Einkommensteuer für Freelancer:innen: Wie viel musst du wirklich zahlen?
Bürokratie

Einkommensteuer für Freelancer:innen: Wie viel musst du wirklich zahlen?

Hannah

Head of Marketing & Business Development @Junico

· Oktober 2025

Steuern sind nervig – keine Frage. Aber als Freelancer:in kommst du an der Einkommensteuer nicht vorbei.
Die gute Nachricht: Wenn du die Basics kennst, kannst du deine Steuerlast realistisch einschätzen und sogar aktiv steuern. In diesem Artikel erfährst du:

  • was genau die Einkommensteuer für Freelancer:innen bedeutet,
  • wie du vom Gewinn zur Steuer kommst,
  • welche Abzüge und Sonderregelungen es gibt,
  • und welche Stellschrauben dir helfen, weniger zu zahlen.

Damit kannst du dir einen guten ersten Überblick verschaffen.
Bei der Erstellung deiner Steuererklärung und der Entwicklung deiner individuellen Steuersparstrategie helfen dir Steuerexperten für Freiberufler wie TaxPal Steuerberatung.

Los geht’s 🚀

In diesem Artikel

Einkommensteuer für Freelancer:innen im Kurzüberblick

Wenn du als Freelancer:in arbeitest, gilt für dich die Einkommensteuer. Besteuert wird dabei dein Gewinn, nicht dein Umsatz. Also: Einnahmen minus Kosten = steuerpflichtiger Gewinn.

👉 Wichtige Basics:

  • Abgezogen werden außerdem deine Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge (z. B. Rürup) und weitere Sonderausgaben.
  • Die Steuer ist progressiv: Von 0 % bis 42 % (bzw. 45 % bei sehr hohen Einkommen).
  • Kirchensteuer fällt zusätzlich an, wenn du kirchensteuerpflichtig bist.
  • Den Solidaritätszuschlag zahlen die meisten seit 2025 nicht mehr.
  • Vorauszahlungen sind quartalsweise fällig (10.03., 10.06., 10.09., 10.12.).
  • Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres – mit Steuerberater:in oft bis Februar/April des übernächsten Jahres.

Was wird bei der Einkommensteuer für Freelancer:innen besteuert?

Deine Bemessungsgrundlage ist der Gewinn, den du in der Regel mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelst:

➡️ Einnahmen – Ausgaben = Gewinn

Das Ergebnis trägst du in die Anlage S deiner Steuererklärung ein (bzw. Anlage G bei Gewerbe).

👉 Wichtig zu unterscheiden:

  • Umsatzsteuer ≠ Einkommensteuer. Die Umsatzsteuer führst du zwar an das Finanzamt ab, sie hat aber nichts mit deiner Einkommensteuer zu tun. Viele verwechseln Einkommensteuer mit der Kleinunternehmer:innen-Regelung – die betrifft aber nur die Umsatzsteuer. Eine gute Übersicht findest du hier: Kleinunternehmerregelung – was du beachten musst
  • Gewerbesteuer kann zusätzlich fällig werden, wenn deine Tätigkeit gewerblich eingestuft wird (z. B. bei Mischformen). Für Einzelunternehmer:innen gilt ein Freibetrag von 24.500 €. 
Manchmal verschwimmen die Grenzen zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit – zum Beispiel, wenn du als Designer:in auch Produkte verkaufst. Was das konkret bedeutet, liest du in diesem Artikel: Freiberufler:in und Gewerbe gleichzeitig – geht das?

Vom Gewinn zum zu versteuernden Einkommen

Bevor der Steuertarif greift, wird dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) ermittelt. Das geht so:

  1. Gewinn aus deiner EÜR
  2. Abzug von Sonderausgaben, z. B.:
    Kranken- & Pflegeversicherung (Basisabsicherung, unbegrenzt abziehbar)
    Altersvorsorge (Rürup-Rente, 2025 bis 29.344 € bei Singles, doppelt bei Zusammenveranlagung)
    Spenden oder außergewöhnliche Belastungen
  3. Ergebnis: dein zvE

💡 Der Grundfreibetrag (2025: 12.096 €) ist schon im Tarif eingepreist – du musst ihn also nicht extra abziehen.

Verluste kannst du mit anderen Einkünften verrechnen oder in andere Jahre vor- bzw. zurücktragen (§ 10d EStG). Einen Überblick zu steuerlichen Grundlagen für Gründer:innen bietet das Existenzgründerportal des BMWK.

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Einkommensteuertarif 2025 im Überblick

Der Tarif ist progressiv, das heißt: Je mehr du verdienst, desto höher der prozentuale Steuersatz.

Für 2025 gilt:

  • 0 % bis 12.096 € (Grundfreibetrag)
  • ansteigende Steuersätze bis 68.480 €
  • 42 % zwischen 68.481 € und 277.825 €
  • 45 % ab 277.826 €

Zusätzlich können anfallen:

  • Soli (nur bei sehr hohen Einkommen über der Freigrenze von 39.900 €)
  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (Restdeutschland) auf die Einkommensteuer

Die offiziellen Zahlen zur Steuerberechnung findest du direkt im Rechner vom Bundesfinanzministerium.

