Altersvorsorgedepot für Selbstständige: So funktioniert es ab 2027
Finanzen

Altersvorsorgedepot für Selbstständige: So funktioniert es ab 2027

Matthias
Matthias

Redaktion

· November 2026

ETFs sind für viele Freelancer:innen längst Teil der Altersvorsorge. Doch wer selbstständig und nicht rentenversicherungspflichtig ist, konnte staatliche Förderung bislang häufig nicht oder nur mittelbar nutzen.

Das ändert sich ab dem 1. Januar 2027. Mit dem Altersvorsorgedepot erhalten auch viele Selbstständige Zugang zu Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Das Geld darf ohne verpflichtende Kapitalgarantie in zugelassene Fonds und ETFs investiert werden. Gleichzeitig bleibt das Vermögen langfristig gebunden und die Auszahlung unterliegt besonderen Regeln.

Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot für Selbstständige? Wer bekommt die Förderung, und wann lohnt es sich gegenüber einem normalen ETF-Depot?

In diesem Artikel

Das Wichtigste zum Altersvorsorgedepot in Kürze

  • Start: Neue Produkte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
  • Zielgruppe: Auch viele Freelancer:innen und Gewerbetreibende können unmittelbar förderberechtigt sein.
  • Grundzulage: Bis zu 540 Euro jährlich; zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind.
  • Anlage: Zugelassene Fonds und ETFs ohne verpflichtende Beitragsgarantie.
  • Steuer: Keine laufende Besteuerung von Erträgen innerhalb des Vertrags.
  • Verfügbarkeit: Das Kapital ist grundsätzlich bis zur Auszahlungsphase gebunden.
  • Abschluss: freiwillig.

Warum kommt das Altersvorsorgedepot?

Die Reform modernisiert die bisherige Riester-Förderung. Hohe Kosten, komplexe Bedingungen und die verpflichtende Beitragsgarantie begrenzten bei vielen Altprodukten die Renditechancen. Zudem waren zahlreiche Selbstständige nicht unmittelbar förderberechtigt.

Das neue Altersvorsorgedepot verzichtet auf die verpflichtende Kapitalgarantie, erlaubt stärker kapitalmarktorientierte Anlagen und erweitert den förderberechtigten Personenkreis. Bestehende Riester-Verträge können weiterlaufen; neue Verträge nach dem bisherigen Modell sind ab 2027 nicht mehr möglich. Neben dem Depot gibt es neue Garantieprodukte. Die wichtigsten Änderungen erklärt das Bundesfinanzministerium in seinen Fragen und Antworten zur Reform.

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Vertrag, in den Beiträge in zugelassene Anlagen wie Fonds und ETFs investiert werden. Anders als bei traditionellen Riester-Produkten muss der Anbieter nicht garantieren, dass zum Rentenbeginn alle Einzahlungen erhalten sind.

So sind höhere Aktienanteile und langfristige Renditechancen möglich. Allerdings kann der Depotwert auch sinken. Eine gute Wertentwicklung ist nicht garantiert; das Altersvorsorgedepot bleibt eine Kapitalmarktanlage.

Welche Voraussetzungen gelten für Selbstständige?

Ab 2027 gehören grundsätzlich auch viele Freelancer:innen und andere selbstständig Erwerbstätige zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis.

Voraussetzung ist, dass die Person das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im jeweiligen Beitragsjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Einkommensteuergesetz oder aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 Einkommensteuergesetz erzielt. Außerdem muss für dieses Jahr eine Steuererklärung abgegeben werden.

Eine bloße Anmeldung beim Finanzamt oder Gewerbeamt reicht daher nicht automatisch aus. Entscheidend ist, dass die selbstständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und entsprechende Einkünfte in der Steuererklärung angegeben werden.

Freiberufler benötigen dafür keine Gewerbeanmeldung. Auch selbstständig tätige Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks können förderberechtigt sein.

