Bezahlung

  • Wie viel verdiene ich als Freelancer:in? Link kopieren

    Als Freelancer:in bestimmst du selbst, wie viel du verdienst. Dafür musst du dich als Freelancer:in auf ein unregelmäßiges Einkommen einstellen. Junico richtet sich zum einen (traditionell) an Junior:innen, aber auch an Expert:innen – dazu aus den unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen! Entsprechend ist es unmöglich, diese Frage zu beantworten.

    Wenn du dir nicht sicher bist, was du in deinen Vorschlägen angeben sollst, helfen wir dir gerne bei der Bestimmung deines Stundensatzes. Du kannst dich auch mit einem Honorar auf Verhandlungsbasis auf Projekte bewerben.

    Denk dran, dass bei einer erfolgreichen Abrechnung eine Servicegebühr fällig wird (je besser deine Reputation ist, desto niedriger die Servicegebühr). Dies solltest du bei der Wahl deines Honorars stets beachten. Die Gebühr wird aber natürlich immer transparent angezeigt. 👍

  • Muss ich meine Einkünfte versteuern? Link kopieren

    Wenn du als Freelancer:in arbeitest, musst du die Verantwortung für die korrekte Abführung deiner Steuer übernehmen. Grundsätzlich heißt das, dass du eine Steuererklärung machen musst – ganz egal, wie viel du mit deiner Selbstständigkeit verdient hast.

    Ob du Steuern zahlen musst, hängt von der Höhe deines Gewinns ab. Der Einkommensteuer-Freibetrag liegt aktuell bei 10.347 € pro Jahr (Stand 2022). Hierbei wird nicht nur deine Selbstständigkeit betrachtet, sondern die Summe deiner Einkünfte! Arbeitest du zum Beispiel parallel als Werkstudent:in oder Vollzeit, musst du die Summe aus deinem Gehalt und dem Gewinn deiner Selbstständigkeit bilden.

    Als Freelancer:in ermittelst du deinen Gewinn mit Hilfe der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), wie Panagiotis in unserem Magazin berichtet.

    Ja, das Thema sprengt an dieser Stelle den Rahmen der Hilfe-Seite. Möchtest du tiefer ins Thema einsteigen, findet in unserem GREATJOB Magazin diverse Blogeinträge zum Thema „Steuern“ (z.B. Welche Steuern muss ein:e Freiberufler:in abgeben?).

    Wenn darüber hinaus Fragen offen sind, kannst du uns gerne persönlich kontaktieren.

  • Muss ich Umsatzsteuer ausweisen? Link kopieren

    Das hängt damit zusammen, ob du Kleinunternehmer:in bist oder nicht. Wenn ja, bist du von der Umsatzsteuer befreit. Ansonsten musst du sie ausweisen.

    Keine Sorge: Dies geschieht bei der Rechnungsstellung automatisch – je nachdem, was du diesbezüglich in deinen Einstellungen bzw. deiner Kontoeinrichtung angegeben hast. Unser System ist für sämtliche Umsatzsteuersätze in der EU ausgelegt und berücksichtigt auch schöne Spezialfälle wie das berühmt berüchtigte Reverse-Charge-Verfahren. Auch weitere Sonderfälle, z. B. eine Umsatzsteuerbefreiung bei der Zusammenarbeit mit Bildungsträgern, werden beachtet.

    Sollte sich dein Umsatzsteuer-Status ändern, gib dies unbedingt in deinen Einstellungen an, bevor du das nächste Mal abrechnest, damit die von uns erstellte Rechnung auch korrekt ist.

  • Ist das Honorar, das ich in den Vorschlägen angebe, brutto oder netto? Link kopieren

    Bist du Kleinunternehmer:in, unterscheiden sich brutto und netto nicht. Verzichtest du auf die Kleinunternehmer:innenregelung, wird bei deiner Abrechnung die Umsatzsteuer aufgeschlagen.

    Achtung: Es kann sein, dass der:die Auftraggeber:in nicht berechtigt ist, die Umsatzsteuer abzuziehen (z. B. Privatpersonen). Kommuniziere dann von Anfang an, dass der Stundensatz in deiner Bewerbung netto zu verstehen ist.

