Welche Rechtsform ist die richtige für deine Freelance-Tätigkeit?
Bürokratie

Welche Rechtsform ist die richtige für deine Freelance-Tätigkeit?

Hanna
Hanna

Redaktion

· Juli 2022

· aktualisiert Oktober 2023

In diesem Artikel

Deine Freelance-Tätigkeit läuft wie am Schnürchen und du willst weit hinaus und dein eigenes Unternehmen gründen? Die Wahl der korrekten Rechtsform spielt dabei eine entscheidende Rolle und hängt von mehreren Aspekten ab:

  • Wie viele Geschäftsführer:innen soll es geben?
  • Welche finanziellen und steuerlichen Folgen bringt die Entscheidung mit sich?
  • Wie hoch ist das Eigenkapital?
  • Möchtest du dich möglichst schnell vergrößern?

Jede Rechtsform geht mit entsprechenden Vor- und Nachteilen einher und ist abhängig von der aktuellen Ausgangssituation und deinem Stand als Freelancer:in. Möchtest du dein eigenes Unternehmen gründen oder merkst du nach einiger Zeit, dass die aktuelle Rechtsform sich nicht mehr als optimal herausstellt?

In diesem Artikel haben wir dir eine Übersicht zusammengestellt, die etwas Licht ins Dunkle bringen soll! 🚀

Was ist eine Rechtsform? 

Kurz gesagt: Eine Rechtsform beschreibt die gesetzlich geregelte Organisationsform deines Unternehmens.

Die Art der Rechtsform hat bestimmte Merkmale, die die Teilnahme in der Wirtschaft beeinflussen. Diese Merkmale unterscheiden sich vor allem in der Haftung und werden sowohl im deutschen als auch im internationalen Wirtschaftsrecht in private und öffentliche Rechtsformen unterteilt:

  • Öffentliche Rechtsformen
  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaft
  • Kapitalgesellschaft
  • Mischformen
  • Weitere Rechtsformen

Wieso muss ich mich für eine entscheiden?

Du darfst dein Unternehmen nicht ohne Angabe einer Rechtsform führen! Natürlich unterscheiden sich die Möglichkeiten der Rechtsformen von Gewerbetreibenden zu denen von Freiberufler:innen, aber grundsätzlich musst du bei der Anmeldung deines Unternehmens entweder eine Form angeben oder Behörden stufen dich als Einzelunternehmer:in bzw. Gesellschafter:in bürgerlichen Rechts ein.

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Welche Rechtsformen gibt es?

Gerade wenn du ganz am Anfang bist und dein eigenes Unternehmen gründen willst, stehst du vor der Qual der Wahl und musst dich für eine Rechtsform entscheiden. Eine ähnliche Entscheidung blüht dir allerdings auch, wenn dein Unternehmen zum Beispiel stark wächst oder es entscheidende Veränderungen gibt. Wenn du dich einmal festgelegt hast, heißt das schließlich nicht, dass du für immer unter derselben Rechtsform handelst. Alle Entscheidungen hängen von den Bedingungen und Zielen deines Unternehmens ab. Die gängigsten haben wir dir deshalb hier mal aufgelistet – let´s go! 💪🏼

Kurze Bemerkung am Rande: Der Vollständigkeit halber sind hier zwar alle gängigen Rechtsformen aufgeführt, für die Gründung eines kleinen Unternehmens macht natürlich nicht jede Sinn. Dazu auch im Fazit mehr!😊

Einzelunternehmen

Diese Rechtsform gehört zu den häufigsten in Deutschland, da sie einfach und unkompliziert ist. Besonders für dich als Freiberufler:in oder eben Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute eignet sich ein Einzelunternehmen, da du deine Tätigkeit nebenberuflich oder in Vollzeit ausüben kannst und die komplette Kontrolle bei dir liegt. Ein Nachteil ist allerdings, dass du mit deinem Privatvermögen haftest.

Personengesellschaften 

Wenn du als Team aus Freelancer:innen startest oder dich mit Partner:innen zusammenschließt, eignet sich eine Rechtsform der Personengesellschaft. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • OHG – Offene Handelsgesellschaft
  • PartG – Partnergesellschaft
  • KG – Kommanditgesellschaft

Bei der GbR ist kein Mindestkapital erforderlich und du haftest als Teilhaber:in mit dem Gesellschafts- und Privatvermögen. Diese Rechtsform eignet sich besonders für Geschäftspartnerschaften bei freien Berufen, Arbeitsgemeinschaften oder Kleingewerbe. Also könnte auch diese Rechtsform für dich erstmal passend sein. Dabei musst du nur beachten, dass du die GbR nicht mit Nicht-Freiberufler:innen schließen kannst.

Die gleichen Voraussetzungen gelten auch für die OHG – sie richtet sich allerdings nur an Kaufleute.