Wer dagegen ausschließlich Dividenden aus einer eigenen UG oder GmbH erhält, erzielt damit Kapitalerträge und nicht automatisch begünstigte selbstständige Einkünfte. Auch ein Geschäftsführergehalt gilt grundsätzlich als Arbeitslohn. In solchen Fällen kann eine Förderberechtigung jedoch aus einem anderen Grund bestehen, etwa aufgrund einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Zulagennummer soll zusammen mit dem ersten Zulagenantrag über den Anbieter beantragt werden. Die Einzelheiten zur Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises erläutert der Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages.

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Welche ETFs und Anbieter kommen infrage?

Im Altersvorsorgedepot können zugelassene Fonds und ETFs bespart werden. Eine abschließende Positivliste legt fest, welche Anlageformen genutzt werden dürfen. Besonders spekulative oder für die Altersvorsorge ungeeignete Produkte sollen ausgeschlossen werden.

Damit ist die Auswahl kleiner als bei einem normalen Wertpapierdepot. Welche ETFs konkret verfügbar sind, hängt zusätzlich vom jeweiligen Anbieter ab.

Die ersten Altersvorsorgedepots können ab dem 1. Januar 2027 eröffnet werden. Unter anderem haben Trade Republic und Scalable Capital entsprechende Angebote angekündigt. Weitere Banken, Fondsgesellschaften, Versicherer und Onlinebroker dürften folgen.

Da viele endgültige Konditionen noch nicht feststehen, ist eine konkrete Anbieterempfehlung derzeit kaum möglich. Bei einem späteren Vergleich sollten Freelancer:innen vor allem auf folgende Punkte achten:

  • vollständige Vertrags- und Depotkosten,
  • verfügbare ETFs und Fonds,
  • Flexibilität der Sparrate,
  • mögliche Wechselgebühren,
  • automatische Umschichtungen vor dem Ruhestand,
  • Bedingungen und Kosten der Auszahlung.

Selbst kleine Kostenunterschiede können sich über mehrere Jahrzehnte deutlich auf das angesparte Vermögen auswirken.

Was ist das Standarddepot?

Beim Standarddepot wählt der Anbieter zwei Anlageoptionen mit unterschiedlichem Risiko. Vor Beginn der Auszahlungsphase wird das Vermögen standardmäßig schrittweise in die risikoärmere Anlage umgeschichtet; Abweichungen sind möglich. Die Effektivkosten dürfen höchstens ein Prozent betragen. Das ist eine Obergrenze, aber nicht automatisch ein günstiger Preis.

Wie hoch ist die staatliche Förderung ab 2027?

Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt der Staat 50 Cent je Euro hinzu, für weitere Beiträge bis 1.800 Euro jeweils 25 Cent. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr. Für die Grundzulage gilt grundsätzlich ein Mindestbeitrag von 120 Euro jährlich.

TABELLE 1 – Grundzulage nach monatlicher Sparrate

Monatlicher Eigenbeitrag

Eigenbeitrag/Jahr

Grundzulage

Gesamt/Jahr

10 €

120 €

60 €

180 €

30 €

360 €

180 €

540 €

50 €

600 €

240 €

840 €

100 €

1.200 €

390 €

1.590 €

150 €

1.800 €

540 €

2.340 €

Beispiel ohne Kinderzulage und zusätzliche steuerliche Vorteile. Wer monatlich 150 Euro einzahlt, erreicht die maximale Grundzulage von 540 Euro.

Welche zusätzliche Förderung erhalten Eltern?

Zusätzlich ist eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und Jahr möglich. Für jeden eingezahlten Euro bis zu 300 Euro Eigenbeitrag gibt es einen weiteren Euro Kinderzulage pro berücksichtigungsfähigem Kind. Welcher Elternteil die Zulage erhält, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

TABELLE 2 – Beispiel für eine förderberechtigte Person mit einem Kind

Bestandteil

Betrag/Jahr

Eigener Beitrag

300 €

Grundzulage

150 €

Kinderzulage für ein Kind

300 €

Gesamtbetrag im Depot

750 €

Wer vor dem 25. Geburtstag einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt, kann außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.

