Freelancen als Minderjährige:r – das musst du wissen!
Bürokratie

Freelancen als Minderjährige:r – das musst du wissen!

Jacob
Jacob

Gastautor

· April 2021

· aktualisiert September 2023

Reisen nach dem Abi, Aufstocken des Taschengelds oder einfach nur zum Zeitvertreib – es gibt viele Gründe, schon vor dem 18ten Geburtstag ein bisschen Geld zu verdienen. Du hast aber keine Lust, Bratwürste zu verkaufen oder Kaffee auszuschenken, sondern willst dich selbst verwirklichen? Wir erklären dir in diesem Artikel, wie du als Freelancer:in deine Talente auch schon vor der Volljährigkeit zu Geld machen kannst und welche Aufträge dir bei Junico zur Verfügung stehen.

Freelancen als Minderjährige:r – so machst du dich selbstständig

Was du zunächst wissen solltest: Als minderjährige Person bist du noch nicht voll geschäftsfähig! Das heißt, du kannst nicht auf eigene Faust ein Gewerbe gründen, sondern brauchst die Zustimmung deiner Eltern und die des zuständigen Familiengerichts. Doch nicht für alle selbstständigen Tätigkeiten musst du direkt ein Gewerbe gründen. Wenn du als Texter:in, Web-Developer:in, oder Grafikdesigner:in deine Dienstleistungen anbieten möchtest, kannst du dir diese Schritte sparen! Du musst dich lediglich bei deinem lokalen Finanzamt als Freiberufler:in melden. Falls du noch Fragen hast, keine Angst, wir gehen auf beide Wege, die Gewerbe-Gründung sowie das Freiberufler:innen-Dasein, noch genauer ein.

Kindergeld und Krankenversicherung 🧑🏼‍⚖️

Erst einmal sollten wir aber über Dinge sprechen, die dich in jedem Fall betreffen werden, wenn du als Minderjährige:r freelancen möchtest. Falls du dachtest, dein Kindergeld würde wegfallen, sobald du erwerbstätig bist, kannst du aufatmen! Dir – beziehungsweise deiner Familie – steht, auch wenn du schon Geld verdienst, weiterhin das Kindergeld zu. Bei der Krankenversicherung gibt es allerdings ein paar Dinge zu beachten. Da du wahrscheinlich über deine Familie mitversichert bist, ist es wichtig zu wissen, wann genau deine Versicherung dich als hauptberufstätig einstufen würde.

Dann würdest du nämlich aus deiner Familienversicherung herausfallen und müsstest dich selbst versichern. Wo genau diese Grenze ist, besprichst du am besten selbst mit deiner Versicherung; ein kurzer Anruf oder eine E-Mail sollten da genügen! Sofern du nicht mehr als 440 € verdienst und weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitest, dürfte es hier allerdings auch keine Bedenken geben.

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Freelancen als Minderjährige:r – Freiberufler:in oder doch Gewerbeanmeldung?

Bevor wir genau darauf eingehen, was du als Freiberufler:in beachten musst, klären wir den Unterschied zwischen einer freiberuflichen Tätigkeit und einem Gewerbe. Als Freiberufler:in bist du selbstständig mit einem Job aus einem bestimmten Katalog an Berufen und arbeitest auf Honorarbasis. Meist sind das Berufe, die klassisch dem Dienstleistungssektor zugeordnet werden, also zum Beispiel:

  • Bildbearbeitung
  • journalistische Tätigkeiten
  • künstlerisches Schaffen

Du hast noch Fragen zu diesem Katalog und was genau wozu zählt? Wir haben hier schon etwas für dich vorbereitet. Wenn du eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder eine UG (Unternehmergesellschaft) gründen möchtest, um deine Dienstleistungen zu verkaufen, musst du ein Gewerbe anmelden. Auch ein Webshop oder Affiliate Marketing benötigen eine Gewerbeanmeldung, wobei nicht zwingend eine Kapitalgesellschaft gegründet werden muss. Zu Beginn tut es meist ein Kleingewerbe.

Freelancen als Minderjährige:r und als Freiberufler:in durchstarten

Du willst in einem dieser Katalogberufe freelancen, obwohl du noch nicht volljährig bist? Das ist tatsächlich relativ einfach, du musst dich nur mit dem Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung bei deinem Finanzamt selbstständig melden. Wir haben schon mal alle Informationen, die du zu diesem Fragebogen brauchst, in diesem Artikel zusammengefasst!

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Minderjährige sich nicht selbst auf der Elster-Plattform registrieren können! Daher sollte das Elster-Konto eines Elternteils zur elektronischen Übermittlung genutzt werden und deine Eltern müssten so eine zweite Steuererklärung für dich abgeben.

Du hast die Bestätigung des Finanzamts und willst jetzt bei Junico richtig durchstarten? Wir stehen dir, so gut es geht, zur Seite! Leider kannst du bei uns als minderjährige Person keine „normalen“ Aufträge annehmen. Dies hängt mit den Bestimmungen unseres Zahlungsanbieters zusammen. Pro-Aufträge kannst du aber trotzdem annehmen, da diese anders als die „normalen“ Aufträge bearbeitet werden. Wir freuen uns also auf deine Registrierung, um dich auf den perfekten Start ins Freelancer:innen-Leben vorzubereiten.🥳

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Gewerbeanmeldung: So klappt‘s mit dem eigenen Betrieb, wenn du als Minderjährige:r freelancen willst

Zugegeben, der Weg zu deinem eigenen Gewerbe ist nicht ganz so einfach, aber keineswegs unmöglich! Als Erstes brauchst du die Zustimmung deiner Eltern, wenn du ein Gewerbe gründen möchtest; einmal erbracht, können sie diese auch nicht ohne Zustimmung des Familiengerichts wieder zurückziehen. Danach benötigst du noch die Zustimmung des zuständigen Familiengerichts.

