“BAföG und selbstständig” – so geht's!
Bürokratie

“BAföG und selbstständig” – so geht's!

Eike
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Texter

· April 2017

· aktualisiert April 2024

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In diesem Artikel

Das eine Bier zu viel, neue Klamotten oder einfach mal über den eigenen Verhältnissen gelebt, Ergebnis: Das BAföG wird zum Monatsende doch eher knapp! Als Freelancer:in bei Junico kannst du dir problemlos etwas zum BAföG dazuverdienen. "BAföG und selbstständig" arbeiten kann funktionieren, es gibt allerdings ein paar Kleinigkeiten zu beachten. So sind Höchstgrenzen für deinen jährlichen Gewinn gesetzt, und du solltest auch eine gewisse Wochenstundenzahl nicht überschreiten. Den deutschen Bürokratie-Dschungel musst du aber nicht allein durchforsten. Wo die Grenzen genau liegen und worauf es sonst zu achten gilt, erfährst du in diesem Artikel! 🚀

"BAföG und selbstständig" – die wichtigsten Kennziffern

Die Fakten vorweg: Als BAföG-Empfänger:in darfst du als Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r maximal 5.050 Euro im aktuellen Bewilligungszeitraum dazuverdienen. Selbst, wenn du den BAföG-Höchstsatz bekommst. Dabei geht es um die Gesamtsumme im gesamten Bewilligungszeitraum von normalerweise 12 Monaten. Heißt also, du darfst entweder jeden Monat maximal ca. 420 Euro zum BAföG dazuverdienen oder es darf mal mehr und mal weniger sein, solange dein Gewinn die Maximalsumme nicht übersteigt.

Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

5.050 € - 21,6 % Sozialpauschale - 3.960 € Freibetrag = 0 anrechenbar

(BMBF-Service-Center, Stand 1. Oktober 2023)

Überschreitest du die maximale anrechnungsfreie Summe, wird die entsprechende Überziehungssumme von deinem BAföG abgezogen und du musst den Betrag zurückzahlen. Es ist wichtig, dass du dem BAföG-Amt umgehend Bescheid gibst, wenn es sich abzeichnet, dass du deutlich mehr verdienst, als du ursprünglich angegeben hast.

Unterschiedliches Arbeitsverhältnis – unterschiedliche Höchstgrenzen

Wenn du nicht auf freier Basis arbeitest, sondern einen Minijob annimmst, sind 520,92 Euro pro Monat (Stand Oktober 2023) anrechnungsfrei. Du fragst dich nun bestimmt, warum die Einnahmegrenze bei Freelancer:innen niedriger ist. Die Regelung besteht, weil du als Freelancer:in deutlich mehr Ausgaben geltend machen kannst, die deinen Gewinn mindern als beispielsweise ein:e Werkstudent:in. Damit sind die sogenannten Werbungskostenpauschalen gemeint, wobei es sich um berufliche Kosten wie Arbeitskleidung, Fahrtkosten, Fortbildungskosten etc. handelt, die steuerlich geltend gemacht werden können. So soll kein Unterschied zwischen "BAföG und selbstständig" und Angestelltenverhältnissen entstehen. 

💡 Übrigens: Wenn du bisher noch keinen Antrag auf dein BAföG eingereicht hast, dies aber tun möchtest, bietet unser Partner StudierenPlus ein praktisches Online-Tool. Ihr wisst schon: Digital ist besser.

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Umsatz oder Gewinn – was zählt für die Einnahmegrenze beim BAföG für die Selbstständigkeit?

Eine immer wieder in allen möglichen Dimension auftauchende Frage lautet, ob man sich nach dem Umsatz oder nach dem Gewinn richten muss. Beispielsweise beim Thema Kleinunternehmerregelung. Aus dieser fliegst du raus, wenn du einen Jahresumsatz von 22.000 Euro (Stand: Oktober 2023) überschreitest. Du darfst also nicht deine Ausgaben abziehen, um weiterhin umsatzsteuerfrei arbeiten zu können.

Beim BAföG ist es als Freelancer:in anders. Hier zählt tatsächlich der Brutto-Gewinn. Sofern du die Ausgaben nicht parat hast und den Betrag überschreitest, ist das aber auch kein Beinbruch. BAföG beziehen und selbstständig arbeiten geht eben doch leichter als gedacht. Wie bereits oben erwähnt, musst du den Differenzbetrag ans BAföG-Amt zurückzahlen. Mehr allerdings nicht. Sorgen darum, dass das sichere Einkommen zukünftig wegfallen oder geringer ausfallen könnte, musst du dir keine machen. 

💡 Beachte: Verdienst du in einem Monat mehr, als du durchschnittlich verdienen darfst, ist dies kein Problem. Voraussetzung ist, dass du den Überschuss in anderen Monaten durch einen geringeren Verdienst wieder ausgleichen kannst. Das Einkommen wird stets auf ein Jahr gerechnet. So kannst du beispielsweise in der vorlesungsfreien Zeit etwas mehr verdienen und im Semester wiederum etwas kürzertreten.

So behältst du die Übersicht: ein separates Konto für deine selbstständige Tätigkeit

Weil es beim BAföG um deinen Gewinn und nicht nur deine Einnahmen geht, ist es wichtig, von Anfang an die Übersicht zu behalten. Abgesehen davon lohnt es sich immer direkt ordentliche Systeme zu etablieren, falls du später auf deinem Freelancer:innen-Dasein aufbauen möchtest. Damit das Suchen aller relevanten Einnahmen und Ausgaben nicht unnötig kompliziert wird, empfehlen wir von Beginn an, private und berufliche Transaktionen zu trennen. So sparst du dir Zettelchaos und unnötigen Stress beim Auseinanderdividieren von privaten und beruflichen Ausgaben. So geht "BAföG und selbstständig" arbeiten. Es gibt viele kostenfreie Konten für Freelancer:innen, die wir hier für dich zusammengestellt haben (Finom, Qonto, Kontist, N26, HOLVI, Commerzbank, Revolut).

