Gastautor
· Januar 2016
· aktualisiert Juni 2023
Wenn du dich neben dem Studium selbstständig machen solltest, sammelst du wertvolle, studiennahe Erfahrungen. Du kannst deine Zeit frei einteilen und später mit einem interessanten Portfolio auftrumpfen. Beim Berufseinstieg überspringst du Praktika und Volontariate. Und – als kleines Sahnehäubchen – sind Aufträge besser vergütet als jeder Studentenjob in einer Bar oder im Supermarkt.
Wo der Haken ist? Nun ja – für ein regelmäßiges Einkommen müsstest du deine Dienste natürlich effektiv bewerben. Glücklicherweise nimmt dir Junico nun diese Arbeit ab: Als erstes Projekt seiner Art möchte Junico Auftraggeber interessanter Projekte und selbstständige Studierende zusammenbringen. Dich selbstständig zu machen, ist einfacher als du denkst und eröffnet dir die Möglichkeit, jederzeit als freier Mitarbeiter für Zeitungen, Online-Agenturen oder andere Unternehmen tätig zu werden.
Entscheidest du dich für deinen Schritt in die Selbstständigkeit, begleiten wir dich von der Anmeldung deiner Selbstständigkeit bis zum Abschluss eines Auftrags und der anschließenden Rechnungsstellung. Und das kommt auf dich zu:*
Als erstes solltest du die Tätigkeiten evaluieren, die du einem Auftraggeber anbieten kannst. Welche Vorerfahrungen hast du und kannst du diese gewinnbringend einsetzen? Hast du ein persönliches Interesse an dem Themengebiet und bildest du dich regelmäßig weiter?
Die gute Nachricht zuerst: Für die meisten Gründer ist diese Frage gar nicht relevant. Gewerbesteuer und aufwendige Aufzeichnungspflichten fallen nämlich erst bei Gewinnen und Umsätzen an, von denen Gründer, die sich grade selbstständig machen, in der Regel nur träumen können.
Wenn du dich als Gewerbetreibender selbstständig machen solltest, ist es notwendig, dein Gewerbe vor der steuerlichen Erfassung anzumelden. Die Gewerbeanmeldung kann man sich als Vordruck auf der Website des zuständigen Gewerbeamts ausdrucken oder direkt vor Ort mit Unterstützung des Personals ausfüllen. Hier werden nur wenige Infos benötigt: Persönliche Daten sowie Beginn und Art der Tätigkeit. Das Tätigkeitsfeld solltest du möglichst weit definieren, um späteren Gewerbeummeldungen vorzubeugen. Du benötigst deinen Personalausweis und einen Verwaltungsbetrag, der bei ca. 30 Euro liegt – dieser variiert von Gemeinde zu Gemeinde.
Möchtest du als Freiberufler arbeiten, kannst du dir diesen Schritt sparen und direkt mit der steuerlichen Erfassung loslegen.
Das sieht nach mehr Arbeit aus, als es ist: Die meisten Angaben des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung sind für dich nicht relevant und können übersprungen werden.
Wenn du viele private Kunden und geringe Investitionen hast, empfiehlt sich die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung, im Rahmen derer du keine Umsatzsteuer auf deine Umsätze ausweisen musst. Die Kleinunternehmerregelung kann allerdings nur beantragt werden, wenn deine Umsätze im aktuellen Geschäftsjahr nicht 22.000 Euro überschreiten werden (dieser Wert wurde zum 01.01.2020 von 17.500 € auf 22.000 Euro angehoben – war dein erstes Geschäftsjahr 2019 gilt der ältere Wert). Außerdem muss gegeben sein, dass deine Umsätze im folgenden Geschäftsjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten werden. Einkommensteuer musst du zahlen, sobald dein Jahresgewinn den Einkommensteuerfreibetrag überschreitet. Dieser lag im Jahr 2019 bei 9.168 Euro – und liegt 2020 bei 9.408 Euro. Die Höhe der von dir zu zahlenden Einkommensteuer richtet sich nach der Höhe deines Steuertarifs. Aber keine Angst, du versteuerst nur die Gewinne ab diesem Betrag - der allgemeine Glaube, dass man mit einem Schlag wahnsinnig viele Steuern bezahlen muss, wenn man sich selbstständig macht, ist also nicht wahr.
Ab jetzt kannst du dich zurücklehnen: Wir versorgen dich regelmäßig mit neuen Aufträgen, die zu deinem Tätigkeitsprofil passen. Sagt dir ein Auftrag zu, kannst du dich mit einem kleinen (aber feinen) Bewerbungstext, der zusammen mit deinem Profil an den Auftraggeber gesendet wird, bewerben. Beachte, dass ein gut gepflegtes Profil deine Chancen auf einen Auftrag enorm erhöhen.
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Die Einnahmenüberschussrechnung ist deine jährliche Liebeserklärung an das Finanzamt. „Liebeserklärung“, weil sie so einfach ist. Bist du freiberuflich tätig, so kannst du die Einnahmenüberschussrechnung zur Ermittlung deines Jahresgewinns anwenden. Dies ist ebenso als Gewerbetreibende/r möglich, solange dein Jahresgewinn 50.000 Euro (oder der Jahresumsatz 500.000 Euro) nicht überschreitet. Mit Hilfe der Einnahmenüberschussrechnung ermittelst du deinen Gewinn, indem du deine Betriebsausgaben von deinen Betriebseinnahmen abziehst. Die Alternative zur Einnahmenüberschussrechnung ist der wesentlich aufwendigere Betriebsvermögensvergleich, den du aber – solltest du dich grade erst selbstständig machen – in der Regel noch nicht beanspruchen wirst.
Seit 2012 ist die Auszahlung des Kindergelds nicht mehr an eine Einkommensgrenze des Studierenden gekoppelt. Beim BAföG sieht das anders aus: Selbstständig arbeitende Studierende dürfen ab dem 1. August beziehungsweise 1. Oktober 2016 290 Euro Gewinn im Monat erzielen, bevor sie eine BAföG-Kürzung zu erwarten haben. Und die Krankenversicherung? Bis Vollendung des 25. Lebensjahrs ist man in der Regel über einen Elternteil in der Familienversicherung eingeschrieben. Die Einkommensgrenzen für Studierende variieren hier von Versicherung zu Versicherung und bewegen sich zwischen 365 Euro im Monat bis zu unbegrenzt bei einigen privaten Krankenversicherungen. Voraussetzung ist, dass du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Überschreitest du die Einkommensgrenze deiner Krankenversicherung, musst du dich selbst versichern – und profitierst bei gesetzlichen Krankenkassen von einem günstigen Beitrag für Studentinnen und Studenten, der momentan bei ungefähr 80,- Euro pro Monat liegt.
Auf deinem Weg in die Selbstständigkeit haben wir immer ein offenes Ohr für dich und unterstützen dich mit Rat und Tat. Es ist gar nicht so schwer! Wir würden uns freuen, auch dich bald in unserem Selbstständigen-Portfolio begrüßen zu dürfen.
* Den Inhalt dieser Seite haben wir mit größter Sorgfalt erstellt (Stand: März 2015). Dennoch können wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität dieser Informationen übernehmen. Für Schäden, die aufgrund der hier aufgeführten Informationen entstehen, haften wir nicht.
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Simon hat während seines Studiums als Freelancer gearbeitet. Zuerst als SEO-Experte, dann als Developer – mittlerweile hat Simon seine eigene Firma.
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