Gastautorin
· Juni 2020
· aktualisiert Februar 2025
Um die Wirtschaft auf Fahrt zu bringen, gilt ab Juli eine niedrigere Umsatzsteuer. Wir klären, welche Freelancer:innen betroffen sind und was sie ab Juli beachten müssen.
Zur Bewältigung der Corona-Krise soll die Wirtschaft kräftig angekurbelt werden. Dazu hat die Bundesregierung im Juni ein umfassendes Konjunkturpaket vorgestellt. Eine Maßnahme, die viele überrascht hat und dich vielleicht erstmal verwirrt, ist die Senkung der Umsatzsteuer.
Konkret ist das hier geplant:
Diese Maßnahme soll ein Konsumanreiz sein, das heißt die Menschen dazu motivieren, trotz Wirtschaftskrise weiter einzukaufen. Denn das hält schließlich die Wirtschaft am Laufen. Doch was bedeutet die Umsatzsteuersenkung für dich als Freelancer:in? Auf was musst du ab Juli achten, wenn du Rechnungen schreibst? Und musst du jetzt deine Preise senken?
In den Medien kursieren derzeit verschiedene Begriffe. Wird nun die Umsatzsteuer oder die Mehrwertsteuer gesenkt? Und was war nochmal der Unterschied? Keine Sorge, so kompliziert ist es gar nicht. Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich Mehrwertsteuer genannt – gemeint ist also das Gleiche.
Die Umsatzsteuer ist eine Endverbrauchersteuer, das heißt sie wird von Endkonsument:innen bezahlt. Im Supermarkt ist sie bereits in die Preise der Lebensmittel einkalkuliert, auf Rechnungen wird sie meist separat aufgeführt. Es ist die Pflicht von Unternehmen, diese Steuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuerpflichtig ist fast jedes Unternehmen, egal ob es Produkte oder Dienstleistungen anbietet. Die wichtigste Ausnahme erfährst du im nächsten Abschnitt.
Müssen nun alle Unternehmen und Freelancer:innen niedrigere Preise festlegen? Nein, oder besser: vielleicht. Aber von vorne. Die Senkung der Umsatzsteuer soll, so die Regierung, im besten Fall 1:1 an die Konsument:innen weitergegeben werden. Denn so sinken die Preise und die Menschen haben einen Anreiz, mehr Produkte und Services in Anspruch zu nehmen.
Was bedeutet das für deine Arbeit? Zunächst einmal solltest du überprüfen, ob du überhaupt Umsatzsteuer berechnest. Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, bist du von der Umsatzsteuer befreit – dann betrifft dich die Änderung also nicht. Hier findest du weitere Infos zur Kleinunternehmerregelung.
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Du berechnest Umsatzsteuer? Dann schreibst du ab 1. Juli den gesenkten Steuersatz von 16 % (bzw. 5 %) auf deine Rechnungen. Du sparst also an Steuern. Ob du diese Einsparung an deine Kund:innen weitergibst und deine Preise etwas senkst, oder ob du dieselben Preise verlangst und eine höhere Gewinnmarge erzielst, ist deine eigene Entscheidung.
Unser Tipp: Schau dir deine derzeitige Situation genau an und triff die Entscheidung gewissenhaft. Du bist durch die Krise selbst in starke finanzielle Probleme geraten? Dann spricht unserer Meinung nach nichts dagegen, dass du von der Steuersenkung profitierst. Andererseits könnten niedrigere Preise auch dazu führen, dass mehr Menschen dein Produkt oder deinen Service kaufen.
Bedenke auch, dass Kund:innen durch die mediale Aufmerksamkeit rund um die Steuersenkung möglicherweise erwarten, dass die Preise selbstverständlich sinken. Das Wichtigste: Kommuniziere mit deinen Kund:innen und mache deine Entscheidung transparent.
Die Bundesregierung lässt sich die Umsatzsteuersenkung rund 20 Milliarden Euro kosten. Die große Hoffnung: Kaufkraft und Konsum stärken. Das kommt hoffentlich sowohl Unternehmer:innen als auch Konsument:innen zugute.
Wir fassen zusammen:
In jedem Fall hoffen wir, dass du gut durch die Krise kommst!
Die Senkung der Umsatzsteuer gilt nur auf Produkte oder Leistungen, die auch ab Juli verkauft oder erbracht werden. Wenn also deine Leistung im Januar ausgeführt wurde, du aber erst im Juli die Rechnung schreibst, gilt der normale Umsatzsteuersatz von 19 %. Komplizierter wird es, wenn nicht ganz klar ist, wann die Leistung erbracht wird, zum Beispiel im Falle eines fortlaufenden Coaching-Prozesses. Wir empfehlen dir, dich an eine:n Steuerberater:in zu wenden, um auf Nummer Sicher zu gehen.
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Mehr erfahrenDie Umsatzsteuer ist eine Endverbrauchersteuer, das heißt sie wird von Endkonsument:innen bezahlt. Im Supermarkt ist sie bereits in die Preise der Lebensmittel einkalkuliert, auf Rechnungen wird sie meist separat aufgeführt. Es ist die Pflicht von Unternehmen, diese Steuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen.
Müssen nun alle Unternehmen und Freelancerinnen niedrigere Preise festlegen? Nein, oder besser: vielleicht. Aber von vorne. Die Senkung der Umsatzsteuer soll, so die Regierung, im besten Fall 1:1 an die Konsumentinnen weitergegeben werden. Denn so sinken die Preise und die Menschen haben einen Anreiz, mehr Produkte und Services in Anspruch zu nehmen.
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