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"BAföG und selbstständig" – Wochenarbeitszeit < 20 Stunden

Gut, an einer Stelle kann es dann doch noch ein bisschen schwierig werden. Voraussetzung für die vorher genannten Richtlinien ist nämlich, dass die Wochenarbeitszeit unter 20 Stunden liegt, was während des Semesters generell der Fall sein sollte, da andernfalls dein Studium nicht mehr im Vordergrund steht. Übersetzt heißt das, dass du grundsätzlich hauptberufliche:r Student:in sein musst und nicht etwa hauptberufliche:r Grafikdesigner:in. Hauptberufliche Freelancer:innen können nämlich kein BAföG beziehen.

"BAföG und selbstständig" parallel geht also nur, wenn du nicht Vollzeit arbeitest. Sollte also herauskommen, dass du mehr Zeit für deine Tätigkeit als für die Uni opferst, kann es gut sein, dass dein BAföG gestrichen wird und somit ab sofort wegfällt. Das gilt übrigens nicht nur für Freelancer:innen, sondern für alle Tätigkeitsbereiche, die ein:e Student:in nebenberuflich angehen kann. Sofern Studierende beispielsweise bei ihrem Werkstudent:innenjob über 20 Stunden pro Woche arbeiten, kann das BAföG ebenfalls gestrichen werden. Zudem müssen dann Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Ganz unabhängig vom Höchstbetrag für das zusätzliche Einkommen. 

💡 Info: Auch hier gilt, dass du in einer Woche mehr als 20 Stunden arbeiten kannst, sofern du den Überschuss in einer anderen Woche ausgleichen kannst. Es zählt also die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche.

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Was sagt die Krankenkasse zum Thema "BAföG und selbstständig"?

Grundsätzlich sei noch gesagt, dass du wahrscheinlich eher Probleme mit so mancher Krankenversicherung bekommst, bevor dir wegen deiner selbstständigen Tätigkeit der BAföG-Satz reduziert oder gestrichen würde. Denn bei bestimmten Krankenkassen darfst du sogar noch weniger hinzuverdienen, bevor du bereits drangenommen wirst. Das kann sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Informiere dich hierzu bei deiner Krankenkasse, um eventuellen Schwierigkeiten beim BAföG und deiner Selbstständigkeit zu entgehen!

Für dich als BAföG-Empfänger:in, der:die gerne selbstständig werden möchte, heißt das also: Auf zum Finanzamt und als Freiberufler:in oder als Gewerbe anmelden. Ansonsten verpasst du die Chance, bereits während des Studiums wichtige berufliche Erfahrungen und Referenzen für dein Portfolio zu sammeln.

📌 Fazit: Selbstständig arbeiten und BAföG beziehen ist kein Problem! 

Hast du erst einmal die wichtigsten Instanzen in Betracht gezogen, die Höchstsätze, deine Krankenversicherung und deine Arbeitszeiten, kannst du dir ohne Probleme selbstständig etwas zum BAföG dazuverdienen. So kannst du schon während des Studiums erste Berufserfahrungen sammeln und wer weiß, wenn es richtig gut läuft, kannst du deine Selbstständigkeit nach Ende des Studiums hochskalieren und hast zunächst keine finanziellen Bedenken. So beziehst du "BAföG und selbstständig" bist du auch! Wir hoffen, wir konnten für dich alle wichtigen Fragen klären. Gehe jetzt deine ersten Schritte Freelancer:in bei Junico! 💪

* Die Inhalte dieses Artikels haben wir mit großer Sorgfalt erstellt und versuchen, sie stets aktuell zu halten. Trotzdem übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen, übernehmen wir nicht.

Häufig gestellte Fragen

  • BAföG und Selbstständig: Wieviel darf ich dazuverdienen?

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    Als selbstständige:r BAföG-Empfänger:in darfst du eine Gesamtsumme von maximal 5.050 Euro Gewinn vor Steuern im aktuellen Bewilligungszeitraum dazuverdienen (Stand: Oktober 2023). Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

    • 5.050 € - 21,6 % Sozialpauschale - 3.960 € Freibetrag = 0 anrechenbar.
  • Wie viele Stunden darf ich arbeiten, wenn ich BAföG beziehen und selbstständig bin?

    icon down

    Wenn du BAföG besiehst und nebenbei selbstständig arbeitest, darfst du offiziell nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese kannst du dir frei einteilen. Überdies darfst du die Wochenarbeitszeit auch überschreiten, sofern du die überschüssige Zeit wieder ausgleichen kannst.

  • Wie viel darf ich in einem Minijob hinzuverdienen, wenn ich Bafög beziehe?

    icon down

    In einem Minijob sind ganze 502,93 € pro Monat anrechnungsfrei. Der Freibetrag beläuft sich im Jahr folglich auf 6240 €.

  • Was passiert, wenn ich die BAföG-Freibeträge in einem Monat überschreite?

    icon down

    Das ist im Regelfall kein Problem, da die BAföG-Freibeträge stets auf das ganze Jahr berechnet werden und daraus der durchschnittliche Verdienst im Monat ermittelt wird. Verdienst du in einem Monat also mehr als die Freibeträge erlauben, musst du in einem anderen Monat nur entsprechend weniger verdienen, um den Überschuss auszugleichen.

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