Senkung der Umsatzsteuer – muss ich als Freelancer:in jetzt meine Preise reduzieren?
Bürokratie

Senkung der Umsatzsteuer – muss ich als Freelancer:in jetzt meine Preise reduzieren?

Caroline
Caroline

Gastautorin

· Juni 2020

· aktualisiert November 2023

In diesem Artikel

Um die Wirtschaft auf Fahrt zu bringen, gilt ab Juli eine niedrigere Umsatzsteuer. Wir klären, welche Freelancer:innen betroffen sind und was sie ab Juli beachten müssen.

Zur Bewältigung der Corona-Krise soll die Wirtschaft kräftig angekurbelt werden. Dazu hat die Bundesregierung im Juni ein umfassendes Konjunkturpaket vorgestellt. Eine Maßnahme, die viele überrascht hat und dich vielleicht erstmal verwirrt, ist die Senkung der Umsatzsteuer.

Konkret ist das hier geplant:

  • Der normale Umsatzsteuersatz soll von 19 % auf 16 % sinken.
  • Der ermäßigte Umsatzsteuersatz soll von 7 % auf 5 % sinken. (Zur Erinnerung: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt zum Beispiel für Lebensmittel, außer Luxuslebensmittel, und Bücher.)
  • Die Senkung gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020, also für sechs Monate.


Diese Maßnahme soll ein Konsumanreiz sein, das heißt die Menschen dazu motivieren, trotz Wirtschaftskrise weiter einzukaufen. Denn das hält schließlich die Wirtschaft am Laufen. Doch was bedeutet die Umsatzsteuersenkung für dich als Freelancer:in? Auf was musst du ab Juli achten, wenn du Rechnungen schreibst? Und musst du jetzt deine Preise senken?

Was war nochmal die Umsatzsteuer?

In den Medien kursieren derzeit verschiedene Begriffe. Wird nun die Umsatzsteuer oder die Mehrwertsteuer gesenkt? Und was war nochmal der Unterschied? Keine Sorge, so kompliziert ist es gar nicht. Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich Mehrwertsteuer genannt – gemeint ist also das Gleiche.

Die Umsatzsteuer ist eine Endverbrauchersteuer, das heißt sie wird von Endkonsument:innen bezahlt. Im Supermarkt ist sie bereits in die Preise der Lebensmittel einkalkuliert, auf Rechnungen wird sie meist separat aufgeführt. Es ist die Pflicht von Unternehmen, diese Steuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuerpflichtig ist fast jedes Unternehmen, egal ob es Produkte oder Dienstleistungen anbietet. Die wichtigste Ausnahme erfährst du im nächsten Abschnitt.

Muss ich jetzt meine Preise senken?

Müssen nun alle Unternehmen und Freelancer:innen niedrigere Preise festlegen? Nein, oder besser: vielleicht. Aber von vorne. Die Senkung der Umsatzsteuer soll, so die Regierung, im besten Fall 1:1 an die Konsument:innen weitergegeben werden. Denn so sinken die Preise und die Menschen haben einen Anreiz, mehr Produkte und Services in Anspruch zu nehmen. 

Was bedeutet das für deine Arbeit? Zunächst einmal solltest du überprüfen, ob du überhaupt Umsatzsteuer berechnest. Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, bist du von der Umsatzsteuer befreit – dann betrifft dich die Änderung also nicht. Hier findest du weitere Infos zur Kleinunternehmerregelung.

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Du berechnest Umsatzsteuer? Dann schreibst du ab 1. Juli den gesenkten Steuersatz von 16 % (bzw. 5 %) auf deine Rechnungen. Du sparst also an Steuern. Ob du diese Einsparung an deine Kund:innen weitergibst und deine Preise etwas senkst, oder ob du dieselben Preise verlangst und eine höhere Gewinnmarge erzielst, ist deine eigene Entscheidung. 

Unser Tipp: Schau dir deine derzeitige Situation genau an und triff die Entscheidung gewissenhaft. Du bist durch die Krise selbst in starke finanzielle Probleme geraten? Dann spricht unserer Meinung nach nichts dagegen, dass du von der Steuersenkung profitierst. Andererseits könnten niedrigere Preise auch dazu führen, dass mehr Menschen dein Produkt oder deinen Service kaufen.

Bedenke auch, dass Kund:innen durch die mediale Aufmerksamkeit rund um die Steuersenkung möglicherweise erwarten, dass die Preise selbstverständlich sinken. Das Wichtigste: Kommuniziere mit deinen Kund:innen und mache deine Entscheidung transparent.

📌Fazit

Die Bundesregierung lässt sich die Umsatzsteuersenkung rund 20 Milliarden Euro kosten. Die große Hoffnung: Kaufkraft und Konsum stärken. Das kommt hoffentlich sowohl Unternehmer:innen als auch Konsument:innen zugute.

Wir fassen zusammen:

  • Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich Mehrwertsteuer genannt.
  • Ab 1. Juli 2020 bis Ende Dezember gilt: 16 % statt 19 % bzw. 5 % statt 7 % (ermäßigter Steuersatz)
  • Für alle, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, bleibt alles, wie es ist.
  • Wenn du Umsatzsteuer berechnest, musst du entscheiden: Gibst du die Steuereinsparung in Form von niedrigeren Preisen an deine Kund:innen weiter? Oder bleiben deine Preise gleich und du streichst einen höheren Gewinn ein?

In jedem Fall hoffen wir, dass du gut durch die Krise kommst!

Aufgepasst!

Die Senkung der Umsatzsteuer gilt nur auf Produkte oder Leistungen, die auch ab Juli verkauft oder erbracht werden. Wenn also deine Leistung im Januar ausgeführt wurde, du aber erst im Juli die Rechnung schreibst, gilt der normale Umsatzsteuersatz von 19 %. Komplizierter wird es, wenn nicht ganz klar ist, wann die Leistung erbracht wird, zum Beispiel im Falle eines fortlaufenden Coaching-Prozesses. Wir empfehlen dir, dich an eine:n Steuerberater:in zu wenden, um auf Nummer Sicher zu gehen.


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Häufig gestellte Fragen

  • Was war nochmal die Umsatzsteuer?

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    Die Umsatzsteuer ist eine Endverbrauchersteuer, das heißt sie wird von Endkonsument:innen bezahlt. Im Supermarkt ist sie bereits in die Preise der Lebensmittel einkalkuliert, auf Rechnungen wird sie meist separat aufgeführt. Es ist die Pflicht von Unternehmen, diese Steuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen.

  • Muss ich jetzt meine Preise senken?

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    Müssen nun alle Unternehmen und Freelancerinnen niedrigere Preise festlegen? Nein, oder besser: vielleicht. Aber von vorne. Die Senkung der Umsatzsteuer soll, so die Regierung, im besten Fall 1:1 an die Konsumentinnen weitergegeben werden. Denn so sinken die Preise und die Menschen haben einen Anreiz, mehr Produkte und Services in Anspruch zu nehmen.

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