Abrechnungsmandat

So sieht das Abrechnungsmandat zwischen Freelancer:innen und der Junico GmbH aus. Ein solches Mandat ist zwischen Auftraggeber:innen und der Junico GmbH nicht von Nöten.

Dieses Abrechnungsmandat wird abgeschlossen zwischen:

der Gesellschaft
Junico GmbH
eingetragen im deutschen Handelsregister unter der Nr. HRB 158203 B,
deren Geschäftssitz sich befindet in: Stadtdeich 2–4, 20097 Hamburg
(nachstehend: "Gesellschaft")

und

dem:der Freelancer:in
Maxi Musterfrau
geboren am 01.01.2000
(nachstehend: "Freelancer:in")

Präambel

Um den Freelancer:innen sowie den Auftraggeber:innen die Rechnungsstellung bezüglich der Leistungen aus über die Website vermittelten Aufträgen zu vereinfachen, schlägt die Gesellschaft vor, die Rechnungen im Namen und im Auftrag der Freelancer:innen zu erstellen und auszustellen. Dies vorangestellt schließen die Gesellschaft und der:die Freelancer:in eine Vereinbarung über Erstellung und Ausstellung aller Rechnungen des Freelancers bezüglich der Leistungen aus einem mit einer/m Auftraggeber:in über die Webseite vermittelten Auftrag.

1. Definitionen

Die Begriffe, die mit einem Großbuchstaben beginnen, haben die Bedeutung, die sie in den AGB, welche zuvor von dem:der Freelancer:in akzeptiert wurden, haben.

2. Mandatsgegenstand

Der/die Freelancer:in beauftragt die Gesellschaft in seinem/ihrem Namen und in seinem/ihren Auftrag alle Original-, Abschlags- und Korrekturrechnungen in Bezug auf die Leistungen aus einem mit einer/m Auftraggeber:in über die Webseite vermittelten Auftrag zu erstellen.

3. Dauer des Mandats

Das Mandat wird am Tag der Annahme durch den/die Freelancer:in wirksam. Er wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Während der gesamten Dauer des Mandats wird der:die Freelancer:in keine anderen Dienstleister mit der Rechnungsstellung bezüglich der Leistungen aus einem mit einer/m Auftraggeber:in über die Webseite vermittelten Auftrag beauftragen.

Der/die Freelancer:in kann dieses Mandat jederzeit ohne Angabe besonderer Gründe per E-Mail widerrufen. Da der Abschluss dieses Abrechnungsmandats jedoch eine Bedingung für die Nutzung der Webseite ist, führt folglich der Widerruf des Abrechnungsmandats zur Schließung des Accounts des Freelancers / der Freelancerin.

Ebenso bewirkt die Schließung des Accounts des Freelancers / der Freelancerin, aus welchem Grund sie auch immer erfolgt, die Beendigung dieses Abrechnungsmandats.

4. Pflichten der Gesellschaft

Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Rechnungen im Namen und im Auftrag des Freelancers / der Freelancerin auf Grundlage der von ihm gegebenen Informationen zu erstellen.

Die Rechnungen werden ausgestellt, sobald der Auftrag durch den/die Auftraggeber:in validiert wird, und werden diesem auf elektronischem Wege geschickt.

Die Gesellschaft übermittelt dem:der Freelancer:in auch gleichzeitig eine Kopie aller Rechnungen („Rechnungsdurchschlag“), die er in seinem Namen und in seinem Auftrag erstellt.

Die Gesellschaft wird dafür sorgen, dass die Rechnungen folgenden Vermerk tragen:

Rechnung erstellt durch Junico GmbH im Namen und für Rechnung von Maxi Musterfrau, Steuernummer: 11223344

Im Falle eines Antrags auf Korrektur der Rechnung seitens des Freelancers / der Freelancerin verpflichtet sich die Gesellschaft, unverzüglich eine Korrekturrechnung auszustellen.

Hinsichtlich der Rechnungsnummer der Rechnungen verpflichtet sich die Gesellschaft, eine für jede:n Freelancer:in unterscheidbare chronologische und fortlaufende Nummernfolge oder die Nummerierung zu verwenden, die der:die Freelancer:in ihm angibt, damit sich die Rechnungen in die von ihm/ihr verwendete Reihenfolge einfügen, und zwar auf Basis der Rechnungen, die er selbst ausstellt.

5. Pflichten des Freelancers/der Freelancerin

Der/die Freelancer:in hat selbst für die Einhaltung seiner gesetzlichen und steuerlichen Pflichten hinsichtlich der Rechnungsstellung aus Original-, Abschlags-und / oder Korrekturrechnungen, die in seinem/ihrem Namen und in seinem/ihrem Auftrag durch die Gesellschaft ausgestellt wurden, zu sorgen. Er/sie hat insbesondere seine/ihre Pflicht zur Registrierung bei den Finanzbehörden sowie die Pflicht zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer einzuhalten, insofern auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird.

Insbesondere ist der:die Freelancer:in allein verantwortlich für die Bestimmung des für die Rechnungsstellung anwendbaren Rechts sowie für die Übermittlung der erforderlichen Informationen an die Gesellschaft, damit diese die Rechnungen erstellen kann, die den geltenden Vorschriften entsprechen. Welche Vorschriften gelten hängt von dem Ort ab, an dem die Dienstleistungen als erbracht gilt.

Ebenso schuldet der:die Freelancer:in weiterhin die fällige Umsatzsteuer wenn diese zu Unrecht fakturiert wird, insofern auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird.

Daher verpflichtet sich der:die Freelancer:in ausdrücklich:

  • der Gesellschaft die vollständige Liste der Informationen zu übermitteln, die in den Rechnungen nach dem für die Rechnungsstellung des Freelancers / der Freelancerin anwendbaren Rechts aufgeführt sein müssen,
  • der Staatskasse die auf den in seinem Namen und in seinem Auftrag erstellten Rechnungen genannte Steuer zu zahlen,
  • unverzüglich den Rechnungsdurschlag zu fordern, wenn er ihm/ihr nicht innerhalb der angegebenen Fristen und zu den hier genannten Bedingungen durch die Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurde,
  • jede Änderung der Pflichtangaben zur Identifizierung seiner/ihrer Selbstständigkeit anzuzeigen.

Der/die Freelancer:in hat eine Frist von drei Tagen, um die Informationen, die in der in seinem/ihrem Namen und in seinem/ihrem Auftrag ausgestellten Rechnung enthalten sind, zu bestreiten und von der Gesellschaft die Korrektur zu verlangen. Wenn die Rechnung nicht innerhalb dieser Frist bestritten wird, gilt sie als vom Freelancer/von der Freelancerin angenommen.

6. Änderungen

Jeder Nachtrag dieses Abrechnungsmandats muss in derselben Form von allen Personen vorgenommen werden, die von den Parteien zu diesem Zweck ordnungsgemäß ermächtigt sind.

7. Anwendbares Recht und zuständige Gerichtsbarkeit

Dieses Mandat unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisions- und UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dieses Mandats entstehen ist, soweit zulässig, der Sitz von Junico (Hamburg). Erfüllungsort der Website ist unser Geschäftssitz (Hamburg).