Wer muss eine Steuererklärung machen?
Bürokratie

Wer muss eine Steuererklärung machen?

Laura
Laura

Expertin im Vertrieb, Texting, Qualitäts- und Umweltmanagement

· Mai 2022

· aktualisiert

Das Thema Steuererklärung liegt wahrscheinlich uns allen von Jahr zu Jahr schwer im Magen. Unzählige Dokumente und Formulare erscheinen im ELSTER-Portal und oft herrscht Unsicherheit, welche davon verpflichtend einzureichen sind. Als Freelancer:in kommen zudem nochmal einige mehr dazu. Ob du als Freelancer:in für das vergangene Steuerjahr überhaupt eine Steuererklärung machen musst, welche Formulare dabei auf dich zutreffen und welche Ausgaben du unbedingt einreichen solltest, um die optimale Steuererstattung zu erhalten, erfährst du im folgenden Artikel. 🚀

Wer ist verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen?

Pauschal ist jede:r Freelancer:in, also auch du, dazu verpflichtet eine Steuererklärung jährlich beim Finanzamt einzureichen. Zudem verlangt das Finanzamt auch von dir, die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung erfolgt bspw. über ELSTER Online

Es muss allerdings nicht jede:r direkt Einkommensteuern an das Finanzamt bezahlen. Es gibt einen sogenannten Grundfreibetrag in Deutschland. Erst, wenn du mehr als 9.984 € Gewinn erzielst, bist du verpflichtet, Einkommensteuern zu zahlen bzw. an das Finanzamt abzuführen. 

Weiterhin sind all diejenigen dazu verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, die einen der unten aufgeführten Punkte erfüllen:

  • Du hast durch sog. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld mehr als 410 € erhalten. 
  • Du hast einen Verlustvortrag aus den Vorjahren.
  • Du hast Kapitalerträge zu verzeichnen, auf die keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde.
  • Du wurdest vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. 

Du musst deine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Hältst du die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nicht ein, droht dir ein Verspätungszuschlag. Falls du zusammen mit einem:einer Steuerberater:in deine Steuererklärung erstellst, hast du eine längere Frist. Für eine freiwillige Abgabe besteht eine Frist von 4 Jahren.

Manchmal werden die Fristen auch verlängert, wenn du dir noch etwas Zeit lassen möchtest mit deiner Steuererklärung. Es gilt: Prüfe unbedingt die Frist!

Tipps für deine Steuererklärung, um die Steuerlast zu mindern

Genauso solltest du dich erkundigen, welche Kosten du für das vergangene Steuerjahr in deiner Erklärung an das Finanzamt geltend machen kannst. Die Ausgaben vermindern evtl. deine Steuerlast. 

Hier gibt es zum einen Werbekosten, die du in deiner Steuererklärung einreichen kannst. Im Gegensatz zu Arbeitnehmer:innen hast du als Freelancer:in keinen Maximalbetrag, den du von der Steuer absetzen kannst. Unter Werbekosten fallen alle Ausgaben, die angefallen sind, um Gewinn zu erzielen, in dem jeweiligen Steuerjahr. Dazu zählen Werbekosten, bspw. Arbeitsmittel, Ausbildungskosten, Kontoführungsgebühren, berufliche Reisekosten oder auch Steuerberatungskosten. Eine vollständige Liste über alle Ausgaben, die du steuerlich geltend machen kannst, wirst du nicht finden. Es ist immer davon abhängig, was für eine Art der Tätigkeit du ausübst und dafür benötigst. Wichtig ist, dass du die Belege für deine Werbekosten für das Steuerjahr vorzeigen kannst, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert. 

Manche Ausgaben kannst du nicht vollständig in dem Steuerjahr geltend machen, in dem diese angefallen sind. Solche Ausgaben müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden, d.h. sie werden über einen festgelegten Zeitraum – Stichwort AFA-Tabelle – geltend gemacht. Unter Ausgaben, die abgeschrieben werden können, fallen bspw. ein Auto oder eine Maschine, die du überwiegend für deine berufliche Tätigkeit nutzt. 

Falls du dir nicht sicher bist, was die AFA-Tabelle ist und wie du damit umgehst, hat das Bundesfinanzministerium ein paar hilfreiche Informationen für dich.

Steuererklärung schreiben, aber welche Formulare treffen auf dich zu? 📑

Je nachdem, wie viel du in dem betreffenden Steuerjahr eingenommen hast, musst du zusätzliche Formulare einreichen. Einige Formulare, wie beispielsweise die Umsatzsteuervoranmeldung, hast du wahrscheinlich auch schon im laufenden Steuerjahr ausgefüllt. In der folgenden Erläuterung kannst du für dich herausfinden, welche Formulare auf dich zutreffen: 