  • Wie hoch sind die Servicegebühren? Link kopieren

    Unsere Servicegebühren liegen zwischen 10 % und 15 % – je nach deiner Reputation bei Junico. Durch die Servicegebühren können wir dich unterstützen, unsere Plattform aufrecht erhalten und weiterentwickeln.

    Solange du bei uns keine Aufträge erhältst und abrechnest, fallen jedoch natürlich auch keinerlei Gebühren für dich an! 😇

    Im bereits oben verlinkten Artikel findest du ein paar Rechenbeispiele, um ein Gefühl für unsere Servicegebühren zu bekommen.

  • Wie läuft die Abrechnung/Bezahlung ab? Link kopieren

    Sobald die Zusammenarbeit gestartet wurde, hast du die Möglichkeit, deine Aufwände bei der:dem Auftraggeber:in zu erfassen. Die erfassten Aufwände kannst du jederzeit abrechnen – je nachdem, was du mit der:dem Auftraggeber:in abgesprochen hast. Selbstverständlich ist es auch möglich, abzurechnen, ohne die Aufwände vorab erfasst zu haben, wobei wir dies grundsätzlich empfehlen würden, weil deine Kund:innen so jederzeit informiert sind, wie viel du bereits gearbeitet hast.

    Die Rechnung an den:die Auftraggeber:in wird dann rechtssicher in deinem Namen über Junico gestellt. Die Daten entnehmen wir aus deinen Einstellungen. Sollte etwas relevantes (wie deine Adresse oder Steuernummer) fehlen, fragen wir diese einmalig bei deiner ersten Abrechnung ab.

    Eine Abrechnung außerhalb der Plattform ist nicht gestattet und widerspricht unserem Nice Person Agreement (NPA).

    Sobald der:die Auftraggeber:in bezahlt hat, erhältst du dein Geld auf das von dir im Profil angegebene Bankkonto. Das Zahlungsziel bestimmst du selbst – sollte sich die Zahlung doch mal wider Erwartens verzögern, erinnern wir deine Kund:innen für dich. 😇

    Obacht! Weil wir uns selbstverständlich an alle europäischen und deutschen Regularien halten, ist es vor deiner ersten Rechnungsstellung nötig, dass du einmalig ein sogenanntes Abrechnungsmandat digital unterzeichnest/bestätigst. Damit du dein erarbeitetes Honorar nach der Rechnungsstellung schnell und sicher auf dein Konto erhältst, ist außerdem eine einmalige Verifizierung nötig, die in etwa so abläuft, wie wenn du ein Bankkonto eröffnest.

  • Was ist ein Abrechnungsmandat? Link kopieren

    Um die Abrechnung für dich und die Auftraggeber:innen möglichst bequem zu machen, werden die Rechnungen aus unserem System in deinem Namen gestellt. Hierfür brauchen wir deine Erlaubnis, also ein Abrechnungsmandat! 😊

  • Wie funktioniert die Verifizierung? Link kopieren

    Das ist als Freelancer:in gar nicht so kompliziert. Du gibst, wenn nicht bereits im Profil angegeben, folgende Daten an…

    • Name
    • Anschrift
    • Geburtsdatum
    • Steuernummer

    …und belegst sie mit einem Foto deines Personalausweises und einem Schreiben vom Finanzamt, auf dem dein Name im Zusammenhang mit deiner Steuernummer zu sehen ist.

    Die Verifizierung/Prüfung deiner Dokumente wird nicht direkt von uns, sondern unserem Kooperationspartner Mangopay übernommen – in deinen Einstellungen siehst du, ob deine Dokumente akzeptiert wurden – und wenn nicht, woran es laut Mangopay gelegen hat. Wurde ein Dokument abgelehnt, hast du jederzeit die Möglichkeit, ein neues Dokument hochzuladen.

    Möchtest du als GbR oder gar Kapitalgesellschaft abrechnen, ist der Prozess ein wenig komplizierter, aber ebenfalls gut machbar! Hier benötigst du neben deinem Perso, einen aktuellen Handelsregisterauszug und eine Kopie des Gesellschaftsvertrags.

    Datenschutz ist uns sehr wichtig, weshalb wir keinerlei Dokumente speichern oder selbst einsehen können! ✌️😇

    Warum das Ganze?