Wie viel darfst du einzahlen und wie werden Erträge besteuert?

Du kannst maximal 6.840 Euro pro Jahr in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Die Grundzulage berücksichtigt Eigenbeiträge bis 1.800 Euro. Beim Sonderausgabenabzug sind grundsätzlich Beiträge bis 1.800 Euro zuzüglich zustehender Zulagen relevant. Das Finanzamt prüft, ob ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht.

Erträge und Wertsteigerungen innerhalb des Vertrags werden während der Ansparphase nicht laufend besteuert. Erst in der Auszahlungsphase fallen Steuern an. Leistungen aus geförderten Beiträgen werden grundsätzlich voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert; für nicht geförderte Beiträge gelten abweichende Regeln. Ob sich das Depot steuerlich lohnt, hängt deshalb von deiner persönlichen Situation ab.

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Ist das Geld jederzeit verfügbar?

Nein. Das Kapital ist grundsätzlich für das Alter gebunden. Bei einer vorzeitigen, nicht begünstigten Entnahme können Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden. Ausnahmen bestehen unter bestimmten Voraussetzungen, etwa für selbst genutztes Wohneigentum.

Gerade bei schwankenden Einnahmen ist das wichtig: Das Altersvorsorgedepot ersetzt weder die privaten Notgroschen noch die geschäftliche Liquiditätsreserve. Mehr dazu hier: Kosten der Selbstständigkeit.

Wie funktionieren Auszahlung und Vererbung?

Zum Ruhestand kannst du grundsätzlich zwischen einer lebenslangen Rente und einem langfristigen Auszahlungsplan wählen, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reichen muss. Eine völlig freie Auszahlung des gesamten Kapitals ist regulär nicht vorgesehen. Achte auch in dieser Phase auf Kosten.

Während der Ansparphase ist das vorhandene Vermögen grundsätzlich vererbbar. Eine Auszahlung an Erb:innen kann jedoch Rückforderungen der Förderung auslösen. Unter Voraussetzungen ist eine förderunschädliche Übertragung auf einen Vertrag der Ehepartner:in möglich. Bei laufenden Renten entscheidet die vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung.

Altersvorsorgedepot oder normales ETF-Depot?

TABELLE 3 – Vergleich der beiden Modelle

Altersvorsorgedepot

Normales ETF-Depot

Staatliche Zulagen möglich

Keine entsprechenden Zulagen

Erträge während Ansparphase nicht laufend besteuert

Besteuerung während Laufzeit möglich

Vermögen grundsätzlich langfristig gebunden

Wertpapiere grundsätzlich jederzeit verkäuflich

Auswahl auf zugelassene Anlagen begrenzt

Sehr große Anlageauswahl

Vorgaben für die Auszahlung

Freie Verfügung über das Vermögen

Zusätzliche Vertragskosten möglich

Sehr günstige Lösungen verfügbar

Das Altersvorsorgedepot bietet staatliche Förderung und einen Steueraufschub. Ein normales ETF-Depot bietet dafür mehr Flexibilität und häufig niedrigere Kosten. Für viele Freelancer:innen kann eine Kombination sinnvoll sein: ein gefördertes Altersvorsorgedepot für den langfristig gebundenen Teil der Vorsorge und ein normales Depot für frei verfügbares Vermögen. 

Wenn du dich näher mit der Altersvorsorge durch ETFs beschäftigen möchtest, erfährst du in unserem Artikel ETFs als alternative Altersvorsorge für Selbstständige, worauf es dabei ankommt.

Ist das Altersvorsorgedepot eine Alternative zur Rentenpflicht?

Das Altersvorsorgedepot und die diskutierte Rentenversicherungspflicht für Selbstständige sind zwei unterschiedliche Vorhaben.

Das Altersvorsorgedepot ist freiwillig. Eine allgemeine Rentenversicherungspflicht würde neue Selbstständige dagegen verpflichten, für das Alter vorzusorgen – möglicherweise über die gesetzliche Rentenversicherung.

