Gastautorin
· Juli 2020
· aktualisiert Februar 2023
Rund zwei Drittel aller Studierenden finanzieren ihren Lebensunterhalt durch einen Nebenjob. Ob Gastronomie, Einzelhandel oder Fitnessstudio: Der pandemiebedingte Lockdown führte zur vorübergehenden Schließung all der Lokalitäten, in denen Student:innen üblicherweise ihr Zubrot verdienen. Von jetzt auf gleich war der Job als Kellner:in, Verkäufer:in oder Nachhilfelehrer:in nicht mehr auszuüben. Auch studentische Freelancer:innen können betroffen sein, da Aufträge von Kunden, die fest eingeplant waren, abgesagt wurden. Höchste Zeit also, dass der Staat zu Hilfe kommt und Studierenden mit einer Corona-Nothilfe unter die Arme greift.
Hier erfährst du, was die Überbrückungshilfe des Bundes für dich als Student:in bedeutet, wie du sie beantragen kannst und welche Anforderungen du für die staatliche Finanzspritze erfüllen musst.
Seit dem 16. Juni können Studierende, die aufgrund der Pandemie in eine Notlage geraten sind, Zuschüsse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beantragen. Bis zu 500 € stellt der Staat den Studentinnen und Studenten monatlich zur Verfügung. Das Geld der Corona-Nothilfe müssen die Studierenden nicht zurückzahlen.
Insgesamt sieht das Bundesministerium für seine Überbrückungshilfe ein Budget von 100 Millionen Euro vor. Mit dieser Maßnahme will der Bund alle Studierenden unterstützen, die sich in einer nachweislich pandemiebedingten Notlage befinden – also ihre Nebenjobs verloren haben oder keine Unterhaltszahlungen mehr durch ihre Eltern erhalten.
Zunächst kannst du den Zuschuss für drei Monate – also Juni, Juli und August – beantragen. Beachte allerdings, dass du für jeden Kalendermonat einen eigenen Antrag einzureichen hast und dieser je nur für den laufenden Monat möglich ist.
Die Antragstellung der Corona-Nothilfe kannst du online unter ueberbrueckungshilfe-studierende.de vornehmen. Ist dein Antrag eingereicht, erfolgt die Bearbeitung von dem vor Ort zuständigen Studentenwerk. Wie hoch die Höhe der Überbrückungshilfe letztlich für dich ausfällt, richtet sich nach deinem Kontostand. In den meisten Fällen wird dir das Geld gestaffelt ausgezahlt – dazu erfährst du weiter unten noch Genaueres.
Dein Alter wird bei der Antragstellung ebenso wenig berücksichtigt wie die aktuelle Semesterzahl, in der du dich befindest. Weiterhin ist für die Nothilfe des Bundes unerheblich, ob du momentan in deinem Erst- oder Zweitstudium bist.
Doch Vorsicht - auch wenn die Sache womöglich einfach und verlockend klingen mag: Der Bund macht es den Studierenden nicht unbedingt leicht, an die Corona-Nothilfe zu kommen. Denn um eine Finanzspritze zu erhalten, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.
Unter anderem müssen folgende Aspekte gegeben sein:
Um Betrug vorzubeugen – und tatsächlich denjenigen zu helfen, die pandemiebedingt in finanzieller Not sind – stellt der Bund also einige Hürden auf, die die Antragsstellenden zu überwinden haben. Erfüllst du alle Voraussetzungen, kannst du auf die staatliche Unterstützung von bis zu 500 € im Monat hoffen.
Wie viel Geld dir der Staat als Überbrückungshilfe zur Verfügung stellt, hängt von deinem derzeitigen Kontostand ab. Liegt dieser momentan unter 500 €, wird dir das Überbrückungsgeld gestaffelt ausgezahlt. Hast du also etwa 200 € auf dem Konto, kannst du für den Monat der Antragstellung mit 300 € Zuschuss vom Bund rechnen.
