Freiberufler:in und Gewerbe gleichzeitig – geht das?
Bürokratie

Freiberufler:in und Gewerbe gleichzeitig – geht das?

Hannah

Redaktion

· Februar 2023

· aktualisiert September 2023

In diesem Artikel

Es gibt Menschen, die haben viele Talente und unterschiedliche Ideen, wie sie mit ihnen ihren Lebensunterhalt verdienen können. Manch ein:e Freelancer:in ist mit einer einzigen selbstständigen Tätigkeit nicht ausgelastet und spielt vielleicht mit dem Gedanken, gleichzeitig einem weiteren Gewerbe nachzugehen. Aber: Ist das überhaupt möglich? Und wie viele selbstständige Tätigkeiten darfst du eigentlich anmelden? Wir haben die wichtigsten Infos für dich zusammengefasst.

Das Wichtigste vorweg: Ja, du kannst einen freien Beruf ausüben und gleichzeitig ein Gewerbe führen. Theoretisch kannst du sogar mehrere Gewerbe sowie freiberufliche Tätigkeiten anmelden und ausüben. Dabei gilt es jedoch, einige Dinge zu berücksichtigen und du solltest dich vorab mit Grundlagen wie der steuerlichen Erfassung, der Abgrenzung von freiem Beruf und Gewerbe sowie den unterschiedlichen Rechtsformen für ein Gewerbe beschäftigen.

Muss man die freiberufliche von der gewerblichen Tätigkeit trennen?

Einer der ersten Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit ist immer die steuerliche Erfassung – der Weg zum Finanzamt und die offizielle Meldung der selbstständigen Tätigkeit! Möchtest du Freiberufler:in sein und zugleich ein Gewerbe betreiben, gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass du beim Finanzamt im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung immer nur eine Tätigkeit anmelden darfst. Wer zwei oder mehr selbstständige Tätigkeiten ausübt, muss dafür jeweils einen eigenen Fragebogen ausfüllen und dem Finanzamt übermitteln.

Eine oder zwei Steuernummern?

So bekommst du in der Regel für beide Tätigkeiten jeweils eine eigene Steuernummer zugeteilt. In manchen Fällen ist es auch möglich, beide Tätigkeiten unter einer Steuernummer zu führen – allerdings nur, wenn diese eng miteinander verknüpft sind oder voneinander abhängig sind. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn du freiberuflich als Grafikdesigner:in arbeitest und zugleich selbstentworfene Produkte verkaufst. 

Die Zusammenfassung der Tätigkeiten unter einer Steuernummer mag einige Prozesse vereinfachen, doch sie bringt auch Nachteile mit sich. 

Vorteile einer Separierung der Tätigkeiten

Bestehen zwischen der freiberuflichen Tätigkeit und dem Gewerbe  Abgrenzungsschwierigkeiten, kann sich das steuerlich auswirken. Wird eine Tätigkeit als gemischte Tätigkeit angesehen, weil ein sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, kann es dazu kommen, dass beide selbstständigen Tätigkeiten als ein einheitlicher Gewerbebetrieb betrachtet werden. In diesem Fall fällt auch der freiberufliche Teil der Arbeit unter die Gewerbesteuer und weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb entstehen.

Wenn möglich, sollten daher beide Tätigkeiten getrennt geführt und auch und vor allem die Buchhaltung separiert und entsprechende Geschäftskonten eingerichtet werden. Denn können die Tätigkeiten getrennt geführt werden, werden sie in der Regel nicht als gemischte Tätigkeit angesehen – ungeachtet sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhänge.

Du kannst dein Unternehmertum theoretisch jederzeit ausbauen und erweitern. So ist es auch möglich, dass du dich zunächst als Freiberufler:in registrieren lässt und später ein eigenes Gewerbe anmeldest. Auch der umgekehrte Fall ist denkbar. 

Wenn du mehrere selbstständige Tätigkeiten angemeldet hast, und diese unter verschiedenen Steuernummern geführt werden, müssen entsprechend mehrere Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden. Aber natürlich musst du dennoch nur eine Einkommenssteuererklärung abgeben, da sämtliche Einnahmen gemeinsam dein insgesamt zu versteuerndes Einkommen bilden. 

Übrigens: Du kannst sogar mehrere Kleinunternehmen gleichzeitig führen. Dabei darf dein gesamter Jahresumsatz nicht die Grenze von 22.000 € (Stand Januar 2023) übersteigen. Nur, wenn alle Unternehmen zusammen diese Schwelle nicht übersteigen, kannst du diese Regelung in Anspruch nehmen. 

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Freiberufler:in und Gewerbe – gibt es Unterschiede bei der Gründung?

Zwar bist du sowohl als Freiberufler:in als auch als Gewerbetreibende:r selbstständig, doch gibt es in der Gründungsphase und auch im laufenden Betrieb Unterschiede, zwischen beiden Tätigkeiten, die du kennen solltest, bevor du dich entschließt, zusätzlich zu deinem Freelancer:innenjob ein Gewerbe anzumelden.

Als Freiberufler:in hat man es verhältnismäßig einfach. Weniger Steuern werden fällig, du darfst unabhängig von Höhe des Umsatzes und Gewinns die vereinfachte Buchführung anwenden und: Du hast einen geringeren Aufwand bezüglich der Melde- und Prüfvorschriften

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

💡Als Freiberufler:in musst du keine Gewerbesteuer abführen. Betreibst du einen Gewerbebetrieb, wird diese Steuer fällig. 