Das klingt erst einmal einschüchternd, aber wenn du gut vorbereitet bist, sollte auch das keine große Hürde darstellen! Im ersten Schritt solltest du, wenn du noch schulpflichtig bist, die Bestätigung deiner Schule einholen, dass du dein Vorhaben mit der Schulpflicht und den Leistungsanforderungen der Schule vereinbaren kannst. Diese Bestätigung fügst du dann deinem Antrag, mit der Zustimmung deiner Eltern bei.

Als Nächstes kommt der wahrscheinlich herausforderndste Schritt: Das Gespräch mit einem:einer Rechtspfleger:in zur Bestätigung deiner Geschäftstauglichkeit. Hierbei musst du diese:n Rechtspfleger:in davon überzeugen, dass du das Zeug dazu hast, dein eigenes Gewerbe zu führen, dass dein Geschäftsplan genügend Absicherungen für dich bereithält und du dir der Risiken deines Vorhabens bewusst bist. Im Prinzip will das Familiengericht sehen, dass du weißt, was du tust. Mach dir am besten einen Plan für dieses Gespräch, sprich mit deinen Eltern und/oder anderen Vertrauenspersonen darüber und bereite dich so auf das Gespräch vor. Sobald du das Familiengericht davon überzeugt hast, dass du dir bei deiner Gründung wirklich Gedanken gemacht hast, steht deiner Gewerbeanmeldung nichts mehr im Wege.

Gewerbe mit Beteiligung der Eltern

Deine Eltern wollen dich dein Gewerbe nicht allein gründen lassen, sondern wollen Teil deines Vorhabens sein? Dann brauchst du anstatt der Zustimmung deiner Eltern die Zustimmung eines:einer Ergänzungspfleger:in, mit der du dann den Antrag ans Familiengericht stellst. 🧑🏼‍⚖️

Gewerbegründung während deiner Ausbildung

Als minderjährige Person in einer Berufsausbildung gelten für dich besondere Regeln. Ähnlich wie in der Schule darf auch hier dein Vorhaben deine Tätigkeit in der Ausbildung nicht zu sehr einschränken. Ist dies der Fall, so hat deine Ausbildungsstelle das Recht, dein Vorhaben zu verweigern. Zusätzlich solltest du 20 Wochenstunden nicht überschreiten, da es sonst nicht mehr als Nebengewerbe zählt! Außerdem wird dein Einkommen mit deiner Berufsausbildungsbeihilfe verrechnet, sobald du den Freibetrag von 255 € überschreitest.

Freelancen als Minderjährige:r – geht das jetzt? Das Fazit📌

Also bringen wir es nochmal auf den Punkt: Du kannst auch, obwohl du nicht volljährig bist, selbstständig werden! Dafür gibt es zwei Optionen: Entweder du gründest ein Gewerbe mit Zustimmung deiner Eltern und des Familiengerichts, oder du meldest dich als Freiberufler:in bei deinem lokalen Finanzamt als selbstständig an. Du willst noch weitere Infos, wie der Start als Freelancer:in gelingt? Checke doch mal unsere Freelance Academy aus!

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* Die Inhalte dieses Artikels haben wir mit großer Sorgfalt erstellt (Aktualisierung am 03.06.2022). Trotzdem übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen, übernehmen wir nicht.

Häufig gestellte Fragen

  • Erhalte ich als minderjährige:r Freelancer:in weiterhin Kindergeld?

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    Falls du dachtest, dein Kindergeld würde wegfallen, sobald du erwerbstätig bist, kannst du aufatmen! Dir – beziehungsweise deiner Familie – steht, auch wenn du schon Geld verdienst, weiterhin das Kindergeld zu.

  • Wie melde ich als Minderjährige:r ein Gewerbe an?

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    Zugegeben, der Weg zu deinem eigenen Gewerbe ist nicht ganz so einfach, aber keineswegs unmöglich! Als Erstes brauchst du die Zustimmung deiner Eltern, wenn du ein Gewerbe gründen möchtest; einmal erbracht, können sie diese auch nicht ohne Zustimmung des Familiengerichts wieder zurückziehen. Danach benötigst du noch die Zustimmung des zuständigen Familiengerichts. Im ersten Schritt solltest du, falls du noch schulpflichtig bist, die Bestätigung deiner Schule einholen, dass du dein Vorhaben mit der Schulpflicht und den Leistungsanforderungen der Schule vereinbaren kannst. Diese Bestätigung fügst du dann deinem Antrag, mit der Zustimmung deiner Eltern bei.

    Als Nächstes kommt der wahrscheinlich herausforderndste Schritt: Das Gespräch mit einem:einer Rechtspfleger:in zur Bestätigung deiner Geschäftstauglichkeit. Sobald du das Familiengericht davon überzeugt hast, dass du dir bei deiner Gründung wirklich Gedanken gemacht hast, steht deiner Gewerbeanmeldung nichts mehr im Wege.

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Jacob

Jacob

Gastautor

Jacob studiert Anglistik und Politikwissenschaft in Greifswald. Für Freelance Junior ist er im Zuge seines Praktikums mit allem betraut was Texte beinhaltet. In seiner Freizeit reist er gerne und kocht viel.

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