Bei der PartG sieht es allerdings wieder etwas anders aus: Es handelt sich hierbei um eine Rechtsform für Freiberufler:innen, die zwar Kooperationen mit anderen Unternehmen bzw. Partner:innen zulässt, in der du aber trotzdem selbstständig handeln kannst. Das besondere hierbei ist, dass das Berufsrecht greift. Wenn du also eine Partnerschaft schließen willst, muss dein:e Partner:in ein:e passende:r Berufsangehörige:r sein. 

Es ist kein Mindestkapital erforderlich und die Partnergesellschaft haftet bis auf Ausnahmen mit dem Gesellschaftsvermögen.

Eine Kommanditgesellschaft ist dann das Richtige für dich, wenn du zusätzliches Startkapital benötigst, grundsätzlich aber die Kontrolle haben möchtest und eigenverantwortlich handelst. Es gibt also Kommanditist:innen, die sich finanziell am Unternehmen beteiligen und nur mit ihrem jeweiligen Beitrag haften. Du als Unternehmer:in dagegen haftest mit deinem gesamten Vermögen.

Kapitalgesellschaften

Anders als Personengesellschaften sind Kapitalgesellschaften haftungsbeschränkt und das Kapital steht im Mittelpunkt:

  • GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • UG – Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt
  • AG – Aktiengesellschaft

Die GmbH ist eine Rechtsform, die besonders bei mittelständischen Betrieben häufig vorkommt. Für die GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 € notwendig, wovon die Hälfte bereits bei der Gründung eingezahlt werden muss. Außerdem muss diese Rechtsform mindestens eine:n Geschäftsführer:in haben, der:die das Unternehmen nach außen hin repräsentiert. Im Gegensatz zu Personengesellschaften haften die Gesellschafter:innen hierbei nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern mit dem Gesellschaftsvermögen – wie der Name bereits impliziert. Sofern die Stammeinlage erbracht werden kann, ist der einzige Nachteil, dass sich die Gründung etwas aufwendiger darstellt und du gewerbesteuerpflichtig bist. Zum Beispiel muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden und anschließend unterliegt die GmbH fortlaufend der Bilanzierungspflicht nach dem HGB.

Bei der UG handelt es sich um keine eigene Rechtsform, sondern um eine Variante der GmbH. Auch hier muss die Organisation von mindestens einem:einer Gesellschafter:in gegründet werden, nur beträgt das Stammkapital mindestens 1 €! Du kannst es dir also wahrscheinlich selbst schon denken, die UG eignet sich besonders für kleine Unternehmen mit geringerem Kapital, die ihre Haftung beschränken möchten. Bis zu einem Betrag von 25.000 € müssen allerdings 25 % des Gewinns in eine gesetzliche Rücklage eingezahlt werden. Ab diesem Punkt steht nämlich das Stammkapital für eine GmbH, wie wir im vorherigen Absatz gelernt haben. Natürlich kann die UG spätestens dann in eine GmbH umgewandelt werden.

Und zu guter Letzt die AG: Bei dieser Rechtsform spricht man nicht von Gesellschafter:innen, sondern von Aktionär:innen. Sie erwerben also Aktien, die gleichzeitig Anteile der Gesellschaft darstellen und die Aktionär:innen zu Miteigentümer:innen machen. Der Unternehmensgewinn wird anschließend in Form von Dividenden an die Aktionär:innen ausgeschüttet und auch ihr Mitbestimmungsrecht hängt von ihren Anteilen bzw. der Höhe ihrer Anteile ab.

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Wie entscheide ich mich jetzt für eine Rechtsform? – Fazit📍

Der wichtigste Unterschied ist, dass du bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit deinem persönlichen Vermögen haftest, während bei Kapitalgesellschaften nur auf die Einlagen zurückgegriffen werden kann. Außerdem hängt deine Entscheidung von dem Kapital ab, welches dir zur Verfügung steht. Wir wissen ja schließlich nun, dass du für eine GmbH beispielsweise ein Mindeststammkapital von 25.000 € benötigst. Bei der Gründung einer solchen Rechtsform liegt generell ein aufwendigerer Prozess vor, da deine Unterlagen und Verträge notariell abgesegnet werden müssen.

Es ist also super schwierig, sich mal eben so für eine Rechtsform zu entscheiden, da ganz viele Kriterien die Entscheidung beeinflussen. Grundsätzlich ist das Einzelunternehmen die beliebteste Rechtsform für Neu-Gründer:innen. Die Anmeldung ist hierbei schnell und einfach beim Finanzamt abgewickelt. Zu einem späteren Zeitpunkt kannst du deine Rechtsform natürlich immer noch umändern – je nachdem, wie sich die Situation des Unternehmens ändert.

In jedem Fall solltest du dich genau über die jeweiligen Gründungskosten, Berufsrechte und Voraussetzungen informieren.

Ansonsten ist es auch kein Weltuntergang, falls du dich anfangs nicht für die optimale Rechtsform für dich entschieden hast, denn dein Geschäftsmodell ist viel, viel wichtiger! Spätestens, wenn du merkst, wie gut dein Business ankommt, kannst du die Form jederzeit ändern. Einfach mal machen!💪🏼

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