    Im Rahmen des „Kampfes gegen Schwarzarbeit“, müssen wir diese Daten überprüfen. Es handelt sich um die sogenannten Transparenzvorschriften und soll Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen.

  • Wann sollte ich auf Anzahlungen bzw. Teilzahlungen bestehen? Link kopieren

    Wir empfehlen allen Freelancer:innen unserer Community – gerade zu Beginn von Kooperationen mit neuen Auftraggeber:innen – die Rechnungen nicht zu groß werden zu lassen. Das meint: Lieber erstmal 50 Stunden abrechnen als gleich 500. Schließlich werden so beide Seiten vor bösen Überraschungen geschützt.

    Praktisch kann dies durch Teilzahlungen oder Anzahlungen umgesetzt werden. Hinter den Links findet ihr zwei ausführliche Artikel von Simon.

    Noch besser ist es von Anfang sämtliche Aufwände direkt über Junico zu erfassen – so wissen die Auftraggeber:innen jederzeit, wie viel Arbeit du schon in die Zusammenarbeit gesteckt hast.

  • Wie rechne ich mit meinen Kund:innen ab? Link kopieren

    Sobald du die Zusammenarbeit mit Auftraggeber:innen startest, kannst du sowohl Aufwände erfassen als auch Rechnungen erstellen. Wenn du deine Aufwände direkt über Junico erfasst, kannst du bei der Abrechnung einfach die Posten auswählen, die du abrechnen möchtest. Alternativ kannst du auch direkt eine Rechnung erstellen.

    🚨 Wichtig: Ein Abrechnen außerhalb von Junico ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Folgeaufträge. Lies hier, was wir mit den Servicegebühren machen.

    Die Rechnungserstellung bei uns ist denkbar easy. In einem kurzen Formular musst du einzig folgende Angaben machen:

    • Auftraggeber:in
    • Leistungszeitraum
    • Eigene Rechnungsnummer (optional)
    • Posten (Aufwände und dazugehöriges Honorar)
    • Zahlungsziel

    Um alle weiteren Pflichtangaben, eine mögliche Berechnung der Umsatzsteuer oder steuerliche Spezialfälle wie Reverse-Charge kümmern wir uns! Denn anhand deiner Angaben in den Einstellungen, wissen wir genau, was auf die Rechnung muss, um den den rechtlichen Anforderungen zu genügen! 🏛

    Sollten nötige Informationen fehlen, fragen wir diese bei deiner ersten Rechnung einmalig ab. Gleiches gilt für das einmalig zu signierende Abrechnungsmandat.

  • Bekomme ich eine Rechnung für meine Buchhaltung? Link kopieren

    Natürlich! Hast du deine Stunden eingereicht, stellen wir in deinem Namen eine Rechnung an den:die Auftraggeber:in. Diese bekommst du ebenfalls zugeschickt. Außerdem erhältst du einen Bescheid über unsere Servicegebühren, damit in deiner Buchhaltung alles ordentlich ist.

    Sämtliche Belege kannst du jederzeit in deiner Rechnungsübersicht einsehen und als PDFs herunterladen.

  • Wie setzt sich die Rechnungsnummer auf meinen Junico-Rechnungen zusammen? Link kopieren

    Bei der Rechnungsstellung bekommst du von unserem System automatisch eine Rechnungsnummer vorgeschlagen. Diese setzt sich aus dem Jahr, deiner Kundennummer und der Anzahl der über uns gestellten Rechnungen zusammen.

    Die Rechnungsnummern werden in unserem System fortlaufend für alle deine Rechnungen vergeben, die du über unsere Plattform stellst.

    Natürlich kannst du aber auch deine eigenen Rechnungsnummern benutzen. 😊

    Wichtig zu wissen: Es ist absolut ok, unterschiedliche Zahlungskreise zu haben, somit sind die automatisch vergebenen Rechnungsnummern in jedem Fall korrekt und gerade für Einsteiger:innen eine gute Wahl. 😇

  • Wie buche ich den Zahlungseingang von Junico korrekt? Link kopieren

    Du erhältst von uns nach deiner Abrechnung zwei Belege.