Den Höchstsatz von 500 € erhältst du, wenn dein Kontostand weniger als 100 € beträgt. Um die Überbrückungshilfe für Juni, Juli und August zu erhalten, ist für jeden Monat eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Solltest du bei steuerlichen Angelegenheiten oder zu den richtigen Konten für Freelancer:innen Fragen haben, lies weiter gerne in unserem Magazin.
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Es ist wichtig, dass du deiner Antragstellung auf Überbrückungshilfe alle geforderten Unterlagen beifügst – andernfalls besteht die Gefahr, dass dir die Nothilfe verwehrt bleibt. Diese Unterlagen solltest du unbedingt parat haben:
Die Studentenwerke können seit dem 29. Juni über die eingehenden Anträge zur Corona-Nothilfe für Studierende entscheiden. Leider tauchten dabei schnell Probleme auf: Für die Ablehnung stehen den Bearbeiter:innen lediglich wenige Textbausteine zur Verfügung. Die abgewiesenen Student:innen stellt das vor ein Fragezeichen – besonders, wenn sie sicher sind, alles korrekt angegeben zu haben.
Wunderst auch du dich über die Ablehnung deines Antrags und siehst diese womöglich als unrecht an, solltest du den Fehler nicht gleich beim zuständigen Studentenwerk suchen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass entscheidende Belege fehlten oder Dinge nicht hinreichend erläutert wurden. Sieh dir im Zweifelsfall noch einmal genau an, welche Dateien du im Antragstool hochgeladen hast. Sollte dir die Ablehnung auch nach erneuter Prüfung deines Antrags nicht klar sein, kannst du das Studentenwerk kontaktieren und noch einmal nachhaken.
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Jetzt registrieren!Die Corona-Nothilfe des Bundes unterstützt dich als Student:in, wenn dein Einkommen pandemiebedingt ausbleibt. Um die staatliche Überbrückungshilfe zu erhalten, musst du allerdings einige Anforderungen erfüllen und einen umfangreichen Antrag abgeben. Wenn du alle Hürden überwunden hast, kannst du mit monatlich bis zu 500 € staatlicher Unterstützung rechnen – und endlich wieder ein Plus auf deinem Konto vermerken.
Dein Alter wird bei der Antragstellung ebenso wenig berücksichtigt wie die aktuelle Semesterzahl, in der du dich befindest. Weiterhin ist für die Nothilfe des Bundes unerheblich, ob du momentan in deinem Erst- oder Zweitstudium bist. Doch Vorsicht - auch wenn die Sache womöglich einfach und verlockend klingen mag: Der Bund macht es den Studierenden nicht unbedingt leicht, an die Corona-Nothilfe zu kommen.
Wie viel Geld dir der Staat als Überbrückungshilfe zur Verfügung stellt, hängt von deinem derzeitigen Kontostand ab. Liegt dieser momentan unter 500 €, wird dir das Überbrückungsgeld gestaffelt ausgezahlt. Hast du also etwa 200 € auf dem Konto, kannst du für den Monat der Antragstellung mit 300€ Zuschuss vom Bund rechnen.
Wunderst auch du dich über die Ablehnung deines Antrags und siehst diese womöglich als unrecht an, solltest du den Fehler nicht gleich beim zuständigen Studentenwerk suchen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass entscheidende Belege fehlten oder Dinge nicht hinreichend erläutert wurden. Sieh dir im Zweifelsfall noch einmal genau an, welche Dateien du im Antragstool hochgeladen hast. Sollte dir die Ablehnung auch nach erneuter Prüfung deines Antrags nicht klar sein, kannst du das Studentenwerk kontaktieren und noch einmal nachhaken.
Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule. Deinen Personalausweis oder einen gleichwertigen Identitätsnachweis, wie etwa den Reisepass. Eine Erklärung, warum du dich in einer pandemiebedingten Notlage befindest.
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Theresa Marie arbeitet neben ihrem Studium als freie Texterin für Blogbeiträge und Contenterstellung. Das Freelancer-Dasein ermöglicht ihr, eine eigenständige Arbeitsweise mit der Kreativität des Schreibens zu verbinden.
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Corona-Nothilfe aka Überbrückungshilfe für Studentinnen und Studenten