In diesem Artikel
Inhaltsverzeichnis zum Thema Studentenstatus
- Wer bekommt den Studentenstatus – und wer nicht?
- Diese Vorteile genießt du mit dem Studentenstatus
- Was muss ich beachten, um den Studentenstatus nicht zu verlieren?
- Mit dem Studentenstatus im Rahmen der 20-Stunden-Regelung arbeiten: Beschäftigungsarten für Studierende
- Praxisphasen und Pflichtpraktika mit dem Studentenstatus
- 📌Das Fazit zum Studentenstatus
Als immatrikulierte:r Student:in genießt du einige Vorteile: Sobald du deinen Studentenausweis zückst, erhältst du Vergünstigungen im Kino oder an der Theaterkasse. Mancherorts kannst du sogar kostenfrei die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Auch vor der Sozialversicherung wirst du als Studierende:r besonders behandelt, denn der Studentenstatus befreit dich von der Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge.
Kompliziert wird es, wenn du neben deinem Studium arbeiten möchtest. In diesem Fall solltest du ein paar Dinge beachten, um deinen Studentenstatus nicht zu gefährden.
Erfahre hier alles Wichtige rund um das Thema Studentenstatus.
Wer bekommt den Studentenstatus – und wer nicht?
Zunächst sollte geklärt werden, wer überhaupt dazu berechtigt ist, einen Studentenstatus inne zu haben. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht gelten alle Personen, die sich an einer Universität, (Fach-)Hochschule oder Fachschule immatrikulieren, als Student:innen. Mit der Einschreibung an einer solchen oder vergleichbaren Bildungseinrichtung wird dir in der Regel auch ein Studentenausweis ausgehändigt. Damit giltst du offiziell – und vor allem vor der Sozialversicherung – als Studierende:r und erhältst den Studentenstatus.
Es gibt jedoch auch studierende Personengruppen, die kein Anrecht auf den Studentenstatus haben. Dazu zählen in erster Linie Gasthörer:innen, die offiziell keine ordentlichen Studierenden sind. Gasthörer:innen besuchen Lehrveranstaltungen aus Eigeninteresse und erbringen keine Leistungsnachweise. Auch Studierende, die einer staatlich nicht anerkannten Hochschule angehören, erhalten sozialversicherungsrechtlich gesehen keinen Studentenstatus.
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Diese Vorteile genießt du mit dem Studentenstatus
Mit deiner Immatrikulation hast du vor der Sozialversicherung einen besonderen Status inne. Als Student:in bist du von den Abgaben der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit. Wenn du neben deinem Studium einem Job nachgehst, macht sich die Vergünstigung auf deiner Lohnabrechnung bemerkbar: Keine Sozialversicherungs-Abzüge bedeuten für dich mehr Geld auf dem Konto. Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmer:innen bleibt dir am Ende also deutlich mehr deines hart verdienten Lohns. Dies gilt übrigens auch für freiberufliche Tätigkeiten.
Davon abgesehen profitierst du als anerkannte:r Student:in auch im außeruniversitären Leben von zahlreichen Vergünstigungen: In vielen Städten kannst du mit deinem Semesterticket kostenfrei - oder zumindest vergünstigt - den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, wodurch du mobil bist, ohne viel Geld auszugeben. Auch in deiner Freizeit erhältst du mit deinem Studentenausweis eine Menge Rabatte – so kannst du beispielsweise im Restaurant, Schwimmbad oder Kino deinen ohnehin schmalen Geldbeutel schonen.
Was muss ich beachten, um den Studentenstatus nicht zu verlieren?
Um bis zum Ende deines Studentendaseins alle Vorteile auszuschöpfen, ist es wichtig, den Studentenstatus zu wahren. Du bist nur dann von den Abgaben der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit, wenn du tatsächlich „hauptberuflich“ deinem Studium nachgehst und als ordentlicher Studierende:r eingestuft wirst. Bestenfalls gibst du deinen Studentenstatus erst mit dem Ende deines Studiums auf.
Die 20-Stunden-Regelung
Sobald du neben deinem Studium Geld verdienst, musst du ein paar Dinge beachten, um deinen Studentenstatus nicht zu gefährden. Hier kommt die berüchtigte 20-Stunden-Regelung ins Spiel: Wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, zählst du vor der Sozialversicherung nicht mehr als ordentliche:r Student:in – und du verlierst den Studentenstatus. Denn dann steht dein Studium aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht nicht mehr im Vordergrund und du musst genau wie andere Arbeitnehmer:innen Beiträge zahlen.
