BAföG & Selbstständig? Dies gilt es zu beachten!
Bürokratie

BAföG & Selbstständig? Dies gilt es zu beachten!

Eike
Eike

Texter

· April 2017

· aktualisiert

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Hier lernst du alles, was du für deinen erfolgreichen Start als Freelancer:in wissen musst.

Das eine Bier zu viel, neue Klamotten oder einfach mal über den eigenen Verhältnissen gelebt, Ergebnis: Das BAföG wird zum Monatsende doch eher knapp! Als Freelancer:in bei Junico kannst du dir problemlos etwas zum BAföG dazuverdienen. BAföG und selbstständig kann funktionieren, es gibt allerdings ein paar Kleinigkeiten zu beachten. So sind Höchstgrenzen für deinen jährlichen Gewinn gesetzt, und du solltest auch eine gewisse Wochenstundenzahl nicht überschreiten. Den deutschen Bürokratiedschungel musst du aber nicht allein durchforsten. Wo die Grenzen genau liegen und worauf es sonst zu achten gilt, erfährst du in diesem Artikel!

BAföG und selbstständig – die wichtigsten Kennziffern

Die Fakten vorweg: Als BAföG-Empfänger:in darfst du als Freelancer:in maximal 5.050 Euro im aktuellen Bewilligungszeitraum dazuverdienen. Selbst, wenn du den BAföG-Höchstsatz bekommst. Dabei geht es um die Gesamtsumme im gesamten Bewilligungszeitraum von normalerweise 12 Monaten. Heißt also, du darfst entweder jeden Monat maximal ca. 420 Euro zum BAföG dazuverdienen oder es darf mal mehr und mal weniger sein, solange dein Gewinn die Maximalsumme nicht übersteigt.

Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

5.050 € - 21,6  % Sozialpauschale -  3.960 € Freibetrag =  0 anrechenbar

(BMBF-Service-Center, Stand 1. Feburar 2023)

Überschreitest du die maximale anrechnungsfreie Summe, wird die entsprechende Überziehungssumme von deinem BAföG abgezogen und du musst den Betrag zurückzahlen. Es ist wichtig, dass du dem BAföG-Amt umgehend Bescheid gibst, wenn es sich abzeichnet, dass du deutlich mehr verdienst, als du ursprünglich angegeben hast.

Unterschiedliches Arbeitsverhältnis – unterschiedliche Höchstgrenzen

Wenn du nicht auf freier Basis arbeitest, sondern einen Minijob annimmst, sind 520,92 Euro pro Monat (Stand Februar 2023) anrechnungsfrei. Du fragst dich nun bestimmt, warum die Einnahmegrenze bei Freelancer:innen niedriger ist. Die Regelung besteht, weil du als Freelancer:in deutlich mehr Ausgaben geltend machen kannst, die deinen Gewinn mindern als beispielsweise ein:e Werkstudent:in. So soll kein Unterschied zwischen BAföG und selbstständig und Angestelltenverhältnissen entstehen. 

Und noch mal übrigens: Wenn du für dein BAföG bisher noch keinen Antrag eingereicht hast, dies aber tun möchtest, bietet unser Partner StudierenPlus ein praktisches Online-Tool. Ihr wisst schon: Digital ist besser.

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Umsatz oder Gewinn – was zählt für die Einnahmegrenze?

Eine immer wieder in allen möglichen Dimension auftauchende Frage lautet, ob man sich nach dem Umsatz oder nach dem Gewinn richten muss. Beispielsweise beim Thema Kleinunternehmerregelung. Aus dieser fliegst du raus, wenn du einen Jahresumsatz von 22.000 Euro (bis einschließlich 2019 waren es 17.500 Euro) überschreitest. Du darfst also nicht deine Ausgaben abziehen, um weiterhin umsatzsteuerfrei arbeiten zu können. Beim BAföG ist es als Freelancer:in anders. Hier zählt tatsächlich der Brutto-Gewinn. Sofern du die Ausgaben nicht parat hast und den Betrag überschreitest, ist das aber auch kein Beinbruch. BAföG und selbstständig geht eben doch leichter als gedacht. Wie bereits oben erwähnt, musst du den Differenzbetrag ans BAföG-Amt zurückzahlen. Mehr allerdings nicht. Sorgen darum, dass das sichere Einkommen zukünftig wegfallen oder geringer ausfallen könnte, musst du dir keine machen. Wichtig ist jedoch (wie bereits erwähnt), dass du dies dem BAföG-Amt schnell mitteilst.

