern kannst dir eine von zahlreichen privaten Krankenversicherungen aussuchen. Möchtest du dich freiwillig gesetzlich krankenversichern, musst du jedoch gewisse Nachweise erbringen. Für den Fall, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, bleibt nur der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Dies muss allerdings nicht als Nachteil gesehen werden, da die private Krankenversicherung über ein umfangreicheres Leistungsangebot verfügt.
Im Normalfall schließt du als Freiberufler:in die Pflegeversicherung dort ab, wo auch deine Krankenversicherung besteht. Grundsätzlich ähneln die Bestimmungen der Pflegeversicherung denen der Krankenversicherung. Auch wenn dies in der Praxis eher unüblich ist, kannst du theoretisch aber auch beide Sozialversicherungen für Freiberufler:innen getrennt voneinander abschließen.
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Für Angestellte gilt eine Rentenversicherungspflicht. Dementsprechend werden jeden Monat Teile des Gehalts automatisch vom Arbeitgeber abgezogen und in die Rentenversicherung eingezahlt. Diese Pflicht trifft nicht auf die Sozialversicherung für Freiberufler:innen zu. Für dich gilt die Versicherungsfreiheit, sodass du zwar die Möglichkeit hast, dich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern zu lassen, dies aber nicht tun musst. Entscheidest du dich für den Abschluss einer gesetzlichen Rentenversicherung, kannst du zwischen einem minimalen und einem maximalen Beitrag wählen, den du bereit bist, einzuzahlen. Obwohl keine Pflicht dazu besteht, kann ein Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll sein, um für das Alter vorzusorgen und auf diese Weise trotz Freiberuflichkeit eine staatliche Rente zu erhalten. Bestimmte Berufsgruppen, wie Dozent:innen, Lehrer:innen und Erzieher:innen, können trotz ihrer freiberuflichen Tätigkeit zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet sein.
Auch Publizist:innen und Künstler:innen gehören zu einer Gruppe von Freiberufler:innen, für die besondere Regelungen gelten. Gehst du als Freiberufler:in einer künstlerischen Tätigkeit nach, beispielsweise als Schriftsteller:in, musst du dich bei der Künstlersozialkasse anmelden. Grund hierfür ist die Abgabepflicht bei der Künstlersozialkasse, eine weitere Sozialversicherung für Freiberufler:innen. Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei der Künstlersozialkasse nicht um einen Leistungsträger handelt. Stattdessen bezuschusst sie die von ihren Mitgliedern geleisteten Beiträge zur Krankenkasse sowie zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Als Mitglied der Künstlersozialkasse profitierst du von niedrigen Beiträgen, da du nur die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen musst. Das liegt daran, dass die andere Hälfte einerseits durch einen Zuschuss des Bundes und andererseits durch eine Abgabe von Firmen gezahlt wird, die künstlerische sowie publizistische Leistungen für ihre Zwecke nutzen. Dazu zählen neben Verlagen auch Galerien und Rundfunkanstalten.
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Im Gegensatz zur Krankenversicherung gehört die Unfallversicherung nicht zu den Pflichtversicherungen für Freiberufler:innen. Für dich bedeutet dies, dass du nicht zum Abschluss einer solchen Sozialversicherung für Freiberufler:innen gezwungen bist. In den meisten Fällen entsteht eine Berufsunfähigkeit durch eine Krankheit, sodass die Krankenversicherung greift. Trotzdem kann sich der Abschluss einer Unfallversicherung für Freiberufler:innen lohnen. Grund hierfür ist, dass du als Freiberufler:in im Gegensatz zu Arbeitnehmer:innen keine:n Arbeitgeber:in hast, der:die dich gegen Arbeits- und Wegeunfälle absichert. Grundsätzlich hast du die Auswahl zwischen der umfangreichen privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung für Freiberufler:innen im Rahmen der Berufsgenossenschaft.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung für Freiberufler:innen deckt die private Unfallversicherung auch Unfälle ab, die im privaten Bereich entstehen. Dies ist hauptsächlich deshalb ein großer Vorteil, da in der Freizeit sowie zu Hause ungefähr die Hälfte aller Unfälle passieren. Zudem fallen die Zahlungen höher aus, wenn der Ernstfall eintritt. Die Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung reichen mehrheitlich nicht aus, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass du dir das gewünschte Leistungspaket anhand deiner Bedürfnisse selbst zusammenstellen kannst. Dafür zahlst du bei Abschluss einer Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft nur einen geringen Betrag. Das liegt daran, dass es sich nicht um eine private Firma handelt und somit die Maximierung von Gewinnen nicht das oberste Ziel ist.
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten bei Sozialversicherungen für Freiberufler:innen, die du kennen solltest. Als Freiberufler:in bist du verpflichtet, eine Krankenversicherung (privat oder in Ausnahmen auch gesetzlich) abzuschließen. Dazu kannst du eine Pflegeversicherung abschließen. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist sinnvoll, wenn du dir unsicher bist, ob du im Rahmen deiner freiberuflichen Tätigkeit dauerhaft Einnahmen erwirtschaften wirst. Obwohl keine Rentenversicherungspflicht besteht, kann ein Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll sein, um für das Alter vorzusorgen und auf diese Weise trotz Freiberuflichkeit eine staatliche Rente zu erhalten. Selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen sind bei der Künstlersozialkasse abgabepflichtig. Eine Unfallversicherungspflicht besteht bei Freiberufler:innen auch nicht, du kannst aber privat eine abschließen.
Als Freiberufler:in musst du eine Krankenversicherung abschließen. Wenn du bestimmte Kriterien erfüllst, kannst du dich gesetzlich versichern lassen, ansonsten musst du eine private Krankenversicherung abschließen.
Für Freiberufler:innen besteht keine Pflicht zur Rentenversicherung. Du kannst aber trotzdem freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um für das Alter vorzusorgen.
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Hannah arbeitet seit Juli 2020 bei Junico und ist damit quasi seit Anfang an dabei! 🚀 Als Head of Acquisition hat sie die Verantwortung für Junicos Marketing-Abteilung und betreut wichtige Kund:innen seit Tag 1!
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