Aber auch bei der 20-Stunden-Regelung gibt es Ausnahmen, die es dir als Student:in erlauben, mehr zu arbeiten. Das Limit entfällt bei einer befristeten Beschäftigung (mehr dazu weiter unten) und wenn du die 20-Stunden-Grenze nicht länger als 26 Kalenderwochen überschreitest.
Auch wenn du am Wochenende und in den Abend- oder Nachtstunden jobbst, ist es dir möglich, mehr als 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Doch hier ist Vorsicht geboten: Du musst weiterhin nachweisen, dass deine Hauptbeschäftigung dem Studium gilt – der Studentenjob am Abend oder Wochenende muss also befristet sein oder darf maximal 26 Kalenderwochen ausgeübt werden. Wenn du diese Zahlen und Regelungen beachtest, bist du auf der sicheren Seite.
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Zwangsexmatrikulation verhindern
Du kannst deinen Studentenstatus aber auch auf anderem Wege verlieren – durch die Zwangsexmatrikulation deiner Hochschule. Das bedeutet, dass du vor dem eigentlichen Ende deines Studiums ausgeschrieben wirst und kein:e Student:in mehr bist.
Gründe für die Zwangsexmatrikulation können beispielsweise Folgende sein:
- Du hast dich nicht frist- und ordnungsgemäß zum nächsten Semester zurückgemeldet.
- Erforderliche Beiträge oder Gebühren sind nicht von dir bezahlt worden.
- Du hast eine Prüfungsfrist nicht eingehalten und die erforderliche Studienleistung endgültig nicht bestanden.
- Du konntest keinen Leistungsnachweis erbringen, der in der Prüfungsordnung deines Studiengangs vorgesehen ist.
- Dein Studium zieht sich zu lange hin: Du überschreitest die begrenzte Anzahl an Fachsemestern.
Als Studierende:r solltest du also einige Punkte beachten, um keine Zwangsexmatrikulation zu riskieren. So bewahrst du dir bis zum Ende deiner Studienzeit den Studentenstatus.
Mit dem Studentenstatus im Rahmen der 20-Stunden-Regelung arbeiten: Beschäftigungsarten für Studierende
Der klassische 450 €-Minijob
Wenn du als studentische Aushilfe tätig bist, gehst du in der Regel einem klassischen Minijob nach. Dabei verdienst du monatlich maximal 450 € und bist von den Beiträgen der Sozialversicherung sowie steuerlichen Abgaben befreit. Als Minijobber:in kannst du dich außerdem von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Auch bei dem klassischen 450 € Job dürftest du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten – wobei das bei einer Bezahlung mit Mindestlohn rechnerisch gar nicht möglich ist.
Eine Auswahl an 450 € Minijobs kannst du auf verschiedenen Jobbörsen im Internet finden, wie zum Beispiel StudentJob. Hier gibt es zahlreiche Angebote für deine Stadt, von zahlreichen bekannten Firmen.
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Nebenjob als Werkstudent:in
Eine weitere Möglichkeit an Geld zu kommen, die viele Studierende wahrnehmen, ist die Werkstudenten-Tätigkeit. Als Werkstudent:in kannst du gleichzeitig Geld verdienen und dein Theorie-Wissen aus der Uni in die Praxis umsetzen. Der Vorteil dieser Beschäftigungsart liegt darin, dass du im Monat mehr als 450 € verdienen darfst, ohne Sozialversicherungsabgaben zahlen zu müssen. Doch auch bei einer Anstellung als Werkstudent:in soll dein Studium weiter im Vordergrund stehen, weshalb du die 20 wöchentlichen Arbeitsstunden während des Semesters nicht überschreiten darfst. In der vorlesungsfreien Zeit spielen die geleisteten Arbeitsstunden pro Woche hingegen keine Rolle.
Werkstudentenjobs passend zu deinem Studiengang kannst du zum Beispiel auf Jobbird, Campusjäger oder Studentenjob finden. Hier kannst du die Jobs direkt nach deinem Studiengang filtern und so deine perfekte Werkstudentenstelle finden.