    1. Deine Rechnung wird direkt in deinem Namen (siehe Abrechnungsmandat) an den:die Auftraggeber:in verschickt. Du erhältst das gleiche Dokument wie dein:e Kund:in. Der Betrag auf dem Beleg ist deine Einnahme/Dienstleistung.

    2. Außerdem erhältst du die Rechnung über Servicegebühren: Diese stellt buchhalterisch eine Ausgabe für dich dar – buche diesen Betrag als Fremdleistung.

    Der Betrag, der auf meinem Konto eingeht, stimmt nicht mit dem Betrag auf der Rechnung überein…

    Genau, hier findest du immer die Differenz aus den zwei Belegen.

    Was muss ich in puncto Gewinn vs. Umsatz beachten?

    Dein Gewinn ist der Betrag, der auf deinem Konto landet. Dein Umsatz ist der Betrag, der auf deiner Rechnung steht. Steuerlich ist dies für dich relativ egal – mit einer Ausnahme: Wenn du die Kleinunternehmer:innenregelung nutzt, darf dein Umsatz einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Wenn du dich an dieser Grenze bewegst, ist es wichtig, dass du dir den Unterschied einmal klar machst.

  • Wie lange dauert es, bis ich das Honorar auf meinem Bankkonto habe? Link kopieren

    Du entscheidest selbst über das Zahlungsziel. Wir empfehlen 14 Tage. Du bekommst das Geld (dein Honorar abzüglich der Servicegebühren) selbstverständlich sofort auf dein Konto überwiesen, sobald der:die Auftraggeber:in bezahlt hat.

  • Ich habe keine Zahlung erhalten, obwohl eine Rechnung laut Auftraggeber:in bereits vor über 24 Stunden beglichen wurde – was soll ich tun? Link kopieren

    Je nach Bank kann es zu Verzögerungen bei der Überweisung auf dein Konto kommen. Gibt dein:e Auftraggeber:in bei der Überweisung einen falschen Verwendungszweck an, kann es außerdem passieren, dass die Zahlung nicht automatisch deinem Konto zugeordnet wird.

    Wenn du den Verdacht hast, dass da etwas nicht stimmt, melde dich schnellstmöglich bei support@junico.de, damit wir bei deiner:deinem Auftraggeber:in nach einem Überweisungsbeleg fragen können, damit die Zahlung schnell korrekt zugeordnet wird.

    Wenn dein:e Auftraggeber:in normalerweise sehr schnell zahlt, du aber plötzlich deutlich länger als sonst auf dein Honorar wartest, kann dies auch ein Indiz für eine fehlerhafte Überweisung sein. Auch hier, melde dich gerne direkt bei unserem Support, damit wir vorsichtig für dich nachfragen können. 😇

  • Was passiert, wenn meine Rechnung an mein:n Auftraggeber:in das Zahlungsziel überschreitet? Link kopieren

    Es ist immer ärgerlich, wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird – dies kann viele Gründe haben. Wir unterstützen dich, indem wir deine Auftraggeber:innen an die offenen Zahlungen erinnern. Sobald wir in diesem Prozess relevante Infos erhalten, geben wir dir natürlich Bescheid.

    Hier der Ablauf unserer Zahlungserinnerungen:

    • Schritt 1: Wenn deine Rechnung das Fälligkeitsdatum überschritten hat, geht eine automatische Zahlungserinnerung an den:die Auftraggeber:in per Mail raus.
    • Schritt 2: Sollten wir innerhalb einer Woche nichts hören, meldet sich unser Support nochmal persönlich bei dem:der Auftraggeber:in.
    • Schritt 3: Erhalten wir innerhalb von drei Tagen keine Antwort, versuchen wir es zweimal telefonisch.
    • Schritt 4: Wenn auch äußerst selten, kann es Fälle geben, bei denen unser Team nichts ausrichten kann – hier kontaktieren wir dich persönlich und geben dir Hilfestellung/unsere Empfehlung für mögliche Schritte.
  • Was kann ich tun, wenn Kund:innen nicht auf eure Zahlungserinnerungen reagieren? Link kopieren