Nach dem derzeit diskutierten Modell würde ein Altersvorsorgedepot nicht automatisch von einer solchen Pflicht befreien. Freelancer:innen könnten daher später sowohl freiwillig in das Depot als auch verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.

Sinnvoll wäre es, das Altersvorsorgedepot als mögliche private Alternative innerhalb einer Altersvorsorgepflicht anzuerkennen. Ob und wie beide Systeme miteinander verbunden werden, ist bislang offen.

Für wen könnte sich das Altersvorsorgedepot lohnen?

Das Modell kann besonders für Freelancer:innen interessant sein, die langfristig sparen, Zulagen nutzen und bis zum Ruhestand auf das Geld verzichten können. Für Selbstständige mit Kindern oder kleinen bis mittleren Sparraten kann die Förderung besonders ins Gewicht fallen.

Weniger geeignet ist es, wenn du die Rücklagen kurzfristig brauchst oder maximale Anlagefreiheit möchtest. Vor dem Start ist es nicht notwendig, ein bestehendes ETF-Depot aufzulösen. Sobald die ersten Produkte verfügbar sind, sollten Kosten, Anlageauswahl, Flexibilität und Auszahlungsbedingungen miteinander verglichen werden.

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📌 Fazit: Das Altersvorsorgedepot schafft neue Möglichkeiten für Selbstständige!

Mit dem Altersvorsorgedepot erhalten viele Freelancer:innen ab 2027 erstmals unmittelbaren Zugang zu staatlichen Zulagen für die private kapitalmarktorientierte Altersvorsorge. Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, mögliche Kinderzulagen und der Steueraufschub sind echte Argumente.

Trotzdem ist das Depot nicht automatisch besser als ein gewöhnlicher ETF-Sparplan. Die langfristige Bindung, die eingeschränkte Auswahl und die tatsächlichen Kosten müssen zu deiner Situation passen. Als zusätzlicher Baustein kann es sinnvoll sein – nicht als Ersatz für deine Liquiditätsreserve.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Die Angaben entsprechen dem Stand vom 4. November 2026. Gesetzliche Regelungen und Produktbedingungen können sich ändern.

Häufig gestellte Fragen

  • Können alle Freelancer:innen ab 2027 ein Altersvorsorgedepot nutzen?

    Nicht automatisch. Entscheidend sind insbesondere die Art der Einkünfte, die Steuererklärung und weitere persönliche Voraussetzungen. Auch viele Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht können künftig unmittelbar förderberechtigt sein.

  • Wie hoch ist die Förderung des Altersvorsorgedepots?

    Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag sind bis zu 540 Euro Grundzulage jährlich möglich. Hinzu kommen unter Voraussetzungen bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind sowie einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

  • Wo kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

    Neue Altersvorsorgedepots können ab 2027 angeboten werden. Trade Republic und Scalable Capital haben entsprechende Produkte angekündigt. Vergleiche vor Abschluss die endgültigen Vertragsbedingungen und Kosten.

  • Kann ich das Geld vor der Rente abheben?

    Grundsätzlich ist das Guthaben für die Altersvorsorge gebunden. Vorzeitige Entnahmen können zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen führen. Für bestimmte Verwendungszwecke gibt es Ausnahmen.

  • Was ist besser, Altersvorsorgedepot oder normales ETF-Depot?

    Das Altersvorsorgedepot bietet Zulagen und Steueraufschub, während ein normales Depot flexibler und oft günstiger ist. Welche Lösung passt, hängt von deiner finanziellen Situation ab.

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Matthias
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Redaktion

Matthias ist Gründer von Juncio und beschäftigt sich gerne mit Themen Rund um Freelancen und New Work. In unserem Blog gibt er euch nützliche Tipps, die dich auf deinem Weg zum Freelancer-Dasein unterstützen.

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Vladislav

DevOps und Testmanager · Berlin

09:45

"Da viele endgültige Konditionen noch nicht feststehen ..." Interresant, wann der Gesetzgeber so weit ist, das Jahresende kommt schon bald ...

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