Eine kurzfristige Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung – wie ein Ferienjob in der vorlesungsfreien Zeit – bietet sich für Studierende gut an, um Geld zu verdienen und gleichzeitig den Studentenstatus zu wahren. Denn als kurzfristig Beschäftigte:r darfst du mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, ohne in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgabepflichtig zu sein.
Kurzfristig beschäftigt bist du dann, wenn bereits zu Beginn deiner Anstellung feststeht, dass du nicht länger als 3 Monate oder 70 Kalendertage Arbeitnehmer:in sein wirst. Du erhältst also einen befristeten Arbeitsvertrag und wirst vor der Sozialversicherung weiterhin als ordentliche:r Studierende:r eingestuft.
Freelancen neben dem Studium
Als studentische:r Freelancer:in kannst du dir deine Arbeitszeit größtenteils selbst einteilen. Du hast also mehr Freiheit, was die Work-Life-Uni-Balance anbelangt. Doch dein Studium darf auch als Freelancer:in nicht in den Hintergrund rücken, weshalb du dich während des Semesters an die 20-Stunden-Regelung halten solltest. In der vorlesungsfreien Zeit entfällt die Grenze dann auch bei dieser Nebentätigkeit.
Bekanntermaßen hat Freelancen den großen Vorteil, dass du es selbst in der Hand hast, wie viele Aufträge du neben der Uni annimmst. Deine wöchentlichen Arbeitsstunden kannst du ebenfalls selbst bestimmen. Offiziell festgehalten werden deine Stunden höchstens auf deinen eigenen Rechnnungen. Dass du deinen Studentenstatus als Freelancer:in verlierst, ist also unwahrscheinlich.
Praxisphasen und Pflichtpraktika mit dem Studentenstatus
Wenn in deiner Studienordnung eine Praxisphase vorgesehen ist, musst du dir im Grunde keine Gedanken über die Gefährdung des Studentenstatus machen. Für die Sozialversicherung spielen bei einem vorgeschriebenen Praktikum weder die Arbeitszeit noch das Arbeitsentgelt eine Rolle. Du bist auch als Praktikant:in weiterhin von den Beiträgen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie der Rentenversicherung befreit, da du die Arbeitszeit für dein Studium ableistest. Geeignete Pflichtpraktika kannst du ebenfalls auf Online-Plattformen, wie Campusjäger, finden.
📌Das Fazit zum Studentenstatus
Der Studentenstatus bietet dir einige Vorteile, mit denen du günstiger durch deine Uni-Jahre kommst. Vor allem sparst du dir die Abgaben bei der Sozialversicherung. Sobald du eine Nebentätigkeit aufnimmst, gilt es jedoch, auf die genauen Regelungen zu achten.
Maßgeblich ist die Art deiner Nebenbeschäftigung – ob Minijob, Werkstudenten-Tätigkeit, kurzfristige Beschäftigung oder Freelancing – und die wöchentliche Arbeitszeit, die du dafür aufbringst. Um den Studentenstatus nicht zu verlieren, muss dein Studium immer als Hauptbeschäftigung gelten. Wenn du stets die berüchtigte 20-Stunden-Grenze beachtest, ist dir dein Sonderstatus als Studierende:r sicher.
Mehr zum Thema Studium und Nebenjob liest du in unserem Artikel Freelancer vs. Werkstudenten – wie kann ich meine Studentenkasse am besten füllen?.
Häufig gestellte Fragen
Wer bekommt den Studentenstatus – und wer nicht?
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht gelten alle Personen, die sich an einer Universität, (Fach-)Hochschule oder Fachschule immatrikulieren, als Studentinnen. Mit der Einschreibung an einer solchen oder vergleichbaren Bildungseinrichtung wird dir in der Regel auch ein Studentenausweis ausgehändigt. Damit giltst du offiziell – und vor allem vor der Sozialversicherung – als Studierender und erhältst den Studentenstatus.
Es gibt jedoch auch studierende Personengruppen, die kein Anrecht auf den Studentenstatus haben. Dazu zählen in erster Linie Gasthörerinnen, die offiziell keine ordentlichen Studierenden sind. Gasthörerinnen besuchen Lehrveranstaltungen aus Eigeninteresse und erbringen keine Leistungsnachweise. Auch Studierende, die einer staatlich nicht anerkannten Hochschule angehören, erhalten sozialversicherungsrechtlich gesehen keinen Studentenstatus.