💡 Aus diesem Grund musst du dich mit deinem Gewerbe auch beim zuständigen Gewerbeamt anmelden – auch, wenn du das Gewerbe neben deiner freiberuflichen Tätigkeit ausübst.

💡 Als Freiberufler:in musst du dich lediglich beim Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen.

💡 Manch ein freier Beruf basiert auf einem detaillierten Berufsrecht. So können Pflichtmitgliedschaften notwendig sein oder es gibt Einschränkungen in Bezug auf Werbung.

Voraussetzungen für ein Gewerbe

Generell darf in Deutschland jede:r ein Gewerbe betreiben. Zählt eine Tätigkeit nicht zu den freien Berufen und ist dauerhaft auf Gewinnerzielung ausgerichtet, wird sie als gewerblich eingestuft und ist anmeldepflichtig. Im Rahmen der Anmeldepflicht wird vonseiten der Behörden geprüft, ob eventuelle Rahmenbedingungen erfüllt sind und um welche Tätigkeit es genau geht. Denn manche Tätigkeiten benötigen eine besondere Erlaubnis, eine Konzession – so zum Beispiel im Gastronomiebereich. In anderen gewerblichen Berufen benötigt man bestimmte berufliche Voraussetzungen. So braucht man einen Meisterbrief, um einen Handwerksbetrieb eröffnen zu können. 

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Rechtsform beachten

Die meisten Gewerbebetriebe in Deutschland werden als Einzelunternehmen geführt und von einem:einer eingetragenen Kaufmann:Kauffrau geleitet. Dies hat den Vorteil, dass der:die Einzelunternehmer:in sämtliche Befugnisse hat und freie Entscheidungen treffen kann. Der Nachteil: Du haftest in diesem Fall mit deinem Privatvermögen. Zudem können sich unter dieser Rechtsform auch nicht mehrere Gesellschafter:innen zusammenschließen – falls du dein Gewerbe mit Mitstreiter:innen aufziehen möchtest. 

Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft kannst du im Haftungsfall auf die Einlagen zurückgreifen. Dafür ist jedoch auch der Gründungsprozess komplizierter und bei einer GmbH benötigst du ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Für die richtige Entscheidung zur Rechtsform musst du dich genau über Gründungskosten und Voraussetzungen der infrage kommenden Rechtsformen informieren.

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📌 Fazit – Freiberufler:in und Gewerbe gleichzeitig

Das Wichtigste vorweg: Ja, du kannst freiberuflich tätig sein und gleichzeitig ein Gewerbe führen. Theoretisch kannst du sogar mehrere Gewerbe sowie freiberufliche Tätigkeiten anmelden und ausüben. Möchtest du nicht, dass deine freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit als gemischte Tätigkeit gewertet werden – und damit dein freiberuflicher Teil der Arbeit unter die Gewerbesteuer fällt und weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb entstehen – dann melde beide Tätigkeiten einzeln beim Finanzamt an. Dadurch erhältst du dann auch für jede Tätigkeit eine eigene Steuernummer. In manchen Fällen ist es auch möglich, beide Tätigkeiten unter einer Steuernummer zu führen – allerdings nur, wenn diese eng miteinander verknüpft sind oder voneinander abhängig sind.

Häufig gestellte Fragen

  • Solltest du deine freiberufliche von deiner gewerblichen Tätigkeit separieren?

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    Seine Tätigkeiten zu separieren bedeutet, für jede einzelne Tätigkeit je eine Steuernummern zu beantragen. Im Folgenden möchten wir dir die Vor- und Nachteile erläutern.

    Vorteile:

    • Prozesse können vereinfacht werden (z. B. eine Umsatzsteuervoranmeldung).
    • Buchhaltung kann separiert und entsprechende Geschäftskonten eingerichtet werden.

    Nachteile

    • Kompliziertere Prozesse – es muss für jede Tätigkeit eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht werden.
    • Freiberuflicher Teil der Arbeit könnte unter die Gewerbesteuer fallen und weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb könnten entstehen.
  • Was ist der Unterschiede zwischen freiberuflicher und gewerblicher Gründung?

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    💡Als Freiberufler:in musst du keine Gewerbesteuer abführen. Betreibst du einen Gewerbebetrieb, wird diese Steuer fällig.

    💡 Aus diesem Grund musst du dich mit deinem Gewerbe auch beim zuständigen Gewerbeamt anmelden – auch, wenn du das Gewerbe neben deiner freiberuflichen Tätigkeit ausübst.

    💡 Als Freiberufler:in musst du dich lediglich beim Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen.

    💡 Manch ein freier Beruf basiert auf einem detaillierten Berufsrecht. So können Pflichtmitgliedschaften notwendig sein oder es gibt Einschränkungen in Bezug auf Werbung.

  • Muss die freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit einzeln angemeldet werden?

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    Einer der ersten Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit ist immer die steuerliche Erfassung – der Weg zum Finanzamt und die offizielle Meldung der selbstständigen Tätigkeit!

    Wer zwei oder mehr selbstständige Tätigkeiten ausübt, muss dafür jeweils einen eigenen Fragebogen ausfüllen und dem Finanzamt übermitteln.

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