Beispielrechnungen von Einkommensteuern für Freelancer:innen

Damit du ein Gefühl bekommst, was realistisch auf dich zukommt, hier ein paar Zahlen für 2025 (Single, ohne Kinder, ohne Sonderermäßigungen):

zvE Einkommensteuer Effektiver Steuersatz + KiSt 8% + KiSt 9%
20.000 € 1.639 € 8,2 % 131 € 147 €
33.000 € 5.171 € 15,7 % 413 € 465 €
50.000 € 10.691 € 21,4 % 855 € 962 €
80.000 € 22.688 € 28,4 % 1.815 € 2.041 €

Praxisbeispiele zur Einkommenssteuer

Fall A – Designer:in im 1. Jahr

  • Einnahmen 60.000 €, Kosten 15.000 € → Gewinn 45.000 €
  • KV/PV: 5.000 € → zvE 40.000 €
  • Steuer: ~7.320 € (~16 % vom Gewinn)

Fall B – Texter:in mit Rürup

  • Gewinn 45.000 €, KV/PV 5.000 €, Rürup 3.000 € → zvE 37.000 €
  • Steuer: ~6.378 € → fast 1.000 € gespart durch Rürup

Fall C – Entwickler:in mit höherem Gewinn

  • Gewinn 65.000 €, KV/PV 6.000 €, Rürup 6.000 € → zvE 53.000 €
  • Steuer: ~11.771 € (~18 % vom Gewinn)

Vorauszahlungen, Fristen & Pflichten

  • Vorauszahlungen: quartalsweise am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12.
  • Fristen: Steuererklärung bis 31.07. des Folgejahres, mit Berater:in meist bis Februar/April des übernächsten Jahres
  • Anlagen: Freiberufler:innen reichen Anlage S + Anlage EÜR ein

💡 Tipp: Wenn deine Gewinne stark schwanken, kannst du beim Finanzamt eine Anpassung deiner Vorauszahlungen beantragen.

Steuer sparen als Freelancer: praktische Tipps

👉 Diese Stellschrauben helfen dir, deine Steuerlast zu reduzieren:

  • Betriebsausgaben richtig erfassen (Hardware, Software, Fachliteratur, Reisen, Homeoffice-Pauschale etc.)
  • Vorsorge nutzen (Rürup, KV/PV-Anteile, ggf. Einmalbeiträge am Jahresende)
  • Rücklagen bilden: Starte mit 30 % vom Gewinn auf ein separates Steuerkonto
  • Organisation: Geschäftskonto, Belegablage, Buchhaltungs-Tools
  • Investitionsabzugsbetrag & Sonderabschreibungen nutzen (§ 7g EStG)
  • Homeoffice: Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €) oder Arbeitszimmer (bei Mittelpunkt der Tätigkeit)

Eine gute Buchhaltung ist nicht nur Pflicht, sondern spart dir auch Zeit und Nerven. Mit den richtigen Tools erfasst du deine Kosten automatisch und bist bestens auf die Steuererklärung vorbereitet. Tipps dazu findest du hier: Buchhaltung für Freelancer:innen

Häufige Missverständnisse

❌ „Ich ziehe den Grundfreibetrag vom Gewinn ab“ – falsch, der Freibetrag ist im Tarif berücksichtigt.
❌ „Alle zahlen wieder Soli“ – stimmt nicht, die meisten zahlen keinen.
❌ „Kirchensteuer ist eine eigene Steuer“ – sie ist nur ein Zuschlag auf die Einkommensteuer.

📌 Fazit: Einkommensteuer als Freelancer:in im Griff haben

Die Einkommensteuer klingt kompliziert – ist aber machbar, wenn du die Schritte kennst:

  1. Gewinn ermitteln (EÜR)
  2. Sonderausgaben abziehen
  3. zvE bestimmen
  4. Steuertarif anwenden
  5. Vorauszahlungen managen

👉 Mit guter Organisation, Rücklagenbildung und den richtigen Abzügen kannst du böse Überraschungen vermeiden – und sogar clever Steuern sparen.

Häufig gestellte Fragen

  • Was wird bei der Einkommensteuer für Freelancer:innen besteuert?

    icon down

    Besteuert wird dein Gewinn, also Einnahmen minus Kosten. Die Einkommensteuer betrifft nicht deinen Umsatz – die Umsatzsteuer *führst du separat an das Finanzamt ab. Gewerbesteuer kann zusätzlich fällig werden, wenn deine Tätigkeit gewerblich ist; der Freibetrag für Einzelunternehmer:innen liegt bei *24.500 €.

  • Wie wird das zu versteuernde Einkommen berechnet?

    icon down

    Ausgangspunkt ist dein Gewinn aus der EÜR. Davon ziehst du Sonderausgaben *ab, z. B. Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge (Rürup), Spenden oder außergewöhnliche Belastungen. Das Ergebnis ist dein *zu versteuerndes Einkommen (zvE). Der Grundfreibetrag von 12.096 € ist im Steuertarif bereits berücksichtigt.

  • Wie hoch ist die Einkommensteuer 2025?

    icon down

    Der Tarif ist progressiv:

    • 0 % bis 12.096 €
    • ansteigend bis 68.480 €
    • 42 % zwischen 68.481 € und 277.825 €
    • 45 % ab 277.826 €
    • Zusätzlich können Kirchensteuer (8 % oder 9 %) und bei sehr hohen Einkommen Solidaritätszuschlag anfallen.
  • Wann sind Vorauszahlungen und Fristen fällig?

    icon down

    Vorauszahlungen sind quartalsweise *fällig am *10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum *31. Juli des Folgejahres *eingereicht werden – mit Steuerberater:in meist bis Februar/April des übernächsten Jahres.

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Hannah

Head of Marketing & Business Development @Junico

Hannah arbeitet seit Juli 2020 bei Junico und ist damit quasi seit Anfang an dabei! 🚀 Als Head of Acquisition hat sie die Verantwortung für Junicos Marketing-Abteilung und betreut wichtige Kund:innen seit Tag 1!

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