    Erstes Gebot: Ruhe bewahren. 🧘‍♀️ Oft klärt sich die Geschichte, indem du noch einmal persönlich mit deiner:deinem Auftraggeber:in sprichst. Solltest du ebenfalls nichts bewirken können, hast du im Prinzip drei Möglichkeiten. Wie in der vorherigen Frage beschrieben, probieren wir dir in diesen Ausnahmefällen individuell, Rat zu geben!

    a) Abwarten und Tee trinken: Klingt blöd, aber es kann Fälle geben, wo es sich nicht lohnt, weiter Energie in die Sache zu stecken – beispielsweise, wenn eine Insolvenz vorliegt oder der offene Betrag den Aufwand nicht wert ist. Manchmal wird man hier sogar doch noch positiv überrascht.

    b) Mahnungen aussenden: Die "normale" nächste Eskalationsstufe. Paul-Alexander beschreibt in unserem Magazin, auf was du bei Mahnungen achten musst. Wir helfen dir, wenn du hier Fragen hast.

    c) Gerichtliches Mahnverfahren: Die letzte mögliche Eskalationsstufe geht übers Gericht. Hier sollte gründlich abgewogen werden, ob sich der (finanzielle und zeitliche) Aufwand lohnt. Über das gerichtliche Mahnverfahren hat Rechtsanwalt Dominik einen ausführlichen Artikel geschrieben.

  • Mein:e Kund:in sitzt im EU-Ausland. Könnt ihr das bei der Abrechnung beachten? Link kopieren

    Reverse-Charge-Verfahren ist das Stichwort. Unser System ist bereit und wir wissen worauf zu achten ist. 💪

    Vorab – das Thema ist nicht ganz ohne. Weil wir keine Steuerberater:innen sind, dürfen wir euch nicht offiziell beraten. Wir empfehlen, im Zweifel eine:n Fachmann:frau zu fragen.

    In unserem Magazin findest du Artikel zum einen über das Reverse-Charge-Verfahren im Allgemeinen und zum anderen speziell im Falle von Kleinunternehmer:innen. Das Wichtigste aber direkt hier zusammengefasst:

    Wenn du bereits die Umsatzsteuer ausweist, musst du nichts mehr tun als deine USt-ID in deinen Einstellungen zu hinterlegen – unser System kümmert sich um den Rest.

    Wird auf deiner Rechnung nicht das Reverse-Charge-Verfahren angewendet, liegt das möglicherweise daran, dass dein:e Auftraggeber:in keine USt-ID hinterlegt hat. In diesem Fall melde dich einfach kurz bei uns.

    Du sitzt im EU-Ausland:

    In diesem Fall wird das Reverse-Charge-Verfahren auf fast allen deiner Rechnungen Anwendung finden. Auch, wenn du Kleinunternehmer:in bist!

    Reverse-Charge-Verfahren bei Kleinunternehmer:innen:

    Wenn du denkst, dass du mit der Sache nichts zu tun hast, weil du sowieso keine Umsatzsteuer ausweist: Zu früh gefreut!

    • Die gute Nachricht: Du wirst nicht plötzlich umsatzsteuerpflichtig, nur weil du eine Rechnung ins EU-Ausland stellst.

    • Die schlechte Nachricht: Du benötigst trotzdem eine USt-ID. Ruf in diesem Fall am besten einmal bei deinem Finanzamt an und schildere die Situation – die Zuweisung einer USt-ID kann ein paar Tage dauern.

    Dein:e Kund:in im EU-Ausland besitzt keine USt-ID:

    Besitzt dein:e Kund:in keine gültige USt-ID, weil er:sie eine Privatperson ist, weist du die deutsche Umsatzsteuer aus und führst diese auch ganz normal in Deutschland ab. Es gibt also keine Änderung zur Vorgehensweise in Deutschland statt.

    Als Kleinunternehmer:in greift die Kleinunternehmer:innen-Regelung und du musst dir keine USt-ID besorgen, wenn du ausschließlich für Privatpersonen im EU-Ausland arbeitest.

Ruf uns an

Wir freuen uns dir persönlich weiterzuhelfen. Du erreichst uns Mo–Fr 10–12 Uhr und 14–16 Uhr.

Schreib uns

Bei Fragen zu Rechnungen oder deinem Konto schreib uns eine Nachricht an support@junico.de.