So behältst du die Übersicht: ein separates Konto für deine selbstständige Tätigkeit

Weil es beim BAföG um deinen Gewinn und nicht nur deine Einnahmen geht, ist es wichtig, von Anfang an die Übersicht zu behalten. Abgesehen davon lohnt es sich immer direkt ordentliche Systeme zu etablieren, falls du später auf dein Freelancedasein aufbauen möchtest. Damit das Suchen aller relevanten Einnahmen und Ausgaben nicht unnötig kompliziert wird, empfehlen wir von Beginn an, private und berufliche Transaktionen zu trennen. So sparst du dir Zettelchaos und unnötigen Stress, bei dem Auseinanderdividieren von privaten und beruflichen Ausgaben. So geht BAföG und selbstständig arbeiten. Es gibt viele kostenfreie Konten für Freelancer:innen, die wir hier für dich zusammengestellt haben (KontistN26HOLVI, Fidor).

BAföG und selbstständig – Wochenarbeitszeit < 20 Stunden

Gut, an einer Stelle kann es dann doch noch ein bisschen schwierig werden. Voraussetzung für die vorher genannten Richtlinien ist nämlich, dass die Wochenarbeitszeit unter 20 Stunden liegt, was während des Semesters generell der Fall sein sollte, da andernfalls dein Studium nicht mehr im Vordergrund steht. Übersetzt heißt das, dass du grundsätzlich hauptberufliche:r Student:in  sein musst und nicht etwa hauptberufliche:r Grafikdesigner:in. Hauptberufliche Freelancer:innen können nämlich kein BAföG beziehen. BAföG und selbstständig parallel geht also nur, wenn du nicht Vollzeit arbeitest. Sollte also herauskommen, dass du mehr Zeit für deine Tätigkeit als für die Uni opferst, kann es gut sein, dass dein BAföG gestrichen wird und somit ab sofort wegfällt. Das gilt übrigens nicht nur für Freelancer:innen, sondern für alle Tätigkeitsbereiche, die ein:e Student:in nebenberuflich angehen kann. Sofern Studierende beispielsweise bei ihrem Werkstudent:innenjob über 20 Stunden pro Woche arbeiten, kann das BAföG ebenfalls gestrichen werden. Zudem müssen dann Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Ganz unabhängig vom Höchstbetrag für das zusätzliche Einkommen.

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Was sagt die Krankenkasse zu BAföG und Selbstständig?

Grundsätzlich sei noch gesagt, dass du wahrscheinlich eher Probleme mit so mancher Krankenversicherung bekommst, bevor dir wegen deiner selbstständigen Tätigkeit der BAföG-Satz reduziert oder gestrichen würde. Denn bei bestimmten Krankenkassen darfst du sogar noch weniger hinzuverdienen, bevor du bereits drangenommen wirst. Das kann sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Informiere dich hierzu bei deiner Krankenkasse, um eventuellen Schwierigkeiten bei BAföG und Selbstständigkeit zu entgehen!

Für dich als BAföG-Empfänger:in, der:die gerne selbstständig werden möchte, heißt das also: Auf zum Finanzamt und als Freiberufler:in oder als Gewerbe anmelden. Ansonsten beraubst du dich der Möglichkeit, bereits während des Studiums wichtige berufliche Erfahrungen und Referenzen für dein Portfolio zu sammeln.

📌 Fazit: Selbstständig und BAföG so klappt’s

Hast du erst einmal die wichtigsten Instanzen in Betracht gezogen, die Höchstsätze, deine Krankenversicherung und deine Arbeitszeiten, kannst du dir ohne Probleme selbstständig etwas zum BAföG dazuverdienen. So kannst du schon während des Studiums erste Berufserfahrungen sammeln und wer weiß, wenn es richtig gut läuft, kannst du deine Selbstständigkeit nach Ende des Studiums hochskalieren und hast zunächst keine finanziellen Bedenken. So beziehst du BAföG und selbstständig bist du auch! Wir hoffen, wir konnten für dich alle wichtigen Fragen klären. Gehe jetzt deine ersten Schritte Freelancer:in bei Junico!

* Die Inhalte dieses Artikels haben wir mit großer Sorgfalt erstellt und versuchen, sie stets aktuell zu halten. Trotzdem übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen, übernehmen wir nicht.

Häufig gestellte Fragen

  • BAföG und Selbstständig: Wieviel darf ich dazuverdienen?

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    Als Selbstsändige:r BAföG-Empfänger:in darfst du eine Gesamtsumme von maiximal 5.050 Euro Gewinn vor Steuern im aktuellen Bewilligungszeitraum dazuverdienen (Stand 1. Feburar 2023).

    Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

    5.050 € - 21,6 % Sozialpauschale - 3.960 € Freibetrag = 0 anrechenbar

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Texter

Eike Kewitz ist seit Mitte 2013 als Texter & Redakteur für Online-Content freiberuflich in Hamburg tätig und hat sich eine klare Mission aufs Segel geschrieben: 'Inhalte mit Tiefgang' zu erschaffen.

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