Diese Vorteile genießt du mit dem Studentenstatus
Mit deiner Immatrikulation hast du vor der Sozialversicherung einen besonderen Status inne. Als Studentin bist du von den Abgaben der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit. Wenn du neben deinem Studium einem Job nachgehst, macht sich die Vergünstigung auf deiner Lohnabrechnung bemerkbar: Keine Sozialversicherungs-Abzüge bedeuten für dich mehr Geld auf dem Konto. Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmerinnen bleibt dir am Ende also deutlich mehr deines hart verdienten Lohns.
Davon abgesehen profitierst du als anerkannter Studentin auch im außeruniversitären Leben von zahlreichen Vergünstigungen: In vielen Städten kannst du mit deinem Semesterticket kostenfrei - oder zumindest vergünstigt - den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, wodurch du mobil bist, ohne viel Geld auszugeben. Auch in deiner Freizeit erhältst du mit deinem Studentenausweis eine Menge Rabatte – so kannst du beispielsweise im Restaurant, Schwimmbad oder Kino deinen ohnehin schmalen Geldbeutel schonen
Was muss ich beachten, um den Studentenstatus nicht zu verlieren?
Um bis zum Ende deines Studentendaseins alle Vorteile auszuschöpfen, ist es wichtig, den Studentenstatus zu wahren. Du bist nur dann von den Abgaben der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit, wenn du tatsächlich „hauptberuflich“ deinem Studium nachgehst und als ordentlicher Studierende:r eingestuft wirst. Bestenfalls gibst du deinen Studentenstatus erst mit dem Ende deines Studiums auf.
Der klassische 450€-Minijob
Wenn du als studentische Aushilfe tätig bist, gehst du in der Regel einem klassischen Minijob nach. Dabei verdienst du monatlich maximal 450€ und bist von den Beiträgen der Sozialversicherung sowie steuerlichen Abgaben befreit. Als Minijobber:in kannst du dich außerdem von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Auch bei dem klassischen 450€-Job dürftest du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten – wobei das bei einer Bezahlung mit Mindestlohn rechnerisch gar nicht möglich ist.
Nebenjob als Werkstudent:in
Eine weitere Möglichkeit an Geld zu kommen, die viele Studierende wahrnehmen, ist die Werkstudenten-Tätigkeit. Als Werkstudentin kannst du gleichzeitig Geld verdienen und dein Theorie-Wissen aus der Uni in die Praxis umsetzen. Der Vorteil dieser Beschäftigungsart liegt darin, dass du im Monat mehr als 450€ verdienen darfst, ohne Sozialversicherungsabgaben zahlen zu müssen. Doch auch bei einer Anstellung als Werkstudentin soll dein Studium weiter im Vordergrund stehen, weshalb du die 20 wöchentlichen Arbeitsstunden während des Semesters nicht überschreiten darfst. In der vorlesungsfreien Zeit spielen die geleisteten Arbeitsstunden pro Woche hingegen keine Rolle.
Freelancen neben dem Studium
Als studentischer Freelancerin kannst du dir deine Arbeitszeit größtenteils selbst einteilen. Du hast also mehr Freiheit, was die Work-Life-Uni-Balance anbelangt. Doch dein Studium darf auch als Freelancerin nicht in den Hintergrund rücken, weshalb du dich während des Semesters an die 20-Stunden-Regelung halten solltest. In der vorlesungsfreien Zeit entfällt die Grenze dann auch bei dieser Nebentätigkeit. Bekanntermaßen hat Freelancen den großen Vorteil, dass du es selbst in der Hand hast, wie viele Aufträge du neben der Uni annimmst. Deine wöchentlichen Arbeitsstunden kannst du ebenfalls selbst bestimmen. Offiziell festgehalten werden deine Stunden höchstens auf deinen eigenen Rechnnungen. Dass du deinen Studentenstatus als Freelancerin verlierst, ist also unwahrscheinlich.
Praxisphasen und Pflichtpraktika
Wenn in deiner Studienordnung eine Praxisphase vorgesehen ist, musst du dir im Grunde keine Gedanken über die Gefährdung des Studentenstatus machen. Für die Sozialversicherung spielen bei einem vorgeschriebenen Praktikum weder die Arbeitszeit noch das Arbeitsentgelt eine Rolle. Du bist auch als Praktikant:in weiterhin von den Beiträgen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie der Rentenversicherung befreit, da du die Arbeitszeit für dein Studium ableistest.