  • Mantelbogen: Dies ist das Formular, in dem du Angaben zu deiner Person machen musst. Daher muss jede:r, der:die eine Steuererklärung einreicht, diesen ausfüllen. 
  • Umsatzsteuererklärung: Fällst du unter die Kleinunternehmerregelung? Dann kannst du dieses Formular überspringen. Wenn nicht, bist du dazu verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und belegst dem Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer du abführen musst. 
  • Anlage UR: Du hast Kund:innen aus dem Ausland und dadurch Einnahmen? Dann ist dieses Formular ergänzend zur Umsatzsteuererklärung für dich wichtig.
  • Anlage EÜR: Die Einnahmenüberschussrechnung zeigt deinen Gewinn. Dieses Formular ist für dich, wenn du zum Beispiel keine Bilanz erstellst. 
  • Anlage G: Du hast für deine Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet? Dann musst du auch dieses Formular ausfüllen. 
  • Anlage S: Selbstständige ohne Gewerbe müssen dieses Formular ausfüllen. 
  • Anlage Vorsorgeaufwand: Hier kannst du Versicherungen geltend machen, wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Anlage AV: Dies ist das Formular zur Altersvorsorge. Zahlst du regelmäßig in eine Riester-Rente, kannst du die Beiträge hier geltend machen.

Falls du nebenberuflich als Freelancer:in tätig bist, gibt es noch folgende Formulare für dich zu beachten: 

  • Anlage N
  • Anlage VL

Was für Folgen haben Steueränderungen für deine Steuererklärung?

Oft werden von Steuerjahr zu Steuerjahr ein paar Änderungen vorgenommen. Daher informiere dich unbedingt jedes Jahr bevor du deine Steuererklärung abgibst über mögliche Änderungen, um das Maximum für dich zu erreichen. 

Hier sind als Beispiel für dich die Steueränderungen für 2021 aufgeführt, damit du ein Gefühl dafür bekommst, was sich an Änderungen ergeben kann. Für das Jahr 2021 wurde das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Dadurch finden sich folgende Änderungen im Jahr 2021: 

  • Für das Jahr 2021 kannst du 92 % deiner Beiträge zur Altersvorsorge absetzen.
  • Kinderfreibeträge erhöhen sich auf 8.388 €, pro Elternteil auf 4.194 €.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich auf 4.248 €.
  • Die Pendlerpauschale erhöht sich ab dem 21. Kilometer auf 0,35 €.
  • Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 9.744 €.
  • Bis zu einem jährlichen Einkommen von 61.717 € fällt für 2021 der Solidaritätszuschlag weg.

Die hier aufgeführten Änderungen sind nur einige der 2021 erfolgten. Falls du mit einem:einer Steuerberater:in zusammen deine Steuererklärung erstellst, wird diese:r über die Änderungen informiert sein und wissen, was ihr zusammen alles einreichen müsst und was damit geltend gemacht werden kann.

Gibt es Änderungen für 2022?

  • Der erhöhte Entlastungsbetrag (4.008 € jährlich) für Alleinerziehende gilt nun unbefristet.
  • Der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer – also das steuerfreie Existenzminimum – wurde auf 9.984 € angehoben.
  • Coronahilfen und Sonderregelungen für Kurzarbeitgelder sind bis zum 31. März in die Verlängerung gegangen.
  • Um den Gesundheits- und Jugendschutz zu stärken, werden die Tabaksteuertarife bis 2026 in mehreren Stufen angehoben.
  • Die Frist für begünstigte Investitionen für die rückwirkende Abwicklung des Investitionsabzugsbetrags wird bis Ende 2022 verlängert. Daher drohen Unternehmen nach der Anschaffung von zum Beispiel Maschinen zunächst keine negativen steuerlichen Folgen.

Wichtig: Die hier aufgelisteten Änderungen sind selbstverständlich nur ein paar Ausschnitte und müssen genauer verfolgt werden, wenn sie auf dich zutreffen!

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Falls das ganze Steuererklärungsthema für dich auch jetzt noch verwirrend erscheint und du dich bei ELSTER Online nicht zurechtfindest, mach dir keine Sorgen. Es gibt mittlerweile mehrere Anbieter, die dir dabei für einen geringen Betrag helfen – schau zum Beispiel mal bei Wundertax – hier gibt es sogar Rabatt für alle Junico Nutzer:innen – oder Smartsteuer vorbei. Du brauchst dafür nur eine Art Fragebogen auszufüllen, deine Daten werden in das ELSTER-Formular übertragen und deine Steuererklärung bei deinem Finanzamt eingereicht. Der ganze Prozess, deine Steuererklärung selber zu machen, wird dir also so gut es geht abgenommen und ist auf einmal ganz einfach! Falls du ganz auf Nummer sicher gehen willst und bei dir im Steuerjahr einiges angefallen ist, solltest du vielleicht darüber nachdenken, eine:n Steuerberater:in zu konsultieren.

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Laura

Laura

Expertin im Vertrieb, Texting, Qualitäts- und Umweltmanagement

Laura studiert Change Management & Decision Making im Master. In diesem Jahr hat sie als Freelancerin gestartet mit voller Motivation und viel Ehrgeiz, immer auf der Suche nach neuen Herausforderungen. Sie unterstützt euch mit Ihren Erfahrungen im In- und Ausland gerne in Sachen Vertrieb, Texting, Qualitäts- und Umweltmanagement

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